Richter machte Gattin und Tochter zu Sachwaltern – Disziplinarvergehen und Amtsmissbrauch zugleich

presse-logoEr habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden.

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.

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UVP-Verfahren: Neue Rechte für betroffene Öffentlichkeit nur vor Gericht

presse-logoGroße Aufregung um ein Urteil des EuGH im Industrie- und Umweltsektor: Die Entscheidung in der Rs C-137/14, Kommission/Deutschland, vom 15. Oktober hat auffällig rasch für einen verblüffend anfechtbaren Kommentar gesorgt.

Im Rechtspanorama vom 19. Oktober vertreten Sander/Reichel die Auffassung, dass die sogenannte Präklusion nunmehr weggefallen sei und daher jedermann ab sofort zu jedem Zeitpunkt in Behördenverfahren rechtswirksam einschreiten könne. Nichts dergleichen kann diesem Urteil entnommen werden.

Verwaltungsgerichte verlieren

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EuGH: Keine Bindung an höchstgerichtliche Entscheidungen, wenn diese dem Unionsrecht widersprechen

1214769_ebZwischen dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und dem Verwaltungsgerichtshof bestehen Auffassungsunterschiede über die Reichweite eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Bedarfsprüfung des Apothekenrechts mit der Niederlassungsfreiheit.

Im Urteil C-367/12 (Sokoll-Seebacher) hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die im österreichischen Apothekengesetz für die Bedarfsprüfung vorgesehene starre Zahl des Versorgungspotentials von 5.500 Personen der Niederlassungsfreiheit entgegensteht, da es diese den zuständigen Behörden nicht erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen und damit von der starren Zahl abzuweichen.

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Deutschland: Polizeieinsatz gegen „Stuttgart-21“- Demonstranten für rechtswidrig erklärt

Kammersitzung-VG-StuttgartDas Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute Urteile verkündet, mit denen polizeiliche Maßnahmen gegen die „Stuttgart-21“- Demonstranten für rechtswidrig erklärt wurden.

Zur Begründung wurde ausgeführt, die Menschenansammlung im Stuttgarter Schlossgarten am 30.09.2010 sei eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung gewesen.

Solange eine Versammlung nicht auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes aufgelöst werde, seien polizeiliche Maßnahmen zur Beendigung der Versammlung rechtswidrig.

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Verwaltungsgericht an rechtskräftige Strafverfügung gebunden

fachgruppe verfahrensrechtNach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Behörde an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht. Von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst (z.B. VwGH vom 17. Dezember 2007, Zl. 2007/03/0201).

Wie der Verwaltungsgerichtshof nun in einem Erkenntnis vom 24.09.2015, Ra 2015/02/0132, ausgesprochen hat, gilt das auch für die Bindung eines Verwaltungsgerichtes an eine rechtskräftige Strafverfügung einer Bezirkshauptmannschaft.

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Schwerpunkt Migration: Rechtsschutz von Asylsuchende gegen verweigerte Grundversorgung

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Auf Grund des Antrages eines durch die Diakonie vertretenen minderjährigen syrischen Asylsuchenden hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, welcher Rechtsschutz Asylsuchenden gegen die Nichtgewährung der Grundversorgung zur Verfügung steht.

Nach dem Vorbringen der Diakonie musste der Minderjährige seit seiner Antragstellung auf internationalen Schutz in Traiskirchen im Zelt am Boden schlafen, habe keine Kleidung erhalten und werde weder psychologische noch pädagogische betreut. Der Jugendliche sei damit in seinem durch das Grundversorgungsgesetz und die EU- Aufnahmerichtlinie gewährleisteten Rechten verletzt.

Es wurde beim BVwG eine Verhaltensbeschwerde wegen „rechtswidrigen Unterlassens der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen und entsprechend adäquater Unterbringung“ eingereicht und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht möge mittels Beschluss verfügen, dass der Antragsteller vorläufig in einer speziell für Minderjährige geeigneten Unterkunft i.S.d. Aufnahmerichtlinie untergebracht und dem Kindeswohl entsprechend versorgt bzw. betreut werde.

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Umweltrecht: Mehr Rechte für Projektgegner in Umweltverfahren

Europäischer_Gerichtshof_Emblem.svgEin Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf

Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung (15. 10. 2015, C-137/14) hat der Europäische Gerichtshof neue Regeln für die Genehmigung von Großprojekten geschaffen. Projektgegner werden künftig bis zum Schluss mitreden können, selbst wenn sie gesetzliche Einspruchsfristen versäumt haben.

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Verwaltungsgerichtshof hebt die „Entlassung“ eines UVS-Richters auf

richter_apaWien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:

UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.

Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.

Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.

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