Vermeidung einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann teuer werden

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Die dritte Flughafen-Piste war spektakulärer, juristisch mehr Facetten hatte aber ein anderer umweltrechtlicher Streitfall: Jener um die Umfahrung Schützen im Burgenland.

Skurriler Höhepunkt: Die längst eröffnete Straße führte plötzlich über Privatgrund. Der Verwaltungsgerichtshof hatte nicht umhin gekonnt, die Enteignungsbescheide zu kippen.

Unionsrechtswidriges Bewilligungsverfahren

Begonnen hatte es vor Jahren damit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) partout vermieden werden sollte. Aus der zunächst geplanten Schnellstraßen-Verlängerung – die jedenfalls UVP-pflichtig gewesen wäre – wurde eine Landesstraße. Dann bescheinigte sich das Land selbst, dass keine UVP nötig sei. Per Feststellungsbescheid. Ohne Mitsprache der Anrainer, die man dann aber auf Basis eben dieses Bescheides enteignete.

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Führerschein­ent­zug als „versteckte Nebenstrafe“

Foto: KURIER/Gerhard Deutsch

Justiz: Fahrverbot nach Urteil auch bei kleinen Delikten führt zu Jobverlust.

Ricardo Peyerl (Kurier) 

Der Bewährungshilfe-Verein Neustart schlägt Alarm: Regelmäßig wird Klienten nach Verurteilungen, die in gar keinem Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeuges oder mit Alkoholkonsum stehen, der Führerschein entzogen.

Eine bedingte Strafe wegen Nötigung, Körperverletzung oder räuberischen Diebstahls reicht schon, um Verkehrsunzuverlässigkeit anzunehmen. Wobei die Behörde die gesundheitliche Eignung des Verurteilten gar nicht prüft, sondern den Führerschein automatisch für mehrere Monate entzieht. Die Folge dieser „versteckten Nebenstrafe“, wie sie Winfried Ender von Neustart Vorarlberg nennt, ist häufig der Jobverlust und damit erst recht das Abrutschen.

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Judikatur LVwG OÖ/Mindestsicherung: Leistungskürzungen für subsidiär Schutzberechtigte unionsrechtskonform

Im Sommer letzten Jahres hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen.J

Jetzt hatte das Landesverwaltungsgericht erstmals über eine Beschwerde eines subsidiär Schutzberechtigten zu entscheiden (Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird).

Dieser bekam anstatt der vollen Mindestsicherung in Höhe von rund 920 Euro nur mehr insgesamt 560 Euro.

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Angriff auf den Rechtsstaat – die Politik schweigt

Nationalbankpräsident Claus Raidl: Nominierung von Richtersenaten anschauen

Die Diskussionen rund um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur dritten Landepiste des Flughafens Wien reißen nicht ab. Der Tenor der öffentlichen Berichterstattung verdichtet sich immer mehr zu einem Angriff auf den Rechtsstaat selbst.

Hatte Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview bereits Bewilligungsverfahren „a la Erdogan“ zum Vorbild erklärt, nimmt sich jetzt auch der Präsident der Nationalbank, Claus Raidl,  kein Blatt mehr vor dem Mund. Raidl stellt die Frage „ob sich die Politik womöglich die Art und Weise der Zusammensetzung beziehungsweise Nominierung von Richtersenaten am Bundesverwaltungsgericht anschauen sollte.“

Angriff auf die innere Organisation des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Unabhängigkeit von der Politik

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Judikatur/StVO: Kein Grenzwert für Cannabis in Österreich – aber in Deutschland

Während der österreichische Gesetzgeber bei einer Alkoholisierung ab einem bestimmten Alkoholgehalt des Blutes oder der Atemluft jedenfalls von einer Fahruntauglichkeit des Lenkers ausgeht, fehlt eine solche Grenze bei einem durch Suchtgift (Cannabis) beeinträchtigten Zustand (VwGH vom 24. Oktober 2016, Ra 2016/02/0133). In Deutschland gehen die Verwaltungsgerichte in ihrer Rechtsprechung hingegen von einem Grenzwert von 1,0 …

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Flughafen Wien: Türkisches Bewilligungsverfahren als Vorbild ?

Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!

Aufhorchen lässt Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview zur  Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes über die dritte Landepiste mit folgendem Statement:

 

„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“

Ein Grund sich näher anzusehen, wie die Abwicklung dieses Projektes dort tatsächlich erfolgt ist.

Umweltproteste und Baustopp 

Bereits zu Beginn des Genehmigungsverfahrens im Jahr 2013 gab es erste Berichte über Proteste von Umweltschützer gegen den geplanten Bau des größten Flughafens der Welt, immerhin sollten fast 700.000 Bäume gefällt werden.

Im Juni 2015 bremste das oberste Verwaltungsgericht der Türkei den Bau des neuen Großflughafens.

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Ermittlungen gegen Verwaltungsrichter: Mayer von strafrechtlichem Vorwurf überrascht

Klimaschutz ist wichtiger als wirtschaftliche Interesse: Mit dieser Begründung haben drei Richter des Bundesverwaltungsgerichts im Februar den Bau einer dritten Piste am Wiener Flughafen untersagt. Mit dieser Entscheidung haben sich die Drei mächtige Feinde gemacht und sich – wie es aussieht – gewaltige Schwierigkeiten eingehandelt. Umweltschutz vor Arbeitsplätzen und vor Profit, Vertreter von Politik und …

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Bankgeheimnis: Bundesfinanzgericht versagt Finanzverwaltung Konteneinschau

foto: apa/herbert pfarrhofer

Die Finanz kommt nicht so einfach an Kontodaten, wie sich das manche Steuerfahnder erhofft haben.

Seit Oktober des Vorjahres existiert das Kontenregister, das bereits 1.756-mal abgefragt wurde. Doch wollen die Prüfer nicht nur wissen, wer ein Konto hat, sondern welche Summen darauf liegen und welche Transaktionen vorgenommen wurden, muss eine Einschau vorgenommen werden. Eine der Bedingungen: die Bewilligung durch einen Richter des Bundesfinanzgerichts.

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VfGH Judikatur / Meldung eines verantwortlichen Beauftragten § 9 Abs. 2 VStG

vfghlogoZur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs. 2 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften reicht die entsprechende Meldung an das „zuständige“ Arbeitsinspektorat aus, d.h. an das Arbeitsinspektorat, das gem. § 15 ArbIG für die Betriebsstätte oder für die Arbeitsstelle des Unternehmens örtlich zuständig ist.

Die Bestellung nach § 9 Abs. 2 VStG soll nämlich bloß für die Behörden nachvollziehbar und manipulationssicher erfolgen, was durch die (eine) Verständigung gewährleistet ist. Die Bestellung ist damit für jedes andere Arbeitsinspektorat und für jede Strafbehörde im Nachhinein jederzeit leicht feststellbar und nachvollziehbar.

Selbst wenn daher – wie hier – ein Reinigungsunternehmen wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei Durchführung von Reinigungsarbeiten zum Abschluss einer Baustelle vom Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten angezeigt wird, sind nicht die handelsrechtlichen Geschäftsführer des Unternehmens zu bestrafen, wenn das Reinigungsunternehmen seinem örtlich zuständigen Arbeitsinspektorat ordnungsgemäß die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemeldet hat.

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Persönliche Diffamierungen – die neue Richterschelte?

hodoschek
Hat das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt: Andrea Hodoschek Foto: KURIER – Boroviczeny

Frau Andrea Hodoschek deckt  nach akribischer Recherche Missstände auf, sie berichtet,  wie sich’s die, „die das Gold haben“, richten können.

Sie zeigt Verknüpfungen zwischen Wirtschaft und Politik auf, auch wenn dies manch Mächtigem aufstößt. So liest sich die Beschreibung der journalistischen Tätigkeit von Frau Hodoschek auf der Homepage der Tageszeitung  „Kurier“. Seit letztem Jahr hat Frau Hodoschek das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt, genauer gesagt, die Richterbestellungen dort. Der Hauptkritikpunkt ihrer Berichte:  Die Richterposten würden dort zwischen SPÖ und ÖVP aufgeteilt.

In einer Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter – dieser vertritt rund 95% aller VerwaltungsrichterInnen  in Österreich – und in einer gesonderten Stellungnahme der Standesvertretung der BundesverwaltungsrichterInnen wurden diese Behauptungen als unsachlich widerlegt. Insbesondere der Vorwurf, die in geheimer Wahl gewählten Wahlmitglieder des Personalsenats würden unter dem „Einfluss von Parteizentralen“ stehen.

Diese Stellungnahmen waren Frau Hodoschek weder eine Erwähnung wert noch hat sie die in diesen Stellungnahmen genannten Ansprechpartner kontaktiert.  Vielmehr berichtete sie daraufhin, auf Grund der Missstände am Bundesverwaltungsgericht sei  eine nicht näher bezeichnete „Richterdelegation“ bei der Tageszeitung erschienen, um „ihrem Unmut Luft“ zu machen.

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