VfGH/Judikatur: Bundesverwaltungsgericht kann für Disziplinarverfahren anderer Gerichte zuständig gemacht werden

Im Zuge eines gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) geführten Disziplinarverfahrens entstanden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das BVwG. Die Zuständigkeitsübertragung war durch den Wiener Landesgesetzgeber erfolgt, weil die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig aufgehoben worden war (G 29/2018 vom 14. Juni 2018).

Das BVwG machte geltend, zuständig für dieses Disziplinarverfahren könne gem. Art. 135 Abs. l 4. Satz B-V nur ein aus der Mitte der Vollversammlung des VGW gebildeter Ausschuss oder Senat sein, nicht aber ein nach der Geschäftsverteilung des BVwG eingerichteter Senat. Darüber hinaus zweifelt das Gericht an der Verfassungskonformität der Regelung, mit der das BVwG mit der Behandlung eines Strafantrages der Disziplinaranwältin des Landes Wien betraut wurde. Dabei würde es sich um eine verfassungsrechtlich unzulässige Übertragung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit in einer hoheitlichen Angelegenheit an ein Verwaltungsgericht handeln.

VfGH prüft auf Grundlage eines einheitlichen Richterbildes

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Justizminister Jabloner schlägt Alarm: „Justiz stirbt einen stillen Tod“

Die Gerichte arbeiten im europäischen Vergleich gut und schnell, sagt Justizminister Jabloner. Damit das so bleibt, braucht er mehr Budget. Einer künftigen Regierung empfiehlt er den Blick aufs Wesentliche.

Mit plakativen Warnungen wie dem Ende der Katastrophenhilfe kann Justizminister Clemens Jabloner nicht aufwarten. Sein Befund ist aber klar: „Die Justiz stirbt einen stillen Tod“, sagt er im Interview mit der TT. Vor allem der Fachdienst an den Gerichten drohe zusammenzubrechen. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, brauche er 70 Millionen Euro zusätzlich. Sonst drohen etwa längere Wartezeiten auf die Ausfertigung von Urteilen.

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Italien: Innenminister sieht Richter politisch beeinflusst

Für Italiens Innenminister Salvini ist die Freilassung der Sea-Watch-Kapitänin eine Schande. Daher will er nun die Justiz reformieren.

Verärgert und überrascht regierte der italienische Innenminister auf die Freilassung von Carola Rackete, der Kapitänin der deutschen Hilfsorganisation Sea Watch. Die Entscheidung des Ermittlungsrichters in Agrigent, den Hausarrest für die 31-jährige Deutsche aufzuheben, sei kein Urteil, das für Italien spreche.

„Ich schäme mich für diese Richter“, sagte Italiens Innenminister Matteo Salvini in einem Live-Video auf seiner Facebook-Seite. „Wer Politik machen will, soll bei den Wahlen kandidieren“, so Salvini wütend und kündigte an: „Wir werdend diese Justiz verändern.“ Zu viele Richter seine politisch beeinflusst. Es müsse zu neuen Regeln in Sachen Anstellung, Ausbildung und Förderung der Richter kommen.

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Einsparungen: „Justiz am Rand des Zusammenbruchs“

Richter des Wiener Straflandesgerichts schlagen wegen Personalmangels Alarm

Richter und Staatsanwälte, Verteidiger und ihre Mandanten: Sie stehen bei Gerichtsprozessen im medialen Fokus. Im Hintergrund wird der Justizapparat jedoch vor allem von den Kanzleikräften am Brummen gehalten. Dass dieser Motor wegen Personalmangels nun ins Stocken gerät, befürchten Rechtsanwälte und die Richterschaft des Wiener Straflandesgerichts. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, Justizminister Clemens Jabloner und die im Parlament vertretenen Parteien schlagen sie Alarm.

Mit den vorhandenen Ressourcen könne „die gesetzlich normierte Verantwortung zur zügigen und reibungslosen Durchführung von Strafverfahren nicht mehr getragen werden“, heißt es in dem Brief des Betriebs- und Dienststellenausschusses, den zahlreiche Richter und Rechtsanwälte unterschrieben haben. Es sei ersichtlich, „dass ausreichende Personalressourcen für die unabhängige Rechtsprechung (…) nicht mehr zur Verfügung stehen“. Sie sprechen sich gegen Kürzungen aus und fordern, dass die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit genügend Personal ausgestattet werden.

Sparkurs und Notmaßnahmen

 

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EuGH: Zwangspensionierung polnischer Richter erfolgte unrechtmäßig

Polen hat mit der Herabsetzung des Pensionsalters für polnische Richter das EU-Recht verletzt. Das EuGH-Urteil hat weitreichende Konsequenzen: Das EU-Höchstgericht wird damit zum obersten Hüter der Rechtsstaatlichkeit.

In ihrem Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen erhält die EU-Kommission Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof. Das Höchstgericht der Union hat am Montag sein Urteil gegen ein zentrales Element der umstrittenen polnischen Justizreform gefällt – nämlich die De-facto-Säuberung des Obersten Gerichts mittels Herabsetzung des Pensionsantrittsalters für Polens Höchstrichter.

In der Rechtssache C-619/18 ging es um ein im April 2018 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem das Pensionsalter für Höchstrichter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt wurde. Mit dieser Änderung wurde knapp ein Drittel des Gremiums in den Ruhestand versetzt – darunter die Präsidentin des Höchstgerichts, die der Regierungspartei ein Dorn im Auge gewesen ist. Begründet wurde die Maßnahme mit Anpassungsbedarf an das übliche Pensionsantrittsalter. Die alleinige Befugnis, die Amtszeit der Höchstrichter zu verlängern, hatte demnach Staatspräsident Andrzej Duda, ein Vertrauter von PiS-Chef Jarosław Kaczyński.

EuGH ist Hüter der Rechtsstaatlichkeit

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UN-Sonderberichterstatter: Leitlinien für Richter und Staatsanwälte zur Ausübung ihrer Grundfreiheiten

Der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, Diego Garda-Sayan, hat sich in seinem nunmehr dritten Bericht mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung durch Richter und Staatsanwälte (online und offline) sowie deren Recht auf Versammlungsfreiheit beschäftigt.

Der Bericht zielt darauf ab, die Arten von Beschränkungen zu ermitteln, denen Richter und Staatsanwälte rechtmäßig in einer demokratischen Gesellschaft unterliegen können, um ein rechtmäßiges Ziel zu erreichen, wie etwa die Aufrechterhaltung der Autorität ihres Amtes und die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz.

Disziplinarmaßnahmen als versuchte Einflussnahme

In seinem Bericht dokumentiert der Sonderberichterstatter verschiedene Formen staatlicher Einflussnahmen auf die Ausübung der Grundfreiheiten durch Richter und Staatsanwälte. Nicht alle in diesen Fällen sind nach Auffassung des Berichterstatters die gegen Richter und Staatsanwälte ergriffenen Disziplinarmaßnahmen erforderlich, um in einer demokratischen Gesellschaft das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz und die Staatsanwaltschaft zu erhalten.

In einigen Fällen erscheinen diese Sanktionen vielmehr geeignet, den einzelnen Richter oder Staatsanwalt für die geäußerten Meinungen oder die in Ausübung seines Amtes getroffenen Maßnahmen zu bestrafen. In anderen Fällen hat die Schwere der Sanktion auch eine „abschreckende Wirkung“ auf andere Mitglieder der Justiz oder der Staatsanwaltschaft, die so davon abgehalten werden könnten, sich kritisch zu äußern, weil sie befürchten, von Strafmaßnahmen betroffen zu sein.

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Massive Personalnot beim Wiener Verwaltungsgericht

VwG Wien

Richter, Rechtspfleger und Kanzleipersonal fehlen. Die Folge sind immer länger dauernde Verfahren

Wie ein Hilferuf liest sich der aktuelle Jahresbericht des Wiener Verwaltungsgerichts. Diesem fehlt offenbar an allen Ecken und Enden Personal, wie aus dem Schreiben hervorgeht, das dem KURIER vorliegt.

So wurde seit Einrichtung des Gerichts 2014 die Zahl der dort tätigen Rechtspfleger von 28 auf 22 reduziert. Verantwortlich für den Abgang seien unter anderem Pensionierungen, für die es keine Nachbesetzungen gab. Wegen Langzeitkrankenständen stünden derzeit sogar nur 18,75 Vollzeitäquivalente zur Verfügung. „Eine weitere Reduktion […] zeichnet sich ab“, heißt es im Bericht.

Kritisch ist die Situation auch bei den Richtern: Hier gibt es 85 Dienstposten, tatsächlich stünden aber nur 79 zur Verfügung. Zwar seien 2018 sechs zusätzliche Richter ernannt worden, aber: „Da die Dienstpostenliste nicht angepasst wurde, ist leider nicht gesichert, dass diese so dringend notwendige Aufstockung von Dauer ist.“

Die Folgen: „Trotz massiver Anstrengungen sind sowohl die durchschnittliche Verfahrensdauer als auch die Zahl offener Verfahren weiter gestiegen, da sich insbesondere die Ausstattung mit Kanzleipersonal als unzureichend erwies.“

 

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Ungarn: Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte gekippt

Ab Jänner 2020 sollten in Ungarn ein neues Oberstes Verwaltungsgericht und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz ihre Arbeit aufnehmen. Die Auswahl der rund 300 neuen Richterinnen und Richter war bereits abgeschlossen. Letzte Woche beschloss die Regierung zur Überraschung aller Betroffenen, die vom Parlament bereits beschlossene und kundgemachte Justizreform zu kippen.

Die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte war von EU-Parlament mit Sorge betrachtet worden, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erschien. (Siehe dazu: Umstrittene Justizreform in Ungarn – Österreich als Vorbild genannt)

Neben der politischen Ernennung der Gerichtspräsidenten war ein besonderer Kritikpunkt das Auswahlverfahren für jene neuen Verwaltungsrichter, die nicht bereits zuvor an den Zivilgerichten tägig waren, sondern aus der öffentlichen Verwaltung rekrutiert wurden.

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EuGH: Deutsche Staatsanwälte sind nicht unabhängig

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg spricht deutschen Staatsanwälten das Recht ab, EU-Haftbefehle auszustellen: Dies deshalb, weil sie – ähnlich wie in Österreich – den Weisungen des Justizministeriums unterliegen.

Der Gerichtshof hält damit an seinem Prüfungsmaßstab fest, den er in einem Vorabentscheidungsverfahren gegen Polen zur Unabhängigkeit des Justizsystems entwickelt hat (siehe dazu: EuGH zum Prüfungsschema der Unabhängigkeit der Justiz und der Richter in Polen).

Auch bloß theoretische Weisungsgebundenheit schadet Unabhängigkeit

Der Fall war – wie schon im Falle Polens – vom irischen High Court an den EuGH herangetragen worden. Zwei Litauer und ein Rumäne, denen Mord und bewaffneter Raub vorgeworfen wird, hatten sich dort gegen die Vollstreckung der EU-Haftbefehle gewehrt. Die Haftbefehle waren von deutschen Staatsanwaltschaften und dem Generalstaatsanwalt von Litauen ausgestellt worden. Die Verdächtigen orteten eine Gefahr politischer Einflussnahme, weil die deutschen Staatsanwälte einer Verwaltungshierarchie unter Leitung des Justizministeriums angehörten.

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Diskussionsveranstaltung: Richterliche Unabhängigkeit, kollegiale Selbstverwaltung und feste Geschäftsverteilung

Am Freitag, 7. Juni 2019, findet ab 14:30 Uhr im Dachgeschoss des „Juridicum“ (Schottenbastei 10-16, 1010 Wien) eine prominent besetzte Podiumsdiskussion statt.

Neben der Aufgabe der Personalsenate als Bindeglied zwischen Rechtsprechung und Justizverwaltung ist Gegenstand der Vorträge die feste Geschäftsverteilung und deren Anfechtbarkeit in Straf- und Zivilverfahren.

Hier geht’s zum Programm …

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