
Am Montag, 2. November 2020, 17.30 Uhr, findet eine gemeinsame Diskussionsveranstaltung von „Österreichischer Juristentag“ und „Wiener Juristische Gesellschaft“ im Festsaal des Wiener Rathauses statt.
Das Thema der Veranstaltung: „100 Jahre BV-G – Wie krisenfest ist unsere Verfassung?“
Referate aus Sicht der Gesetzgebung und der Vollziehung bilden die Grundlage für eine allgemeine Diskussion. Im Anschluss bitten Bürgermeister Dr. Michael Ludwig, der Österreichische Juristentag und die Wiener Juristische Gesellschaft zu einem Cocktailempfang.
Der von der EU-Kommission durchgeführte jährliche Vergleich der Belastung und Leistungsfähigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten zeigt für Österreich ein sehr differenziertes Bild.
Das „Global Pandemic Network“ (GPN), ein weltweites Netzwerk von Wissenschaftlern und Experten zum Austausch über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, veranstaltet am 15. Juli 2020 ein Webinar zum Thema „Covid-19 und Städte. Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Menschenrechten und Umweltschutz“.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in einer Vorababfrage an den EuGH Zweifel an seiner eigenen „institutionellen Unabhängigkeit“ geltend gemacht und dazu ausgeführt, die rein „funktionelle“ Unabhängigkeit der Richter reiche nicht aus, „um ein Gericht vor jeder äußeren Einflussnahme zu bewahren“. (Siehe dazu:
In einem Schadensersatzverfahren betreffend abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge hat sich ein Richter des Landgerichtes Erfurt an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. In einem Vorabentscheidungsverfahren verlangt er u.a. nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handelt.
Politisch gewählte „Kammer“ kann jeden Richter entlassen.
Morgen, 14.5.2020, 15 Uhr findet ein online Seminar zu Fragen der Führung von Disziplinarverfahren/Ermittlung bei Fehlverhalten gegen Richter statt.