Glücksspielgesetz: EU-Konformität bleibt strittig

Der Verfassungsgerichtshof  hatte mit Urteil vom  15. Oktober, E 945/2016 ua. entschieden, dass das österreichische Glücksspielgesetz nicht nur verfassungskonform ist, sondern auch nicht gegen das Unionsrecht verstößt.

Damit haben alle Höchstgerichte – zuletzt auch der Oberste Gerichtshof – das Glücksspielgesetz für EU-rechtskonform erachtet.

Nun zeichnet sich aber – ähnlich wie im Bereich des Apothekengesetzes – ab, dass die bestehenden Bedenken von den Höchstgerichten nicht ausgeräumt werden konnten. Aktuell haben sich das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich und das Landesgericht Korneuburg an den EuGH gewandt, weil sie massive Zweifel an den österreichischen Regelungen haben.

Das LG sieht Probleme etwa in den unterschiedlichen Schutzbestimmungen im Automatenspiel und bei der Konzessionsvergabe. Das LVwG Oberösterreich findet, dass das Monopol nicht gerechtfertigt sei. Der Bund habe vordergründig die vielen Steuern im Sinn, die ihm das Zocken einbringt, nicht den Schutz der Spieler. Allein dem Bund erwüchsen aus dem Monopol jährlich Einnahmen von mehr als einer halben Milliarde Euro. „Dies entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent an den jährlichen Gesamteinnahmen dieser Gebietskörperschaft und stellt sohin keineswegs eine vernachlässigbare oder gar verzichtbare Quote dar“.

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