Doskozil zur Präsidentenbesetzung im Burgenland: Richter haben sich durch Kritik selbst disqualifiziert

Hans Peter Doskozil

Landesrat Hans Peter Doskozil, der designierte neue Landeshauptmann für das Burgenland, hat am Donnerstag im Landtag die Kritik am Ausschreibungsverfahren für den Präsidentenposten am LVwG Burgenland zurückgewiesen. (Siehe dazu: Österreich darf nicht Polen werden)

Die Ausschreibung für den Präsidentenposten am Landesverwaltungsgericht (LVwG) sei korrekt verlaufen, eine Kandidatin zu beleidigen, sei „eine Frechheit“, so Doskozil. Das Vorziehen der Ausschreibung, bevor der Präsidentenposten überhaupt vakant wurde, sei durchaus vertretbar.

„Die Ausschreibung findet ausschließlich aufgrund der Gesetze statt“, betonte Doskozil. Die Kommission sei entsprechend zusammengesetzt, mit dem Präsidenten des Landesgerichts Burgenland an der Spitze. Kritiker hatten argumentiert, die Ausschreibung wäre auf die Büroleiterin von Landeshauptmann Hans Niessl, Christina Krumböck, zugeschnitten. Er verstehe nicht, „dass man eine Kandidatin wirklich auch persönlich diffamiert, dass man sie persönlich beleidigt. Ich glaube, das ist eine Frechheit, das ist nicht in Ordnung.“ (Siehe dazu: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung)

Geringe Erfahrung

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LVwG Burgenland: Auch Anwälte fordern Neuauschreibung des Präsidentenposten

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) in einem offenen Brief an die Mitglieder der burgenländischen Landesregierung appelliert, das  Ausschreibungsverfahren für die Besetzung des Präsidentenposten am LVwG Burgenland zu wiederholen. Nur so könne gewährleisten werden, dass der am besten geeignetste Bewerber/die am besten geeignetste Bewerberin ausgewählt wird.

Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein, kritisiert mit ungewöhnlichen scharfen Worten, die Vorgangsweise, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann Niessl eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen will. Sie finde „politische Besetzungen ganz schrecklich“, so Bierlein wörtlich.

Auch Anwälte protestieren

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Österreich darf nicht Polen werden

Hans Niessl – Clemens Fabry, Presse

Wie Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl schon jetzt für die Jahre ab 2020 eine Vertraute als Gerichtspräsidentin einsetzen will, zeugt von einem arg unterentwickeltem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

(von Benedikt Kommenda)

Groß war und ist die Empörung darüber, wie die polnische Regierung nach der Justiz greift und deren Unabhängigkeit aushöhlt. Dass eine Regierung Richter nach politischer Opportunität ab- oder einsetzt, das geht gar nicht im entwickelten Rechtsstaat, der ein gutes EU-Mitglied sein will. Und doch passiert genau das schon wieder, aber diesmal nicht in Polen, sondern im Burgenland.

Betroffen ist damit nicht ein Höchstgericht, sondern eines der neun Landesverwaltungsgerichte, die Anfang 2014 als Teile der neuen Verwaltungsgerichtbarkeit erster Instanz eingerichtet worden sind. Ein kleines Gericht, mit Präsident, Vizepräsident und nur acht weiteren Richterinnen und Richtern. Aber doch groß genug, dass der noch amtierende Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) ein Auge darauf geworfen hat. Weil er seine Büroleiterin zur nächsten Gerichtspräsidentin machen möchte.

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Dienstrecht: Unvereinbarkeitsbestimmungen für RichterInnen werden adaptiert

Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.

Bisher konnte der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats bzw. der zuständige Ausschuss des jeweiligen Landtags ordentlichen RichterInnen – und StaatsanwältInnen – im Einzelfall erlauben, ihren Beruf weiter auszuüben, wenn er eine objektive und unbeeinflusste Ausübung sichergestellt sah. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Damit wird auch einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) Rechnung getragen.

„Cooling-off“-Phase für Mandatare

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RZ Editorial 11/18: Ein Blick über die Grenzen

Was haben die Türkei, Polen, Ungarn, Aserbaidschan, Montenegro und Puerto Rico gemeinsam?

Auf den ersten Blick wenig, auf den zweiten Blick leider mehr, als uns recht sein kann. Anlässlich der 61. Tagung der Internationalen Vereinigung der Richter (IAJ) in Marrakesch wurde über Probleme, Eingriffe und Gefahren für die Unabhängigkeit der Justiz in diesen Ländern diskutiert; und Diskussionsstoff gab es reichlich.

von Yvonne Summer

Ein funktionierender Rechtsstaat ist vielen selbstverständlich.

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Digitalisierung – unterschätzte Gefahr für richterliche Unabhängigkeit

Nicht nur die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ hat die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz auf die Tagesordnung gesetzt auch das justizielle Trainingsnetzwerk der EU (EJTN) beschäftigt dieses Thema immer häufiger. Auf einer Veranstaltung in Zypern wurden unter dem Titel Conference on „Training to Leadership“ die Herausforderungen für Justizsysteme und ihre Entscheidungsträger sehr detailliert erörtert.

Technologie wirkt wie Gesetze

Prof. Antonio Cordella (London School of Economics and Political Science – LSE) schilderte die Ergebnisse seiner Untersuchungen über den Einfluss der Digitalisierung auf die Justizsysteme. Er stellte fest, Ziel der eingesetzten Technologie sei es immer, die Komplexität von Arbeitsabläufen zu vereinfachen. Entgegen der Auffassung vieler Richter sei Technologie aber nie neutral. Indem sie Ergebnisse strukturiere, beeinflusse sie Verfahren in derselben Weise wie Gesetze. Der Aspekt der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oder Probleme für den Zugang zum Recht würden dabei regelmäßig vernachlässigt.

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Studie der Rechtsanwälte – Warnung vor gefährdeten Grundrechten

Unter dem Titel „Fieberkurve des Rechtsstaates“ hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) Anfang der Woche eine neue Untersuchung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich vorgelegt. Diese gibt Anlass zur Sorge, so der ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Die Gefährdung der Grund- und Freiheitsrechte liegt in der Luft.“

In Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung der Universität Wien und der Unternehmensberatung Obergantschnig Management Partners wurde vom ÖRAK die 170 Seiten umfassende Studie erstellt. Dieser wurden renommierte Quellen wie Transparency International, Eurostat und das World Justice Project sowie die Angaben von mehr als 400 eigens dafür befragten heimischen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zugrunde gelegt.

Laut der Studie geht fast die Hälfte der Anwälte davon aus, dass der gegenwärtige Umgang mit den Grund- und Freiheitsrechen sich in den kommenden zehn Jahren weiter verschlechtern wird. „Wir brauchen in Österreich mehr Respekt vor den Grund- und Freiheitsrechten und eine Rücknahme von Grundrechtseingriffen, insbesondere von Überwachungsmaßnahmen“, so Wolff.

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Guter Ruf der Verwaltungsgerichte in Gefahr

Clemens Jabloner

In einen Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der frühere Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, zu den aktuellen Vorgängen rund um die Ernennung von Verwaltungsrichtern bzw. zu Auswahlverfahren für neue Gerichtspräsidenten Stellung.

Nach Auffassung Jabloners erfüllen die neuen Verwaltungsgerichte die in sie gesetzten rechtsstaatlichen Erwartungen.

Allerdings hänge der Erfolg der Verwaltungsgerichte, ihre Akzeptanz bei der rechtssuchenden Bevölkerung und auch ihr Ansehen von ihrem „guten Ruf“ ab. Dieser werde durch Besetzungsvorschläge wie beim Bundesverwaltungsgericht oder durch die Vorgänge bei der Bestellung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Frage gestellt.

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Deutschland: Studie über Richterurteile zeigt große regionale Unterschiede

Ob ein Räuber in den Knast muss, hängt nicht nur von seiner Tat ab. Sondern auch davon, ob er etwa vor einem Nürnberger Richter steht – oder vor einem aus Bremen. Wurde der Täter in Nürnberg erwischt, bekommt er in 60 Prozent der Fälle eine Haftstrafe ohne Bewährung. In Bremen hingegen nur in 40 Prozent der Fälle. Vorstrafen und Schwere des Delikts sind bei dem Vergleich berücksichtigt.

Unterschiede in Strafzumessung signifikant 

Das ist das Ergebnis einer Analyse des Wissenschaftlers Volker Grundies. Er forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. In einer aktuellen Studie hat er herausgefunden, dass es für die Härte des Urteils eine Rolle spielt, in welcher Region das Gericht ist. Dazu analysierte er 1,5 Millionen Entscheidungen aller rund 800 deutschen Amts- und Landgerichte aus den Jahren 2004, 2007 und 2010.

Besonders hohe Strafen verhängten demnach Gerichte in Oberbayern und Südhessen, vergleichsweise Milde herrschte dagegen in Baden und Schleswig-Holstein. Die strengsten Richter sitzen im Landgerichtsbezirk München I, die mildesten im Freiburger Bezirk.

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Krise des Rechtstaats: Nach Ungarn und Polen jetzt auch Rumänien

„Venedig-Kommission“ des Europarates  verreißt Justizreform

Das Fazit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht zur Justizreform in Rumänien fällt verheerend aus: Der bereits in Kraft getretene Umbau des Justizsystems untergräbt laut der sogenannten Venedig-Kommission de facto dessen Unabhängigkeit, während die vom Parlament verabschiedete Strafrechtsnovelle die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens erheblich schwächt.

Dies teilte die Expertengruppe des Europarates letzten Freitag in einer Stellungnahme mit. Den rumänischen Behörden empfahlen die Gutachter daher eine Rücknahme der gesamten Novelle, insbesondere der mehr als 300 Strafrechtsänderungen, die nach „ausgiebiger Konsultation“ durch „solide und kohärente Legislativvorschläge“ ersetzt werden sollten.

Schutz für Opfer von Straftaten

 

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