LVwG Oberösterreich: Bedarfsprüfung für Apotheken ohne Berücksichtigung der Wohnbevölkerung
In seiner Entscheidung vom 28.5.2014, LVwG-050013/5/Gf/UD/Eg, kommt das Verwaltungsgericht Oberösterreich zu dem Schluss, die Bestimmung des § 10 Abs. 2 Z. 3 Apothekengesetz über das zukünftige Versorgungspotential einer Apotheke widerspreche „auf Grund ihrer mangelnden Flexibilität“ dem Unionsrecht.
Streit über Lärm. Gerichte wiesen Unterlassungsklage vorschnell ab, entschied der OGH.
von Benedikt Kommenda (Die Presse)
Wenn Hunde auffallend laut sind und ihre Besitzer jede Rücksichtnahme auf die Umwelt vermissen lassen, können Nachbarn mit Unterlassungsklage gegen die Besitzer vorgehen. Theoretisch. Praktisch erweist sich der Schutz vor Immissionen in Form von Hundegebell allerdings mitunter als schwierig. Das zeigt ein Streit zwischen Nachbarn in Wien Floridsdorf, wo eine Hauseigentümerin die gesamte Nachbarschaft seit 2009 durch einen Hund terrorisiert sieht. Der Fall ging bereits durch drei Instanzen und wurde jetzt an die zweite Instanz zurückverwiesen. Denn noch ist unklar, ob der Hund wirklich zu laut und zu lang bellt und jault, wie die Klägerin findet.
Einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien zu Folge besteht bei Bauaufträgen keine Pflicht zu einer bauwerksübergreifenden Zusammenrechnung.
Bei Bauaufträgen steht der Bezug zu einem Bauwerk im Vordergrund, mag es sich beim Bauauftrag um die Herstellung eines Bauwerkes handeln oder bloß um die Reparatur eines solchen. In einer Trennung der Bauvorhaben nach den einzelnen davon betroffenen Bauwerken kann daher keine Vergaberechtswidrigkeit erblickt werden.
Der Akademikerball der FPÖ vom 24.Jänner in Wien und die Proteste dagegen haben auch Wellen bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) geschlagen.
(Die Presse)
Diesmal ging es um das Vermummungsverbot, das die Polizei in Wien an jenem Abend für den gesamten Bereich innerhalb des Gürtels verordnet hatte. Der Antragsteller unterlag, wie auch jener deutsche Student Josef S., der im Juli am Straflandesgericht Wien unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer zwölfmonatigen teilbedingten Haftstrafte verurteilt worden war (nicht rechtskräftig).
Allerdings ist die Niederlage vor dem VfGH eine bloß formale und ohne praktische Konsequenzen.
Aus Anlass einer Anfechtung des § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) durch das Verwaltungsgericht Tirol hat sich der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.Juni 2014 erstmals mit dem Verhältnis der Bestimmungen des VwGVG zu den subsidiär anzuwendenden Bestimmungen des AVG auseinandergesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof teilt in seiner Entscheidung nicht die vom VG Tirol geäußerten Bedenken, der Ausschluss der Anwendbarkeit des IV. Teils des AVG beschränke die Entscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte in unsachlicher Weise.
Im ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras in Deutschland haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht Ansbach erklärte den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrers gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Behörde hatte dem Mann untersagt, …
Die sog. „Richtlinienbeschwerde“ (§ 89 SPG) kann von jedem Betroffenen einer Amtshandlung erhoben werden, wenn dabei die Richtlinien für das Einschreiten von Polizeibeamten verletzt wurden.
Sie richtet sich zunächst an die Dienstbehörde; reagiert diese unbefriedigend oder gar nicht, konnte bis zum vorigen Jahr eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats verlangt werden.
Nach Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz wäre grundsätzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig, weil es sich um den Sonderfall einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen Bundesbedienstete) handelt. Art. 131 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht aber die Möglichkeit vor, solche Angelegenheiten per Gesetz in die Zuständigkeit der Landes-Verwaltungsgerichte zu übertragen (was hier durchaus zweckmäßig erscheint, entscheiden diese doch auch über Maßnahmenbeschwerden). Allerdings dürfen solche Gesetze nicht ohne Zustimmung der Länder kundgemacht werden.
In dem zur Zl. 2013/02/0193 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren hatte ein Fahrzeuglenker mit seinem PKW eine gebührenpflichtige Tiefgarage nicht verlassen können, weil ihm infolge seiner Alkoholisierung die Bezahlung der Parkgebühren nicht gelungen war.
Der Lenker hatte gegen seine Bestrafung wegen Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand (2,5 Promille Blutalkoholgehalt) Beschwerde erhoben und vorgebracht, sein Verhalten sei nicht strafbar, weil die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Geltung der StVO in zum Abstellen von Autos gewidmeten Gebäuden (Parkhäusern) verneine.
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