Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Keine Pistensperrungen für Tourengeher

Skitouren auf Pisten © Manfred Scheuermann
Skitouren auf Pisten © Manfred Scheuermann

Bayerischer Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde einer Pistenbetreiberin gegen  verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur Beseitigung von Pistensperrungen für Tourengeher ab.

Eine Pistenbetreiberin hatte in der Wintersaison 2011/2012 und 2012/2013 mehrere Pisten im Skigebiet „Garmisch-Classic“ für Tourengeher gesperrt. Ein Skitourengeher erhob daraufhin Klage mit dem Ziel, den Freistaat Bayern zum Einschreiten gegen die Pistensperrungen zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht München und in der Berufungsinstanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben entschieden, dass der Freistaat Bayern verpflichtet war, die Beseitigung der Pistensperrungen für Tourengeher mit Ausnahme von Sperrungen wegen Pistenpräparierung anzuordnen.

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Versteckte Leiharbeit als Falle

Mitarbeiter der Finanzpolizei Quelle: BMF
Mitarbeiter der Finanzpolizei
Quelle: BMF

Lässt man in seinem Betrieb Fremdfirmen werken, kann man ahnungslos in Haftungsfallen tappen.

Angenommen, jemand beschäftigt in seinem Betrieb Leiharbeiter und weiß nichts davon. Dann haftet er auch für Löhne und Sozialabgaben, ohne es zu wissen.

So etwas kann es nicht geben? Doch. Das hat die Pleite von VisiCare im vergangenen Oktober gezeigt. VisiCare vermittelte freiberufliche Diplomkrankenpfleger an Krankenhäuser und Pflegeheime. Aber dann prüfte die Krankenkasse – und ein Urteil des Bundesfinanzgerichts bestätigte deren Einschätzung: Die Pflegekräfte sind keine Freiberufler, sondern Dienstnehmer. Und – weil sie ja weitervermittelt wurden – genau genommen Leiharbeitskräfte.

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Judikatur VwGH / AVRAG: Sitz des Arbeitgebers bei einer Zweigniederlassung im Sinne des § 7b Abs. 1 AVRAG

VWGH-LogoSowohl nach deutschem als auch nach österreichischem Recht hat auch eine registrierte Zweigniederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist daher weder rechts- noch parteifähig und stellt einen Bestandteil des Unternehmens der Gesellschaft dar. Träger von Rechten und Pflichten ist die ausländische Gesellschaft.

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Vorabentscheidung: Ist das Verwaltungsstrafverfahren EU-konform?

logo_lvwgBei Einrichtung der Verwaltungsgerichte hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet, für diese Gerichte ein eigenes Verfahrensrecht zu schaffen. Vielmehr wurde – mit wenigen Änderungen – das bisher für Behördenverfahren geltende Verfahrensrecht auch für das gerichtliche Verfahren als anwendbar erklärt.

In Verwaltungsstrafverfahren vor den Verwaltungsgerichten führt diese verfahrensrechtliche Konstellation dazu, dass dem Richter die unbeschränkte Pflicht zur Wahrheitserforschung aus eigener Initiative heraus auferlegt wird (Inquisitionsmaxime). Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, in Verwaltungsstrafverfahren den Sachverhalt von amtswegen ohne Rücksicht auf Vorträge, Verhalten und Behauptungen der Parteien festzustellen, die entscheidungserheblichen Tatsachen zu erforschen und dabei alle sich bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen. Selbst eine den Beschuldigten treffende Mitwirkungspflicht enthebt das Verwaltungsgericht – nach Auffassung des VwGH – nicht dieser aus dem Grundsatz der Amtswegigkeit erfließenden Pflicht (VwGH vom. 15. Dezember 2014, Ro 2014/17/0121.).

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Gewerbeentzug: Wer entscheidet?

Wappen Wien richtigBeschwerden über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen sind in Wien pauschal Rechtspflegern zugewiesen. Das ist laut VfGH verfassungswidrig.

Wien. Wer darf über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen entscheiden? Müssen das Richter tun, oder können solche Beschwerdeverfahren pauschal Rechtspflegern überlassen werden? Damit befasste sich kürzlich der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Und entschied, dass es verfassungswidrig ist, wenn diese Verfahren generell Rechtspflegern zugewiesen werden (G403/2015).

Anfechtung durch das Verwaltungsgericht

Konkret ging es um eine Bestimmung im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien, mit der eine ganze Reihe von Beschwerdeverfahren den „Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern“ zur „eigenständigen Führung und Erledigung“ übertragen wird. Darunter eben auch Beschwerden über die Entziehung von Gewerbeberechtigungen.

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Winkelfehler bei Geschwindigkeitsmessungen mit Lasermessgeräten

270308_0_xio-fcmsimage-20100809162254-006009-4c600f3e5ac5b.313425702_1001In einem vom Verwaltungsgericht Wien jüngst zu beurteilenden Fall einer Geschwindigkeitsmessung (102 km/h im Ortsgebiet) mittels Laser (Messgerät der Bauart TruSpeed) stellte sich die Frage, ob und inwieweit eine Niveauunterschied zwischen dem Standort des Messgeräts und dem gemessenen Fahrzeug das Messergebnis beeinflussen kann, insbesondere ob eine Messung bergauf (eines auf abschüssiger Fahrbahn zum Messgerät herannahenden Fahrzeuges) zulässig ist.

von Gerald Fegerl

Beim Einsatz von Lasergeräten praktisch relevant und daher in den Verwendungsbestimmungen des Messgeräts eigens erwähnt ist die Möglichkeit einer Messung von einer Position deutlich über Fahrbahnniveau (wie von einer Brücke auf eine darunter hindurchführende Fahrbahn oder von einem neben der Straße befindlichen Damm bzw. einer Böschung). Diesbezüglich weisen die Verwendungsbestimmungen darauf hin, dass dies unter Beachtung der systematischen Winkelfehler ebenfalls zulässig sei. Damit solche systematischen Winkelfehler nicht zu groß werden, ist ganz allgemein die Position so zu wählen, dass bei der Messung die Strahlrichtung des Lasers mit der Bewegungsrichtung des gemessenen Fahrzeuges weitestgehend übereinstimmt. Bei einer Übereinstimmung der Laserstrahlrichtung mit der Bewegungsrichtung des gemessenen Fahrzeuges (Winkel 0°) ist das Messergebnis innerhalb der Eichfehlergrenzen richtig. Da dieser Winkel in der Praxis üblicherweise von 0° verschieden ist, entstehen dadurch sogenannte Winkelfehler.

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Glückspielgesetz: Verwaltungsgerichte setzen Verfahren aus

glücksspiel 345Gemäß § 34 Abs. 3 VwGVG kann ein Verwaltungsgericht ein Verfahren über eine Beschwerde mit Beschluss aussetzen, wenn vom Verwaltungsgericht in einer erheblichen Anzahl von anhängigen oder in naher Zukunft zu erwartenden Verfahren eine Rechtsfrage zu lösen ist, die bereits Gegenstand eines beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens ist.

Über die Anzahl der Verfahren wegen Übertretungen des Glückspielgesetzes, welche bisher bei den Verwaltungsgerichten bzw. beim Verwaltungsgerichtshof anhängig wurden, sind keine Statistiken bekannt. Allein in Oberösterreich sollen es mehr als 1.100 Verfahren sein.

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VwGH Judikatur / Verfahrensrecht – „Mündliche“ Beschwerdeerhebung zulässig

fachgruppe verfahrensrechtNach der bis zur Einführung der Verwaltungsgerichte geltenden Rechtslage war es zulässig, Berufungen auch mündlich einzubringen, sofern darüber von der Behörde eine Niederschrift aufgenommen worden war (VwGH vom 5. Mai 2004, Zl 2001/20/0195).

Mit § 12 VwGVG wurde ausdrücklich angeordnet, dass bis zur Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht, die Schriftsätze bei der belangten Behörde einzubringen sind. Aus dieser Bestimmung wurde das „Schriftlichkeitserfordernis“ für die an ein Verwaltungsgericht erhobene Beschwerde abgeleitet. Unter Hinweis auf diese Regelung hatte im Anlassfall das Verwaltungsgericht eine Beschwerde, welche bei der Behörde niederschriftlich zu Protokoll gegeben worden war, als unzulässig zurückgewiesen.

In seinem Erkenntnis vom 18. Dezember 2015, Zl. Ra 2015/02/0169, folgte der Verwaltungsgerichtshof dieser Rechtsansicht nicht.

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OGH: ORF muss Vordienstzeiten seiner Mitarbeiter anrechnen

OGHDer ORF muss laut Oberstem Gerichtshof (OGH) Mitarbeitern in einem aufrechten Dienstverhältnis auch jene Vordienstzeiten anrechnen, die vor dem 19. Lebensjahr liegen.

Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Vorjahr entschieden, dass die Nichtanrechnung von Vordienstzeiten von Beamten bzw. Mitarbeitern staatsnaher Unternehmen vor dem 19. Lebensjahr gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstößt.

Die Verhandlungen zwischen ORF-Geschäftsführung und Betriebsrat über eine innerbetriebliche Umsetzung des EuGH-Spruchs waren zunächst gescheitert, der Betriebsrat klagte deshalb vor dem OGH, dieser entschied nun im Sinne der Belegschaftsvertretung.

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LVwG Oberösterreich: Vorabentscheidungsverfahren zur Rechtsstellung der Verwaltungsgerichte

logo_lvwgDas Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat aus Anlass eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Glückspielgesetz beim EuGH die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahren beantragt.

Die an den EuGH herabgetragene Fragestellung (Antrag vom 14.12.2015) zielt zur Klärung der Frage ab, ob die Stellung der Verwaltungsgerichte im Verwaltungsstrafverfahren in Österreich mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

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