Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: Behörden sind zur unverzüglichen Umsetzung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes verpflichtet, auch wenn die schriftliche Ausfertigung eines mündlich verkündeten Erkenntnisses noch nicht ergangen ist

Im Anlassfall hatte das Verwaltungsgericht Wien in Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Wettengesetz den Beschwerden gegen Straferkenntnisse Folge gegeben. Die Beschlagnahmebescheide und die Verfallsaussprüche wurden aufgehoben und die Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Die Entscheidungen wurden mündlich verkündet, der Magistrat der Stadt Wien beantragte eine schriftliche Ausfertigung.

Daraufhin forderte die Eigentümerin der beschlagnahmten Geräte deren Ausfolgung, was vom Magistrat der Stadt Wien mit dem Hinweis verweigert wurde, die beantragte schriftliche Ausfertigung sei noch nicht zugestellt und es sei geplant, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien eine Amtsrevision zu erheben.

Auch sei es zur Sicherung des Verfalles notwendig, der Eigentümerin die Verfügung über die beschlagnahmten Geräte zu entziehen, weil ansonsten die Gefahr bestehe, dass sie dem weiteren Zugriff der Behörde entzogen würden. Das Interesse der Eigentümerin an der vorzeitigen Rückgabe der vorläufig beschlagnahmten Wettinformationsgeräte trete hinter das öffentliche Interesse an der Sicherstellung eines etwaigen Verfalles zurück.

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Corona-Maßnahmen: Deutsches Verwaltungsgericht kippt nächtliche Ausgangssperre

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

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Umweltrecht: Verwaltungsgericht Paris stellt Untätigkeit Frankreichs beim Klimaschutz fest

Erstmals in Frankreich hat ein Gericht festgestellt, dass die staatlichen Klimaschutzmaßnahmen unzureichend sind, um die Klimakrise zu stoppen.

Mit Urteil vom 3. Februar 2021 erkannte das Verwaltungsgericht Paris die Existenz ökologischer Schäden im Zusammenhang mit dem Klimawandel an. Das Gericht ist der Auffassung, dass der französische Staat für die teilweise Nichterfüllung der Ziele, die er sich im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen gesetzt hat, die Verantwortung trägt.

Greenpeace und andere Organisationen hatten in ihrer Klage dem französischen Staat mit Unterstützung von mehr als zwei Millionen Bürgern Untätigkeit beim Klimaschutz vorgeworfen. Die Klimaklage stand unter dem Motto „Affaire du siècle“ (Affäre des Jahrhunderts).

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Corona-Maßnahmen: Bayerischer Verwaltungsgerichthof kippt 15-Kilometer-Regel; Eilantrag gegen die Tragepflicht von FFP2-Masken abgelehnt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots in Bayern vorläufig außer Kraft gesetzt. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Zur Begründung führte der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat aus, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug.

Seit 11. Januar waren laut der Corona-Verordnung in Bayern Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche meldet. Unter anderem hatten drei SPD-Landtagsabgeordnete gegen die Regelung Eilanträge eingereicht.

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Corona-Krise: Erste Klagen gegen Impfverordnung in Deutschland

Während in Österreich ein Impfverordnung bis dato nicht erlassen wurde, hat der deutsche Gesundheitsminister die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bereits im Mitte Dezember unterzeichnet. Sie legt unter anderem fest, wer zuerst geimpft werden soll.

Priorisierung umstritten

Eine Priorisierung bei der Corona-Impfung wird damit begründet, dass entsprechende Vakzine bislang knapp sind und nicht jeder, der will, sofort geimpft werden kann. Der Gesundheitsminister stützt sich dabei auf die Verordnungsermächtigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Festgelegt wird darin, dass Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge einsetzen sollen. Hochaltrige und besonders von schweren Infektionsverläufen gefährdete Personen stehen dabei ganz vorne auf der Liste – ebenso wie Pflegekräfte in Altenheimen.

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Corona-Krise: Verwaltungsgericht Bozen erklärt Schulschließung für rechtswidrig

Coronavirus

Vom 16. bis 22. November waren in Südtirol alle Kindergärten und Schulen geschlossen, mit Ausnahme für Kinder mit Eltern in systemrelevanten Bereichen. Eine Gruppe von Eltern und Verbandsvertreter legten Rekurs ein. Nun muss das Land die Prozesskosten übernehmen.

Maßnahme fehlte angemessene Begründung

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69/2020 vom 12. November wurden alle Schulen und Kindergärten in Südtirol geschlossen. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs nun festgestellt, dass es dafür Ermittlungs- und Begründungsmangel gegeben hat. Es erklärte deshalb die Maßnahme als rechtswidrig, laut Bericht in der Tageszeitung „Dolomiten“.

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Judikatur VwGH / Verfahrensrecht: Zur Überprüfung mündlich verkündeter Erkenntnisse

Nach Einrichtung der Verwaltungsgerichte war die Frage offen, ob – so wie bei Entscheidungen der UVS – bereits gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes ein Rechtsmittel erhoben werden kann oder erst gegen dessen schriftliche Ausfertigung.

Mit Erkenntnis vom 15.12.2014, Ro 2014/04/0068, hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass auch gegen eine zunächst nur mündlich verkündete Entscheidung eines Verwaltungsgerichts eine ordentliche Revision zulässig ist. Die Bestimmung des § 29 VwGVG war nach Auffassung des VwGH analog zum früheren § 67g AVG zu verstehen. (Siehe dazu: Revision gegen mündlich verkündete Erkenntnisse ist zulässig, VfGH Beschwerde nicht)

In seinem Erkenntnis vom 23. 9. 2020, Ra 2019/14/0558, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt ausführlich die Frage behandelt, ob die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte allein an den bei der mündlichen Verkündung mitgeteilten Gründen (Verhandlungsniederschrift), oder (auch) an der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung zu messen ist.

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Judikatur VfGH / Sterbehilfe: Jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, ist verfassungswidrig

Zuletzt hatte sich der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2016 mit der Frage der Zulässigkeit der Sterbehilfe im Zusammenhang mit der versuchten Gründung eines Sterbehilfevereins auseinandergesetzt.

Das Verwaltungsgericht Wien hatte dessen Gründung untersagt. Dagegen wurde Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. In seiner Entscheidung vom 08.03.2016, E 1477/2015, sprach der Gerichtshof aus, die rechtliche Folgerung des Verwaltungsgerichtes Wien in der angefochtenen Entscheidung, dass dieser Vereinszweck gegen § 78 StGB verstößt, sei zutreffend. Schon deshalb – da der Vereinszweck offenbar zumindest teilweise gesetzwidrig ist – wurde die Bildung des Vereins zu Recht untersagt.

Weiters stellte der Gerichtshof fest, dass der der Versagung der Vereinsgründung zugrundeliegende § 78 StGB unter Bedachtnahme auf Art. 11 Abs. 2 EMRK nicht verfassungswidrig ist, da der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, wenn er das generelle Verbot der Beihilfe zum Selbstmord als zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer als notwendig erachtet.

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Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: COVID-19-Begleitgesetz berechtigte nicht zum Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.

Anlassfall war eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Steiermark, welche ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung getroffen worden war. Aus den Gerichtsakten und der Begründung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark ergab sich, dass nach Auffassung der erkennenden Richterin grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren, die – entsprechend den Vorgaben des Art. 6 EMRK – die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderten. Die Verhandlung war demnach insbesondere zur Erörterung der strittig gebliebenen Gutachten der beigezogenen Amtssachverständigen sowie wegen des Umstandes erforderlich, dass der Beschwerdeführer im vorangegangenen Verwaltungsverfahren als übergangene Partei keine Möglichkeit gehabt hatte, mündlich zur Sache vorzubringen.

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EGMR Judikatur (Große Kammer) / Fehlerhafte Richterernennung verletzt Recht auf faires Verfahren

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.

Zum Hintergrund

Der Antragssteller Gudmundur Andri Astradsson war im Jahr 2017 wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein und unter Drogeneinfluss verurteilt worden. Er brachte gegen die Entscheidung beim neuen Berufungsgericht (gegründet im Januar 2018) Berufung ein. Richterin Arnfridur Einarsdottir war eine der Richterinnen, der der Fall Gudmundur zugeordnet waren. Mit dem Argument, dass es Unregelmäßigkeiten im Verfahren für ihre Ernennung gegeben habe, beantragte der Antragsteller, dass ihr der Fall entzogen werde. Sein Antrag wurde abgelehnt.

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