Für Angestellte hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-144/04 bereits im Jahr 2005 entschieden, dass die Differenzierung der Verdiensthöhe nach Lebensalter diskriminierend und unzulässig ist.
Für die Besoldungsstreitigkeiten bei Beamten sind in Deutschland – so wie künftig auch in Österreich – die Verwaltungsgerichte zuständig. Und sie hatten Klagen auf höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung bisher abgewiesen. Sie argumentierten: Die Besoldung sei gesetzlich geregelt und stehe nicht wie bei Angestellten bloß im Tarifvertrag.
Doch die Verwaltungsrichter in Frankfurt am Main und Halle sehen das jetzt anders. Sie meinen: Die direkt vom Alter abhängige Bezahlung verstößt auch bei Beamten gegen das Europarecht. Junge Beamte müssen genau so viel Geld erhalten wie ältere Mitarbeiter. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main müssen sie jetzt zwischen 2 500 und 23 000 Euro pro Jahr mehr bekommen.
Nach der Begründung der Urteile liegt verbotene Diskriminierung dann vor, wenn die Höhe der Bezahlung direkt vom Alter abhängt. Erlaubt ist dagegen, auf die Erfahrung abzustellen.
Das Verwaltungsgericht Halle ging weiters davon aus, dass junge Beamte keinen Antrag stellen mussten, um mehr Geld zu erhalten. Es erschwere die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und widerspreche damit dem EU-Recht, Betroffenen zuzumuten, in jedem Einzelfall gegen ihren Dienstherren vorzugehen. Die Richter verurteilten die Behörden daher zu Nachzahlungen ab Januar 2006. Die Kläger hatten im Jahr 2009 beantragt, ihnen das jeweilige Höchstgehalt zu zahlen.