Nachdem das neue Besoldungsrecht des Bundes mit den Änderungen zur Vordienstzeiten-Anrechnung in Kraft getreten ist, beginnen die Dienstbehörden des Bundes die anhängigen Anträge auf Neufesetzung des Vorrückungsstichtages „abzuarbeiten“.
Es wurden bereits die ersten Bescheide zugestellt, in denen zwar die beantragte Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung der Schulzeiten, die zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden, erfolgte. Über die mit dem (Formular-)Antrag ebenfalls beantragte Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung sowie die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass wurde jedoch nicht entschieden.
Der Bescheid enthält – nach der der Rechtsmittelbelehrung – lediglich einen “sonstigen Hinweis“ mit folgendem Inhalt:
„Die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages bewirkt keine Änderung Ihrer besoldungsrechtlichen Stellung“.
Der Grundsatz der Vergabe zu angemessenen Preisen gilt auch für Aufträge, die im Wege einer einfachen elektronischen Auktion vergeben werden.
Aufschiebende Wirkung von Beschwerden auch für Arbeitslose und Notstandshilfebezieher
Die Diskussion um den an Bombardier vergebenen Bim-Auftrag der Wiener Linien geht weiter: Nach dem Verwaltungsgericht beschäftigt sich nun auch die Volksanwaltschaft mit der mehr als einer halben Mrd. Euro schweren Vergabe.