Matejka: Wer Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellt, stellt Rechtsstaat infrage

Die Präsidentin der Richtervereinigung, Sabine Matejka, hat am Donnerstag in der „ZiB 2“ des ORF die Aussagen von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) zum Rechtsstaat scharf kritisiert. Kickl habe nicht nur das Legalitätsprinzip infrage gestellt, sondern auch die Menschenrechtskonvention. „Wer sie infrage stellt, stellt auch unseren Rechtsstaat infrage“, sagte sie und sah die Gefahr eines Angriffs auf den Rechtsstaat. (Siehe dazu:  „Recht muss Politik folgen, nicht Politik dem Recht“)

Die Kritik am Innenminister „teile nicht nur ich, sondern auch sehr, sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die über diese Äußerungen des Herrn Innenministers sehr empört und eigentlich schockiert waren“, sagte Matejka.  Kickl hatte im ORF-„Report“ am Dienstag angekündigt, Grundregeln wie die Menschenrechtskonvention hinterfragen zu wollen. Und er ergänzte: „Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht.“

Vollziehung und Rechtsprechung nicht auf Zuruf der Politik

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Auswahlverfahren abgebrochen

Das Verfahren zur Neubesetzung des Präsidentenamts am Landesverwaltungsgericht (LVwG) startet neu. Das hat die rot-blaue Landesregierung am Dienstag beschlossen. Die Regierung folgt einer Empfehlung der Objektivierungskommission, die seit Juli 2018 Kandidaten für die Nachfolge des amtierenden LVwG-Präsidenten Manfred Grauszer gesichtet und befragt hatte.

Aber statt eine mit einem Reihungsvorschlag verbundene Empfehlung an die Regierung zu senden, die den unbefristeten Top-Job vergibt (Mindestgehalt: 6.008,90 Euro brutto), empfiehlt die mehrheitlich aus weisungsgebundenen Landesbeamten bestehende fünfköpfige Kommission unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidenten Karl Mitterhöfer nun den „Abbruch“ des bisherigen Verfahrens und die Neuausschreibung. Auch das Gesetz, in dem das Bestellungsverfahren geregelt ist, solle überarbeitet werden.

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Solidarität mit Rechtsanwälten*innen sowie Richtern*innen in der Türkei

Der Präsident der Türkischen Richtervereinigung wurde letzten Freitag zu einer 10jährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Strafverfahren – welches von einigen Richter/innen-Kollegen der Vereinigungen beobachtet wurde – war in keiner Weise ein rechtsstaatlich geführtes Verfahren.

Anbei ist die Stellungnahme der 4 Richtervereinigungen („Plattform für eine unabhängige Justiz in der Türkei“) dazu.

Die österreichische Plattform für die Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei lädt ein zur Pressekonferenz

 Zeit: Donnerstag, 24. Jänner 2019, 10.00 Uhr

Ort:  Pressezentrum des Österreichischen Journalistenclubs (ÖJC),

        1010 Wien, Blutgasse 3

 

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Keine Nebentätigkeiten mehr für Verfassungsrichter?

©VfGH/Doris Kucera

Die NEOS  beantragen im Nationalrat ein Verbot für VfGH-Mitglieder andere Berufe auszuüben.

Bereits in der Vergangenheit sorgten politische oder wirtschaftliche Beziehungen von Richterinnen und  Richtern am Verfassungsgerichtshof immer wieder für Debatten. Der Nationalrat beschloss  daher Ende 2014 eine neue Transparenzregelung für das Höchstgericht:

Sämtliche Nebentätigkeiten von Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Beteiligungen an sonstigen Unternehmen, Aufsichtsratstätigkeiten bis zu Gutachtertätigkeiten müssen veröffentlicht werden. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht Bewerbung zurück

In der vieldiskutierten Causa rund um die Nachbesetzung des Präsidentenpostens am Landesverwaltungsgericht gibt es eine überraschende Wendung: Die Büroleiterin des Landeshauptmannes zieht ihre Bewerbung zurück.

Das „Auswahlverfahren“ für die Präsidentenbesetzung war Gegenstand kritischer Berichterstattung in den Medien, da der Anschein einer „Freunderlwirtschaft“ bestehe. Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs hatte mit scharfen Worten kritisiert, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen wollte. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)

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FÜNF JAHRE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT IN ÖSTERREICH – EINE BILANZ

von Siegfried Königshofer

 (Erweiterte und aktualisierte Fassung eines Beitrages, der für den „Menschenrechtsbefund 2018“, der Österreichischen Liga für Menschrechte verfasst wurde.)

Die als „Jahrhundertreform“ bezeichnet Einrichtung der Verwaltungsgerichte durch die B-VG Novelle 2012 brachte die längst überfällige Modernisierung des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht wie er in den meisten Mitgliedsstaaten der EU bereits Standard ist. Ein Entwicklung, die vor allem auf die Beschlussfassung der  EU-Grundrechtecharta durch das Europäische Parlament im Jahr 2002 zurückzuführen ist, welche – als Vorauswirkung – alle Beitrittswerber ab dem Jahr 2004 verpflichtete, einen umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen behördliche Entscheidungen einzurichten.[1] Und es war auch der Streit der beiden Höchstgerichte öffentlichen Rechts über die Auslegung von Art 47 der EU-Grundrechtecharta in UVP-Verfahren, welcher die Einrichtung der Verwaltungsgerichte in Österreich ganz wesentlich beschleunigte.

Seit 5 Jahren arbeiten die Verwaltungsgerichte nun. Ein geeigneter Zeitpunkt, eine erste Bilanz zu ziehen.

Hohe Akzeptanz, hohe „Rechtsmittelfestigkeit“ der Entscheidungen

 

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RZ Editorial 12/18: Die Ruhe vor dem Sturm?

2018 war ein hartes, schwieriges Jahr für die österreichische Justiz.

von Mag. Christian Haider

 

Das heurige Frühjahr war in der gesamten Justiz von der Sorge geprägt, dass die massiven Einsparungen im Justizbudget das Funktionieren der Gerichtsbarkeit beeinträchtigen oder gar gefährden könnten. Auch wenn die von allen Bedienstetengruppen getragenen Proteste Erfolg zeigten und die schlimmsten Spitzen ab geschliffen werden konnten, blieb dennoch ein harter, spürbarer Sparkurs bestehen, der nach wie vor negative Auswirkungen zeigt, trotz aller Bemühungen, die vorhandenen Mittel möglichst effizient einzusetzen.

Leider besteht kein Grund, die Einschätzungen aus dem Frühjahr neu zu bewerten oder zu revidieren.

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LVwG Steiermark: Fragwürdige Beförderung eines Richters

Für einiges Rumoren sorgt laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ die Beförderung eines Richters am Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Durch eine Anfrage an den Steirischen Landtag war hervorgekommen, dass ein Richter des Gerichtes – ohne dienstrechtliche Grundlage – zum Hofrat ernannt worden war.

Ernennung als „Belohnung“

Diese Ernennung erfolgte laut dem zuständigen Landesrat Christopher Drexler „ad personam“ auf Grund der Leistungen des betroffenen Bediensteten. Diese „hervorragenden Leistungen“ seien aber nicht am Landesverwaltungsgericht, sondern im vorangegangenen Aufgabengebiet im Landesdienst erbracht worden.

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Griss weist Aussagen von Landesrat Doskozil scharf zurück

 

Irmgard Griss (Archivbild) – (c) Die Presse (Clemens Fabry)

„Die Reaktion von Landesrat Doskozil zeigt die mangelnde Sensibilität für dieses Thema in der Politik.“

Die frühere Präsidentin des OGH und nunmehrige Justizsprecherin der NEOS, Irmgard Griss, übt in einer Presseaussendung scharfe Kritik an den Aussagen des burgenländischen SPÖ-Landesrates Hans Peter Doskozil bezüglich der umstrittenen Kür der Nachfolge des Landesverwaltungsgerichts-Präsidenten: „Die Reaktion von Landesrat Doskozil zeigt die mangelnde Sensibilität für dieses Thema in der Politik.

Ohne unabhängige Gerichte gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat. Jede Form parteipolitischer Einflussnahme ist strikt abzulehnen. Richterinnen und Richter sind verpflichtet, jeden derartigen Versuch öffentlich zu machen und sich dagegen zu verwahren“, nimmt sie den amtierenden Präsidenten sowie die Richters des Landesverwaltungsgerichts gegen die öffentliche Kritik des Landesrates Doskozil.

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Doskozil zur Präsidentenbesetzung im Burgenland: Richter haben sich durch Kritik selbst disqualifiziert

Hans Peter Doskozil

Landesrat Hans Peter Doskozil, der designierte neue Landeshauptmann für das Burgenland, hat am Donnerstag im Landtag die Kritik am Ausschreibungsverfahren für den Präsidentenposten am LVwG Burgenland zurückgewiesen. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)

Die Ausschreibung für den Präsidentenposten am Landesverwaltungsgericht (LVwG) sei korrekt verlaufen, eine Kandidatin zu beleidigen, sei „eine Frechheit“, so Doskozil. Das Vorziehen der Ausschreibung, bevor der Präsidentenposten überhaupt vakant wurde, sei durchaus vertretbar.

„Die Ausschreibung findet ausschließlich aufgrund der Gesetze statt“, betonte Doskozil. Die Kommission sei entsprechend zusammengesetzt, mit dem Präsidenten des Landesgerichts Burgenland an der Spitze. Kritiker hatten argumentiert, die Ausschreibung wäre auf die Büroleiterin von Landeshauptmann Hans Niessl, Christina Krumböck, zugeschnitten. Er verstehe nicht, „dass man eine Kandidatin wirklich auch persönlich diffamiert, dass man sie persönlich beleidigt. Ich glaube, das ist eine Frechheit, das ist nicht in Ordnung.“ (Siehe dazu: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung)

Geringe Erfahrung

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