Asylverfahren: EuGH prüft Rechtmäßigkeit der Einreise über die „Balkanroute“

Schwerpunkt Migration
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Ab dem Spätsommer 2015 waren zehntausende Flüchtlinge über die sogenannte „Balkan-Route“ über Kroatien und Slowenien nach Österreich geleitet worden, die Menschen passierten unter den Augen von Exekutivorganen die Grenze.

Die Einreise in die EU erfolgte in der Regel über Länder an den EU-Außengrenzen – etwa Kroatien. Nun geht es um die grundsätzliche Frage, ob diese Menschen legal oder illegal in die EU eingereist sind, zumal die Einreise teilweise sogar staatlich organisiert erfolgte. Von der Beantwortung dieser Frage hängt es ab, ob eine Rückführung der Flüchtlinge in den Einreisestaat im Rahmen des Dublin-Abkommens erfolgen kann.

Von Slowenien wurde diese Frage bereits im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg herangetragen. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat im Hinblick auf dieses beim EuGH anhängigen Verfahren laut Berichten im „Standard“ entschieden, dass die Abschiebung von Flüchtlingen nach Kroatien gemäß der Dublin-Verordnung rechtswidrig und vorübergehend auszusetzen ist.

Die EU-Staaten müssten abwarten, bis das Urteil des EuGH vorliege. „Klassische illegale Grenzübertritte“ seien von dem Urteil nicht betroffen, etwa „in der Nacht über den Wald“. Das würde weiterhin dazu führen, dass der Flüchtling ins Erstaufnahmeland zurückgeschoben werde.

 

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Das Erkenntnis …

 

 

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