
Am Verwaltungsgericht Wien wird eine neue „Stabstelle Recht“ eingerichtet. Diese soll nicht von einem Richter, sondern von einem Verwaltungsbeamten geleitet werden. Von diesem werden Loyalität zum Präsidenten und Diskretion verlangt.
Mögliche politische Einflussnahme auf die Gerichtsorganisation
Der Schutz der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichtes Wien vor übermäßigem Druck von außen könnte in mancher Hinsicht gefährdet sein. Zu diesem Schluss kommt der Beirat europäischer Richter (CCJE) beim Europarat nach einer Analyse der vom Landesgesetzgeber eingeräumten Befugnisse des Gerichtspräsidenten.
Der Präsident sollte Richter vor äußerer Einflussnahme schützen und nicht ein Instrument für einen solchen Einfluss sein. Aus diesem Grund sei die Frage der Unterordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Wien unter die Beschlüsse der Landesregierung von besonderer Bedeutung, so der Beirat (Siehe dazu: „Weisungen bedeutungslos“).
Die starke Macht des Präsidenten in Bezug auf die Ressourcen und ihre Zuweisung könnte nach Auffassung des Expertenrates indirekt die Arbeit eines einzelnen Richters beeinflussen und seine Unabhängigkeit beeinträchtigen. Diese Gefahr sei im Hinblick auf die besondere Rolle des Präsidenten bei der Initiierung von Disziplinarverfahren noch größer.
Loyalität zum Präsidenten, Diskretion und Stressstabilität

Die „nationale Verfassungslage“ in Deutschland, so der Beschluss der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, gewährleiste „nur die funktionale richterliche Unabhängigkeit, nicht aber eine institutionelle Unabhängigkeit der Gerichte“.
Der beim Europarat angesiedelte
Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern verletzen das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK. Das folgt aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts.
Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego García-Sayán, fürchtet um die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte in Ungarn.