VwGH: Gebührenpflichtige Tiefgarage ist „Straße mit öffentlichen Verkehr“

tiefgarage-welsIn dem zur Zl. 2013/02/0193 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren hatte ein Fahrzeuglenker mit seinem PKW eine gebührenpflichtige Tiefgarage nicht verlassen können, weil ihm infolge seiner Alkoholisierung die Bezahlung der Parkgebühren nicht gelungen war.

Der Lenker hatte gegen seine Bestrafung wegen Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand (2,5 Promille Blutalkoholgehalt) Beschwerde erhoben und vorgebracht, sein Verhalten sei nicht strafbar, weil die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Geltung der StVO in zum Abstellen von Autos gewidmeten Gebäuden (Parkhäusern) verneine.

Aus Anlass dieses Beschwerdevorbringens hat sich der Verwaltungsgerichtshof nun in seiner Entscheidung vom 29.7.2014 ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen eine Straße im Sinne des § 1 Abs. 1 StVO vorliegt.

Hier die Entscheidung in Wortlaut…

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