Die Stadt Klagenfurt hat im Berufungsverfahren gegen die ehemalige Magistratsdirektorin Claudia Koroschetz beim Oberlandesgericht Graz Recht bekommen. Der Stadt bleibt die Blamage erspart, sich zwei Direktoren leisten zu müssen.
Das OLG hob das Ersturteil des Arbeitsgerichtes Klagenfurt auf, das Koroschetz einen Verbleib auf dem gut dotierten Posten zugesprochen hatte. In der Zwischenzeit kehrte Koroschetzs Vorgänger Peter Jost in sein Amt zurück, die Stadt hätte also zwei Direktoren gehabt. Allerdings hat Koroschetz noch weitere Möglichkeiten, gegen die Entscheidung des OLG zu berufen.
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen EU-Bürgern, die sich in Österreich aufhalten, die Arbeitnehmereigenschaft (Erwerbstätigeneigenschaft) erhalten bleibt bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Daueraufenthaltsrecht erworben werden kann, ist vor allem im Aufenthalts- und Fremdenrecht, aber auch im Mindestsicherungsverfahren von Bedeutung.
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