Richter machte Gattin und Tochter zu Sachwaltern – Disziplinarvergehen und Amtsmissbrauch zugleich

presse-logoEr habe dem Ansehen der Justiz, insbesondere der Richterschaft, in der Öffentlichkeit starken Schaden zugefügt, an Gesetzestreue und Objektivität der Richterschaft seien erhebliche Zweifel entstanden.

So begründet das Oberlandesgericht Innsbruck (Ds 14/14) die Verurteilung eines oberösterreichischen Richters zu einer Disziplinarstrafe von drei Monatsbezügen. Das Disziplinarvergehen, das dem Mann auch eine bedingte Haftstrafe (drei Monate) und eine Geldstrafe von 6120 Euro wegen Amtsmissbrauchs eintrug: Er bestellte seine Frau und seine Tochter zu Sachwaltern, obwohl er von Entscheidungen über diese Angehörigen gesetzlich ausgeschlossen ist.


In 13 Verfahren setzte er seine Frau ein, einmal seine Tochter – zum Besten der Betroffenen (gemeint: der Besachwalteten), wie er fand. Verteilt über 20 Jahre sprach er seiner Frau 53-mal Aufwandersatz im Ausmaß von insgesamt rund 34.000 Euro zu.

In Verfahren, in denen eigentlich ein Rechtspfleger über den Aufwandersatz seiner Frau hätte entscheiden sollen, zog er die Entscheidung an sich, während er sonst sehr wohl den Rechtspfleger walten ließ.

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