Judikatur/VfGH: Anrainerparkplätze sind zulässig

anrainerparkplatzIn einer Reihe von Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien war von Fahrzeuglenkern die Rechtmäßigkeit der sogenannten „Anwohnerparkzone“ bestritten worden, da diese nicht den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung entspreche würde.

Dabei wurde  auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17.06.1985, (V6/85 u.a.) verwiesen, mit dem der Gerichtshof die sog. „Grazer Grünen Zonen“ als gesetzwidrig aufgehoben hatte.

 

Das Verwaltungsgericht Wien hatte diese Einwendungen verworfen und festgestellt, dass die Halte- und Parkverbotszone aufgrund des hohen Stellplatzdruckes für Anwohner verordnet wurden und  um diesen die Parkplatzsuche zu erleichtern – damit auch den Verkehr zu reduzieren – und längere Wegstrecken vom Stellplatz zum Wohnort zu ersparen. Die Erlassung einer solchen Verordnung steht daher im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Verordnungsgebers.

 

Der Verfassungsgerichtshof ist in seiner Entscheidung E 1997/2015 u.a. vom 16.12.2016 dieser Auffassung gefolgt.

 

 

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