Umweltrecht: Mehr Rechte für Projektgegner in Umweltverfahren

Europäischer_Gerichtshof_Emblem.svgEin Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf

Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung (15. 10. 2015, C-137/14) hat der Europäische Gerichtshof neue Regeln für die Genehmigung von Großprojekten geschaffen. Projektgegner werden künftig bis zum Schluss mitreden können, selbst wenn sie gesetzliche Einspruchsfristen versäumt haben.

Die durch die Richter geschaffenen erweiterten Einspruchsrechte stehen nicht nur einzelnen Projektgegnern, sondern auch Umweltorganisationen, möglicherweise auch Bürgerinitiativen zur Verfügung. Die per Gesetz bestellten Landesumweltanwälte werden hingegen nicht als zu schützende „betroffene Öffentlichkeit“ anzusehen sein.

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Siehe dazu auch:

Umweltrecht – Brisantes VwGH-Urteil
Umweltrecht – EuGH weitet Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren aus

 

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