Die geplante Hochspannungsleitung vom Gailtal nach Friaul durch den Kronhofgraben darf nicht gebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag des italienischen Projektwerbers ab. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei negativ ausgegangen.
Die geplante Hochspannungsleitung vom Gailtal nach Friaul durch den Kronhofgraben darf nicht gebaut werden.
Das Bundesverwaltungsgericht wies den Antrag des italienischen Projektwerbers ab. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei negativ ausgegangen.

Berechnung des Auftragswertes
Einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien zu Folge besteht bei Bauaufträgen keine Pflicht zu einer bauwerksübergreifenden Zusammenrechnung.
Bei Bauaufträgen steht der Bezug zu einem Bauwerk im Vordergrund, mag es sich beim Bauauftrag um die Herstellung eines Bauwerkes handeln oder bloß um die Reparatur eines solchen. In einer Trennung der Bauvorhaben nach den einzelnen davon betroffenen Bauwerken kann daher keine Vergaberechtswidrigkeit erblickt werden.

Der Akademikerball der FPÖ vom 24.Jänner in Wien und die Proteste dagegen haben auch Wellen bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) geschlagen.
(Die Presse)
Diesmal ging es um das Vermummungsverbot, das die Polizei in Wien an jenem Abend für den gesamten Bereich innerhalb des Gürtels verordnet hatte. Der Antragsteller unterlag, wie auch jener deutsche Student Josef S., der im Juli am Straflandesgericht Wien unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer zwölfmonatigen teilbedingten Haftstrafte verurteilt worden war (nicht rechtskräftig).
Allerdings ist die Niederlage vor dem VfGH eine bloß formale und ohne praktische Konsequenzen.
Aus Anlass einer Anfechtung des § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) durch das Verwaltungsgericht Tirol hat sich der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.Juni 2014 erstmals mit dem Verhältnis der Bestimmungen des VwGVG zu den subsidiär anzuwendenden Bestimmungen des AVG auseinandergesetzt.
Der Verfassungsgerichtshof teilt in seiner Entscheidung nicht die vom VG Tirol geäußerten Bedenken, der Ausschluss der Anwendbarkeit des IV. Teils des AVG beschränke die Entscheidungsbefugnis der Verwaltungsgerichte in unsachlicher Weise.
Im ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras in Deutschland haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das mit dem Fall eines Autofahrers befasste Verwaltungsgericht Ansbach erklärte den Einsatz der Kameras unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. Dem Prozess lag eine Klage eines Autofahrers gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zugrunde. Die Behörde hatte dem Mann untersagt, …

Die sog. „Richtlinienbeschwerde“ (§ 89 SPG) kann von jedem Betroffenen einer Amtshandlung erhoben werden, wenn dabei die Richtlinien für das Einschreiten von Polizeibeamten verletzt wurden.
Sie richtet sich zunächst an die Dienstbehörde; reagiert diese unbefriedigend oder gar nicht, konnte bis zum vorigen Jahr eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats verlangt werden.
Nach Einführung der Verwaltungsgerichte erster Instanz wäre grundsätzlich das Bundesverwaltungsgericht zuständig, weil es sich um den Sonderfall einer Dienstaufsichtsbeschwerde (gegen Bundesbedienstete) handelt. Art. 131 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes sieht aber die Möglichkeit vor, solche Angelegenheiten per Gesetz in die Zuständigkeit der Landes-Verwaltungsgerichte zu übertragen (was hier durchaus zweckmäßig erscheint, entscheiden diese doch auch über Maßnahmenbeschwerden). Allerdings dürfen solche Gesetze nicht ohne Zustimmung der Länder kundgemacht werden.
In dem zur Zl. 2013/02/0193 beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahren hatte ein Fahrzeuglenker mit seinem PKW eine gebührenpflichtige Tiefgarage nicht verlassen können, weil ihm infolge seiner Alkoholisierung die Bezahlung der Parkgebühren nicht gelungen war.
Der Lenker hatte gegen seine Bestrafung wegen Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand (2,5 Promille Blutalkoholgehalt) Beschwerde erhoben und vorgebracht, sein Verhalten sei nicht strafbar, weil die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Geltung der StVO in zum Abstellen von Autos gewidmeten Gebäuden (Parkhäusern) verneine.
Einschränkung auf Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit aufgehoben, auch Lärm gilt nun als Grund für Auflagen
Der Verfassungsgerichtshof hat erneut eine Bestimmung der Gewerbeordnung für Gastgärten gekippt. Behörden können für genehmigungsfreie Gastgärten künftig leichter nachträgliche Auflagen erteilen – etwa dann, wenn sich Anrainer durch Lärm gestört fühlen. Bisher war das nur möglich, wenn Leben oder Gesundheit gefährdet waren.
Löschen von Filmen auf Kamera eines Demonstranten ist laut Gericht „gröblicher Eingriff“
Walter Müller
So schnell ändern sich Perspektiven: Letzte Woche wurde in Wien der deutsche Anti-Akademikerball-Demonstrant Josef S. verurteilt, weil der Richter den Aussagen eines Polizisten, der als Belastungszeuge auftrat, vertraut hatte. Konträr verlief jetzt ein Prozess im Grazer Landesverwaltungsgericht, wo es ebenso um die Folgen einer Demonstration – gegen den dortigen Grazer Akademikerball im Februar – ging.
Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 27.05.2014 (Az.: 20261/12) entschieden, dass die Entlassung des Präsidenten des Obersten Gerichts Ungarns durch die ungarische Regierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat.
Nach Auffassung der Straßburger Richter wurde der betroffene Richter aus dem Amt gedrängt, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatte.
Der Richter, der sein Amt bis Juni 2015 hätte ausüben sollen, war Anfang 2012 entlassen wurden, als in Ungarn eine neue Verfassung in Kraft getreten war. Das international umstrittene Grundgesetz hatte den Obersten Gerichtshof in «Kurie» umbenannt und Bedingungen für die Besetzung des Präsidentenposten formuliert, die so zugeschnitten waren, dass sie der betreffende Richter nicht erfüllte.