LVwG Burgenland: Auch Anwälte fordern Neuauschreibung des Präsidentenposten

Bereits im Sommer dieses Jahres hatte der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) in einem offenen Brief an die Mitglieder der burgenländischen Landesregierung appelliert, das  Ausschreibungsverfahren für die Besetzung des Präsidentenposten am LVwG Burgenland zu wiederholen. Nur so könne gewährleisten werden, dass der am besten geeignetste Bewerber/die am besten geeignetste Bewerberin ausgewählt wird.

Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein, kritisiert mit ungewöhnlichen scharfen Worten, die Vorgangsweise, wie der scheidende burgenländische Landeshauptmann Niessl eine neue Gerichtspräsidentin einsetzen will. Sie finde „politische Besetzungen ganz schrecklich“, so Bierlein wörtlich.

Auch Anwälte protestieren

Jetzt legt auch der österreichische Rechtsanwaltskammertags nach und übt harsche Kritik:  Das Bewerbungsverfahren sei auf die Büroleiterin von Landeschef Hans Niessl (SPÖ) „zugeschnitten“, meinte der Vizepräsident Fink: „Ich sehe da eine Freunderlwirtschaft.

Die österreichische Anwaltschaft habe bereits eine Protestnote an Landeshauptmann Niessl geschickt, aber noch keine Antwort erhalten. Eine Neuauschreibung des Präsidentenpostens wird gefordert.

„Auswahl“- Verfahren läuft weiter

Ungeachtet dieser Kritik läuft das „Auswahl“–Verfahren weiter. Die erste Runde von Hearings der Bewerberinnen und Bewerber wurde von einer im Gesetz gar nicht vorgesehenen „Adhoc“-Kommission – unter Vorsitz eines pensionierten Justizrichters – durchgeführt. Nach der zweiten Runde, durchgeführt von der gesetzlich vorgesehenen Auswahlkommission, sind nur mehr drei Personen im Rennen: Zwei Männer und eine Frau. Die Büroleiterin des Landeshauptmanns.

Am 19. Dezember wird die Entscheidung erwartet. Die Frauenquote soll’s richten.

Präsidentenauswahl ist Ermessensentscheidung der jeweiligen Regierung

Der DVVR hat bereits in seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ gerügt, dass die Auswahl aller Präsidenten der Verwaltungsgerichte ohne Mitwirkung der Richter erfolgt und nicht – entsprechend den europäischen Standards  – nach denselben Grundsätzen wie die Auswahl der Richter.

Diese Kritik wurde seitens des Europarates (CCJE) aufgegriffen und Österreich Gelegenheit geboten, dazu Stellung zu nehmen. Österreich hat das Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte bisher verteidigt.

Ungeachtet dieses Einwandes wird im „Situation-Report“ festgestellt, dass in Österreich die Auswahl und Ernennung der Präsidenten der Verwaltungsgerichte eine ausschließlich politische Entscheidung der jeweiligen Regierung (executive power) ist.

Siehe dazu: Österreich verteidigt Auswahlverfahren für Präsidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat

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