Der Verfassungsgerichtshof hat mit in seiner Entscheidung B 1070/11-10 erstmals die Möglichkeit dafür eröffnet, dass im Bereich des Verwaltungsstrafrechts (für Finanzstrafvergehen) anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützige Arbeiten geleistet werden können.
In Deutschland will nun das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen das Strafrecht grundsätzlich reformieren. Grund dafür sind die enormen Kosten beim Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafen. Ob für Österreich eine vergleichbare Kostenanalyse vorliegt, ist nicht bekannt.