Er habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden.
So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.