Die Diskussion um den an Bombardier vergebenen Bim-Auftrag der Wiener Linien geht weiter: Nach dem Verwaltungsgericht beschäftigt sich nun auch die Volksanwaltschaft mit der mehr als einer halben Mrd. Euro schweren Vergabe.
Die Volksanwaltschaft wird ein Prüfverfahren zur Frage der Barrierefreiheit einleiten, wie Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) am Montag mitteilte. Grundsätzlich will Kräuter sichergestellt wissen, dass sowohl internationale als auch nationale Standards bzw. Normen in Sachen Barrierefreiheit eingehalten werden. „Wir werden uns hier ein genaues Bild machen“, kündigte der Volksanwalt an.
Prüfung sei keine „Vorverurteilung“
Wobei er die Einleitung des Prüfverfahrens keineswegs als „Vorverurteilung“ verstanden wissen will. Allerdings gebe es nach Hinweisen der Zivilgesellschaft – also etwa von Behindertenverbänden oder Senioren – Zweifel, ob alle Kriterien zufriedenstellend erfüllt werden. Dass Behindertenverbände bzw. die Behindertenanwaltschaft nicht einbezogen worden seien, stelle jedenfalls einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention dar.
E 599/2014, 09.12.2014: Prüfung des § 40 VwGVG betreffend die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers ausschließlich in Verwaltungsstrafsachen (G 7/2015).
In Bauverfahren, die nach der niederösterreichischen Bauordnung geführt werden, hat die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht künftig keine aufschiebende Wirkung. So sieht es die mit 1. Februar 2015 in Kraft tretende
In seiner
Mit Erkenntnis vom 15. Dezember,
Auf den Verwaltungsgerichtshof kommt neue Arbeit zu: