Dienstrecht: Unvereinbarkeitsbestimmungen für RichterInnen werden adaptiert

Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.

Bisher konnte der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats bzw. der zuständige Ausschuss des jeweiligen Landtags ordentlichen RichterInnen – und StaatsanwältInnen – im Einzelfall erlauben, ihren Beruf weiter auszuüben, wenn er eine objektive und unbeeinflusste Ausübung sichergestellt sah. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Damit wird auch einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) Rechnung getragen.

„Cooling-off“-Phase für Mandatare

Außerdem wird die fünfjährige Cooling-off-Phase für bestimmte Mandats- und FunktionsträgerInnen – dazu zählen etwa Regierungsmitglieder, Klubobleute, der Rechnungshofpräsident, die VolksanwältInnen und BürgermeisterInnen – ausgedehnt: Während dieses Zeitraums können sie etwa nicht zu VorsteherInnen bzw. PräsidentInnen von Gerichten ernannt werden. Gleiches gilt für die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts.

Ausbildung von RichteramtsanwärterInnen auch beim BVwG

RichteramtsanwärterInnen können laut Gesetzentwurf – alternativ zu einer anderen Ausbildungsstation – künftig auch beim Bundesverwaltungsgericht und bei der Datenschutzbehörde ausgebildet werden. Ebenso wird die Oberstaatsanwaltschaft als Ausbildungsstation in das Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz aufgenommen.

Zudem soll es RichteramtsanwärterInnen unter richterlicher Aufsicht gestattet werden, in Zivilrechtssachen auch Vernehmungen in mündlichen Verhandlungen mit Senatsbesetzung durchzuführen, wenn die Senatsmitglieder zustimmen. Diese Änderung wird den Erläuterungen zufolge vor allem bei den Arbeits- und Sozialgerichten praktische Bedeutung haben.

Die Benotung der fachlichen und der persönlichen Eignung von RechtspraktikantInnen wird in der Amtsbestätigung nicht mehr dargestellt.

Hier geht’s zur Regierungsvorlage der Novelle …

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