Gericht: Grazer Polizei handelte „rechtswidrig“

StandardLöschen von Filmen auf Kamera eines Demonstranten ist laut Gericht „gröblicher Eingriff“

Walter Müller

So schnell ändern sich Perspektiven: Letzte Woche wurde in Wien der deutsche Anti-Akademikerball-Demonstrant Josef S. verurteilt, weil der Richter den Aussagen eines Polizisten, der als Belastungszeuge auftrat, vertraut hatte. Konträr verlief jetzt ein Prozess im Grazer Landesverwaltungsgericht, wo es ebenso um die Folgen einer Demonstration – gegen den dortigen Grazer Akademikerball im Februar – ging.


Hier glaubte der Richter der Polizei kein Wort und gab dem Demonstranten Max K., der sich wegen Polizeiwillkür beim Verwaltungsgericht beschwert hatte, recht. Max K. hatte behauptet, ihm sei während der Grazer Demo von einem Polizisten die Videokamera abgenommen und die Filme gelöscht worden. Stimmt nicht, hatte die Polizei vor Gericht entgegnet, die Kamera sei unter Transparenten gefunden worden, der Demonstrant müsse sie wohl verloren haben. Es sei daran nicht manipuliert worden. Max K. hatte allerdings den Datenforensiker Uwe Sailer engagiert und der IT-Experte, der in Oberösterreich bei der Polizei tätig ist, hatte noch Reste der Daten sichern können, die den Grazer Richter Erich Kundegraber offenbar überzeugten.

Die gewählte Vorgangsweise sei zudem „von einem präventiven Obrigkeitsdenken“ geprägt und verletze „das Grundrecht auf Privatleben“, rügt der Richter und stellt allgemein fest: „In einer demokratischen Gesellschaft muss es möglich sein, dass Amtshandlungen, insbesondere im Rahmen der Sicherheitsverwaltung (in concreto bei Versammlungen), filmisch festgehalten werden, dies auch unter Bedachtnahme einer möglichen Überprüfung des Vorgehens der Teilnehmer und Polizeibeamten“.

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