Judikatur VfGH / Sterbehilfe: Jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten, ist verfassungswidrig

Zuletzt hatte sich der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2016 mit der Frage der Zulässigkeit der Sterbehilfe im Zusammenhang mit der versuchten Gründung eines Sterbehilfevereins auseinandergesetzt.

Das Verwaltungsgericht Wien hatte dessen Gründung untersagt. Dagegen wurde Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben. In seiner Entscheidung vom 08.03.2016, E 1477/2015, sprach der Gerichtshof aus, die rechtliche Folgerung des Verwaltungsgerichtes Wien in der angefochtenen Entscheidung, dass dieser Vereinszweck gegen § 78 StGB verstößt, sei zutreffend. Schon deshalb – da der Vereinszweck offenbar zumindest teilweise gesetzwidrig ist – wurde die Bildung des Vereins zu Recht untersagt.

Weiters stellte der Gerichtshof fest, dass der der Versagung der Vereinsgründung zugrundeliegende § 78 StGB unter Bedachtnahme auf Art. 11 Abs. 2 EMRK nicht verfassungswidrig ist, da der Gesetzgeber den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat, wenn er das generelle Verbot der Beihilfe zum Selbstmord als zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer als notwendig erachtet.

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Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: COVID-19-Begleitgesetz berechtigte nicht zum Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.

Anlassfall war eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Steiermark, welche ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung getroffen worden war. Aus den Gerichtsakten und der Begründung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark ergab sich, dass nach Auffassung der erkennenden Richterin grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren, die – entsprechend den Vorgaben des Art. 6 EMRK – die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderten. Die Verhandlung war demnach insbesondere zur Erörterung der strittig gebliebenen Gutachten der beigezogenen Amtssachverständigen sowie wegen des Umstandes erforderlich, dass der Beschwerdeführer im vorangegangenen Verwaltungsverfahren als übergangene Partei keine Möglichkeit gehabt hatte, mündlich zur Sache vorzubringen.

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EGMR Judikatur (Große Kammer) / Fehlerhafte Richterernennung verletzt Recht auf faires Verfahren

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.

Zum Hintergrund

Der Antragssteller Gudmundur Andri Astradsson war im Jahr 2017 wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein und unter Drogeneinfluss verurteilt worden. Er brachte gegen die Entscheidung beim neuen Berufungsgericht (gegründet im Januar 2018) Berufung ein. Richterin Arnfridur Einarsdottir war eine der Richterinnen, der der Fall Gudmundur zugeordnet waren. Mit dem Argument, dass es Unregelmäßigkeiten im Verfahren für ihre Ernennung gegeben habe, beantragte der Antragsteller, dass ihr der Fall entzogen werde. Sein Antrag wurde abgelehnt.

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Corona-Krise: Erste Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte zu neuen Maßnahmen

Coronavirus

Auch in Deutschland hat der 2. Lockdown zu neuen Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte geführt. Wie bereits im Frühjahr so wenden sich auch diesmal viele Bürger und Unternehmen an die Verwaltungsgerichte um in sog. Eilverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkungen überprüfen zu lassen. (Siehe dazu:  Klagewelle gegen November-Lockdown)

Hier einige ausgewählte Entscheidungen:

Schließungen von Gaststätten und Beherbergungsverbot gerechtfertigt

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (5):  Mehrere – vor allem frühere – Maßnahmen gesetzwidrig, da Entscheidungsgrundlagen unzureichend dokumentiert

Der VfGH hat festgestellt, dass eine Reihe von COVID-19-Maßnahmen gesetzwidrig waren, die im Frühjahr 2020 gegolten haben. Gesetzwidrig waren konkret das Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen, Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt), das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf) und die Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.).

Der VfGH hob auch eine noch in Geltung stehende Bestimmung  der COVID-19-Lockerungsverordnung (nunmehr COVID-19-Maßnahmenverordnung) auf, mit der die verpflichtende Einhaltung eines Mindestabstands zwischen den Verabreichungsplätzen in Gaststätten (§ 6 Abs. 1 und 4) angeordnet wurde, also der Mindestabstand von einem Meter zwischen Tischen. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 in Kraft.

Rechtsakte nicht nachvollziehbar

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Judikatur VfGH/Verfahrensrecht: Teilweise Aufhebung der Zuständigkeitsbestimmung für Anträge auf Wiedereinsetzung

Die Auslegung von Zuständigkeitsbestimmungen stellt die Verwaltungsgerichte und die Verfahrensbeteiligten immer wieder vor schwierige Herausforderungen. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt eine der Zuständigkeitsbestimmungen im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip als verfassungswidrig aufgehoben.

Zuständigkeitsänderung durch Beschwerdevorlage

Im Beschwerdefall war der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien 2018 wegen einer Übertretung des AVRAG bestraft worden. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde einen Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist (und sohin verspätet) bei der Behörde eingebracht und von dieser dem Verwaltungsgericht Wien vorgelegt. Die rechtsfreundliche Vertretung des Beschwerdeführers stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und brachte diesen bei der Behörde ein.

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Corona Krise: Deutsche Verwaltungsgerichte kippen umstrittenes Beherbergungsverbot

Mit den behördlichen Maßnahmen, die gegen die wieder steigenden Infektionszahlen ergriffen wurden, rücken in Deutschland wieder die Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte,  in den Blickpunkt des Geschehens. Aktuell haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben.

Zuerst wurde das Verbot in Baden-Württemberg aufgehoben. Dort hat der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Auch Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot gekippt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Infektionsrisiko nicht dargelegt

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LVwG Oberösterreich: Klimademo-Verbot war rechtswidrig

Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.

Wegen eines zu hohen Infektionsrisikos mit dem Coronavirus beim Gehen war der Marsch vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und zurück nicht genehmigt worden. Luger hatte unter Verweis auf das Epidemiegesetz per Bescheid Auflagen für die Versammlung erteilt, wonach maximal 1.000 Teilnehmer an einer stehenden Kundgebung zugelassen wurden. Die Aktivisten sahen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt und wandten sich an das Gericht.

„Vorschreibung rechtswidrig“

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EGMR: Überblick über Rechtsprechung zur Unabhängigkeit der Justizsysteme

Für die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR) ist Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das bedeutsamste Grundrecht, da damit die wesentlichsten Garantien (Mindeststandards) eines rechtsstaatlichen Verfahrens festgelegt werden.

Entscheidungssammlung über mehrere Jahrzehnte

Zum 70jährigen Jubiläum der EMRK hat der Gerichtshof ein „Factsheet“ veröffentlicht, welches einen Überblick über die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Art.6 EMRK in den vergangenen Jahrzehnten gibt. Die Entscheidungen sind gegliedert nach einzelnen Schwerpunkten wie Unabhängigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren, objektive und subjektive Kriterien der richterlichen Unabhängigkeit, der äußere Anschein der Unabhängigkeit, erforderliche Verfahrensgarantien etc.

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Umweltrecht: Irischer Klimaplan erfüllt „gesetzlichen Auftrag“ nicht

Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.

Nach der EU-Verordnung 2018/824 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele zur Treibhausgasemissionsreduktion („Effort Sharing“) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Langzeitstrategie im Sinne des Klimaschutzübereinkommens von Paris auszuarbeiten und vorzulegen.

Der von der irischen Regierung vorgelegten Strategie fehle es an „Spezifizität“, die Regierung habe ihren „gesetzlichen Auftrag“ nicht erfüllt, so das irische Höchstgericht in seinem Urteil Anfang August. Gegen den Maßnahmen-Fahrplan, den  die Regierung im Jahr 2017 veröffentlicht hatte, ging die Umweltorganisation „Friends of the Irish Environment“ gerichtlich vor.  Nach dem einstimmigen Gerichtsurteil muss die Regierung nun detailliert festlegen, wie die in der Gesetzgebung von 2015 festgelegten Ziele bis 2050 erreicht werden sollen.

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