Bürgerinitiativen haben künftig auch in vereinfachten UVP-Verfahren Parteistellung und Beschwerdebefugnis; entgegenstehende innerstaatliche Normen haben aufgrund des Vorrangs des Unionsrechts unangewendet zu bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem aktuellen Erkenntnis entschieden (VwGH vom 27. 9. 2018, Ro 2015/06/0008).
Die Frage der Parteistellung von Bürgerinitiativen war seit der Differenzierung zwischen normalem und vereinfachtem UVP-Verfahren im Jahr 2000 strittig. Gegen die volle Parteistellung wurde unter anderem eingewandt, dass die Aarhus-Konvention Bürgerinitiativen nicht kennt und sich insofern an der Unterscheidung nicht stören kann.
Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.
Keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Luftfahrtgesetzes und gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung.
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine 
Die Welle der Klimaklagen hat auch die Europäische Union erreicht: Zehn Familien aus Europa, Kenia und Fidschi rufen das Gericht der Europäischen Union wegen zu schwacher CO2-Minderungsziele an.
Der Klimawandel und seine Folge beschäftigen zunehmend auch die Gerichte. Laut einem Bericht, der im Rahmen des „