Glücksspielgesetz in Oberösterreich verfassungskonform

UVS entscheidet im Mai über Einsprüche zur Lizenzvergabe in Oberösterreich

Das Glücksspielgesetz des Landes Oberösterreich ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Antrag des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) des Landes Oberösterreich entschieden. Das Urteil erging letzte Woche an den UVS, bestätigte dessen Vizepräsident Alfred Kisch einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Österreich.

Vier Verfahren abhängig

In Oberösterreich wurden im Vorjahr drei Lizenzen für das Betreiben von Automaten vergeben. Unterlegene Bewerber haben dagegen Beschwerde erhoben. Deshalb sind vier Verfahren zur Lizenzvergabe neuer Spielautomaten anhängig. Der UVS hat im Zuge der Verfahren im August 2012 den Antrag auf Prüfung der Monopolregelung des Glücksspielgesetzes an den VfGH übermittelt, der nun die Verfassungskonformität des Gesetzes bestätigt hat. Der UVS entscheidet in einer Kammer im Mai bei einer mündlichen Verhandlung über die Einsprüche zur Lizenzvergabe in Oberösterreich. (APA, 8.4.2013)

 DerStandard.at …

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