Der Verfassungsgerichtshof hatte mit Urteil vom 15. Oktober, E 945/2016 ua. entschieden, dass das österreichische Glücksspielgesetz nicht nur verfassungskonform ist, sondern auch nicht gegen das Unionsrecht verstößt.
Damit haben alle Höchstgerichte – zuletzt auch der Oberste Gerichtshof – das Glücksspielgesetz für EU-rechtskonform erachtet.
Nun zeichnet sich aber – ähnlich wie im Bereich des Apothekengesetzes – ab, dass die bestehenden Bedenken von den Höchstgerichten nicht ausgeräumt werden konnten. Aktuell haben sich das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und das Landesgericht Korneuburg an den EuGH gewandt, weil sie massive Zweifel an den österreichischen Regelungen haben.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte mit mehreren Beschlüssen beim Verfassungsgerichtshof die 

Nachdem die Bemühungen der Bundesregierung, die
Nach dem Vorbild des Bundes hatte das Land Wien mit der Dienstrechtsnovelle 2015, LGBl. für Wien Nr. 28/2015, den Versuch unternommen, eine Neuberechnung des Vorrückungsstichtages zur Beseitigung der Altersdiskriminierung zu unterbinden.