Kärnten: Landesregierung geht gegen Gerichtsentscheidung über Richtergehälter in Revision

kc3a4rnten-wappenAuf den Verwaltungsgerichtshof kommt neue Arbeit zu:

Nachdem bereits Dutzende RichterInnen des Bundesverwaltungsgerichtshofes ihre besoldungsrechtliche Einreihung beim Verwaltungsgerichtshof als zu niedrig bekämpft haben, ist jetzt auch die besoldungsrechtliche Stellung von fast der Hälfte der Kärntner VerwaltungsrichterInnen strittig. Revisionswerberin ist hier allerdings die Landesregierung.

Auch in Kärnten hatten die beschwerdeführenden RichterInnen eine besoldungsrechtliche Schlechterstellung („Überstellungsverlust“) im Zuge der Überleitung zum Verwaltungsgericht durch den Dienstgeber bekämpft. Das VGW Kärnten hatte den BeschwerdeführerInnen Recht gegeben und eine höhere Einreihung der RichterInnen als gesetzmäßig erachtet.

Dagegen hat die Landesregierung jetzt (außerordentliche) Revision erhoben.


Während beim Bundesverwaltungsgericht „Dienstbehörde“ der Gerichtspräsident ist, ist die Dienstbehörde in Kärnten – so wie in den meisten Bundesländern auch – die Landesregierung und damit jene Behörde, die vom Verwaltungsgericht kontrolliert wird.

Ob damit die erforderliche organisatorische Absicherung der Unabhängigkeit des Gerichts gewährleistet ist, erscheint sowohl im Lichte des Erkenntnisses des VfGH (Erkenntnis G 19/99, VfSlg. 15.762/2000) zur § 18 VwGG als auch der Entscheidung des EuGH zur österreichischen Datenschutzkommission   zweifelhaft.

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