
Die VN sollen nach 18 Monaten Rechtsstreit Zugang zu den „Fachlichen Begründungen“ diverser Covid-Verordnungen erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die VN sollen nach 18 Monaten Rechtsstreit Zugang zu den „Fachlichen Begründungen“ diverser Covid-Verordnungen erhalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der VfGH hat eine u.a. von der Umweltorganisation GLOBAL 2000 eingebrachte Beschwerde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Wien ist zu Recht davon ausgegangen, dass Einzelpersonen keinen Anspruch darauf haben, dass der zuständige Minister per Verordnung ein Verkaufsverbot für fossile Treibstoffe und Heizöl erlässt.
Die Zurückweisung der Anmeldung verstieß gegen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Der VfGH hat den Beschwerden einer Frau stattgegeben, die Versammlungen in Form des „sechsten österreichischen Klimacamps“ abhalten wollte: Diesbezügliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wien, die die Frau angefochten hatte, verstoßen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Der VfGH hat einen von 12 Kindern eingebrachten Antrag zum Klimaschutzgesetz als unzulässig zurückgewiesen, da nicht alle Teile des Gesetzes angefochten waren, die untrennbar zusammenhängen.
Obwohl der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als „streng geschützte Art“ aufgelistet ist, ermöglichen bereits vier Bundesländer das Abschießen von Wölfen, zwei weitere wollen noch heuer folgen. Die „Entnahmen“ werden mittels Verordnung geregelt, gegen die es nationalstaatlich kein Rechtsmittel gibt. Nach dem „Fischotter“- Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof besteht aber das Überprüfungs-und Antragsrecht anerkannter Umweltorganisation auf Grundlage des Unionrechts.
In einem Vorabentscheidungsverfahren wird nur national geregelt, ob die Anfrage ex lege eine Aussetzung bewirkt oder gegebenenfalls ein Aussetzungsbeschluss gefällt wird. Zum Umfang der Aussetzung hat nun der EuGH in einer bulgarischen Vorabanfrage Ausführungen gemacht.
Das Verwaltungsgericht Berlin ist der Meinung, dass die Besoldung der Berliner Richter:innen und Staatsanwält:innen in verfassungswidriger Weise zu niedrig war und hat daher zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage der Besoldung diese Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.
Der EuGH hat in seinem Erkenntnis vom 25.05.2023, C-575/21, entschieden, dass das Unionsrecht Schwellenwerten entgegensteht, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.
Zur Eröffnung des Maiforums mahnte der Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen Markus Thoma die Umsetzung der europäischen Standards zur Bestellung von Richter:innen und Gerichtspräsident:innen durch richterliche Organe als Ausfluss der richterlichen Selbstverwaltung und Unabhängigkeit ein. Die Bestellung der offenen Posten, so aktuell der Posten des/der Präsident:in des BVwG, sollen auch zeitnah und unparteiisch erfolgen.
Die Ärztekammer war gegen einen Mediziner wegen dessen öffentlicher Äußerungen betreffend die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie, insbesondere der Masken- und Impflicht, mit einer Disziplinarstrafe vorgegangen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zeigt Reichweite und Grenzen freier Meinungsäußerungen von Medizinern auf.
Gegenstand des Verfahrens zur Zl. Ra 2021/09/0269 waren Äußerungen des Arztes, dass die Corona-Maßnahmen teils unverhältnismäßig gewesen seien, Stoffmasken keinen effektiven Beitrag leisten würden bzw. andere Maßnahmen sinnvoller wären sowie dass er Impfungen zwar nicht ablehne, aber nur für jene Menschen sinnvoll halte, die durch Covid-19 ein hohes Risiko hätten. Eine generelle Impfpflicht lehne er aufgrund des kurzen, (zum Zeitpunkt der Äußerungen) dreimonatigen Beobachtungszeitraums, insbesondere betreffend die Wirkungsdauer der Impfung ab. Vor allem wisse man nicht, ob geimpfte Personen die Infektion weitergeben würden, so der Arzt.