VwGH: Diskriminierende Gehälter im öffentlichen Dienst

Nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist in diesen Fällen Unionsrecht direkt anzuwenden.

presse-logoUniv.-Prof. i. R. Dr. Wachter, Die Presse

Wie bereits umfangreich berichtet, haben in Deutschland Beamte und Richter erfolgreich gegen Altersdiskriminierung im Besoldungssystem geklagt. Den Klägern wurden von den Verwaltungsgerichten zum Teil erhebliche Nachzahlungen zugesprochen. Nun lässt der Verwaltungsgerichtshof mit einer Entscheidung aufhorchen.

Es geht um die Umsetzung der Entscheidung des EuGH im Fall Hütter (vom 18. Juni 2009, C-88/8) in dem ausgesprochen worden war, dass die Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres zurückgelegt wurden, eine dem Unionsrecht zuwiderlaufende Diskriminierung wegen des Alters dargestellt. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes war die Umsetzung dieses Urteils in Österreich mangelhaft, sodass das Unionsrecht nun direkt anzuwenden ist.

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Folgt man der Rechtsauffassung des VwGH, so haben alle Beamten und Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder, die bisher keinen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages gestellt haben, nunmehr die Möglichkeit, eine Neufestsetzung zu beantragen. Die Entscheidung darüber werden wohl die künftigen Verwaltungsgerichte zu treffen haben.

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