Österreich darf nicht Polen werden

Hans Niessl – Clemens Fabry, Presse

Wie Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl schon jetzt für die Jahre ab 2020 eine Vertraute als Gerichtspräsidentin einsetzen will, zeugt von einem arg unterentwickeltem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

(von Benedikt Kommenda)

Groß war und ist die Empörung darüber, wie die polnische Regierung nach der Justiz greift und deren Unabhängigkeit aushöhlt. Dass eine Regierung Richter nach politischer Opportunität ab- oder einsetzt, das geht gar nicht im entwickelten Rechtsstaat, der ein gutes EU-Mitglied sein will. Und doch passiert genau das schon wieder, aber diesmal nicht in Polen, sondern im Burgenland.

Betroffen ist damit nicht ein Höchstgericht, sondern eines der neun Landesverwaltungsgerichte, die Anfang 2014 als Teile der neuen Verwaltungsgerichtbarkeit erster Instanz eingerichtet worden sind. Ein kleines Gericht, mit Präsident, Vizepräsident und nur acht weiteren Richterinnen und Richtern. Aber doch groß genug, dass der noch amtierende Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ) ein Auge darauf geworfen hat. Weil er seine Büroleiterin zur nächsten Gerichtspräsidentin machen möchte.


Die Stelle wird zwar erst Ende 2019 frei, weil dann der amtierende Präsident in Pension gehen wird. Aber da wird auch Niessl sein Amt schon an Hans Peter Doskozil weitergegeben haben. Also hat Niessl schon im Frühjahr daran zu arbeiten begonnen, seiner Mitarbeiterin den Posten noch heuer vorsorglich zuzuschieben (nach dem Muster könnte auch eine Bundesregierung Verfassungsrichter bestellen, die ihr Amt erst nach der nächsten Wahl antreten). Mit Hilfe einer überraschend angesetzten und sehr kurzfristigen Ausschreibung, einer „Objektivierungskommission“, die wusste, was sie zu tun hatte, und mit einer hinterfragenswerten Auslegung der Kriterien, die seine Wunschkandidatin mit ihrer Berufserfahrung zu erfüllen hatte.

Brigitte Bierlein, die ihr Amt als Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs bisher eher ruhig und unauffällig angelegt hat, nennt diese Vorgangsweise öffentlich „ganz schrecklich“. Sie fände es besser, wenn auch die Landesverwaltungsgerichte – wie der Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungs- und das Bundesfinanzgericht sowie sämtliche Justizgerichte – beim Bund angesiedelt wären. Dahinter steckt wohl die Überlegung, dass dann nicht mehr ein Landeshauptmann gönnerhaft-gutsherrenartig einen Posten vergeben kann, der eigentlich für Unabhängigkeit von der zu kontrollierenden Politik stehen sollte.
Allerdings ist es nur wenige Monate her, dass die FPÖ im Bund einen weit rechts verwurzelten Gesinnungsgenossen ans Bundesverwaltungsgericht bringen wollte. Dort fand man den Kandidaten ganz ausgezeichnet, und es war wohl nur einer Vetodrohung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen zu verdanken, dass der Kandidat seine Bewerbung doch zurückzog. Aber immerhin: Hier funktionierte die gegenseitige Kontrolle der Staatsorgane, während Hans Niessl im Burgenland unbehelligt schalten und walten kann.

Für die – mit knapp fünf Jahren – noch junge Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ist das ein verheerendes Signal. Sie will von der Öffentlichkeit in glaubwürdiger Distanz zur Politik gesehen werden, aber nicht an deren Gängelband. Also sollte die Politik der Versuchung widerstehen, bei Richterbestellungen politische oder persönliche Loyalität mehr zählen zu lassen als fachliche Qualifikation. Punkto Rechtsstaat darf Österreich nicht Polen werden.

Hier den Beitrag in der Presse lesen …

Siehe dazu auch:

Österreich verteidigt Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat

Und:

Bierlein findet „politische Besetzungen ganz schrecklich“

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