Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Entlassung eines Richters in Ungarn verstößt gegen EMRK

ECHMDer Gerichtshof hat mit Urteil vom 27.05.2014 (Az.: 20261/12) entschieden, dass die Entlassung des Präsidenten des Obersten Gerichts Ungarns durch die ungarische Regierung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat.

Nach Auffassung der Straßburger Richter wurde der betroffene Richter aus dem Amt gedrängt, weil er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatte.

Der Richter, der sein Amt bis Juni 2015 hätte ausüben sollen, war Anfang 2012 entlassen wurden, als in Ungarn eine neue Verfassung in Kraft getreten war. Das international umstrittene Grundgesetz hatte den Obersten Gerichtshof in «Kurie» umbenannt und Bedingungen für die Besetzung des Präsidentenposten formuliert, die so zugeschnitten waren, dass sie der betreffende Richter nicht erfüllte.

Nach Ansicht des EGMR wurde der Richter entlassen, weil er sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatte. Der ungarische Höchstrichter hatte eine weitere neue Verfassungsbestimmung kritisiert, die die Zwangspensionierung älterer Richter vorsah und später auf Druck der EU geändert werden musste. Dem Richter sei außerdem der Rechtsweg verwehrt worden, um seine Entlassung anzufechten, hält das EGMR-Urteil fest.

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