Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.
Bisher konnte der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats bzw. der zuständige Ausschuss des jeweiligen Landtags ordentlichen RichterInnen – und StaatsanwältInnen – im Einzelfall erlauben, ihren Beruf weiter auszuüben, wenn er eine objektive und unbeeinflusste Ausübung sichergestellt sah. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Damit wird auch einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) Rechnung getragen.
„Cooling-off“-Phase für Mandatare