Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2021 beschlossen, Polen eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, da die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts nach wie vor tätig ist.
Hintergrund ist das am 29. April 2020 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Polen, welches aufgrund der Justizreform vom Dezember 2019 eingeleitet wurde. Nach Auffassung der Kommission verstößt Polen gegen EU-Recht, weil das Land es zulässt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts weiter Entscheidungen trifft, die unmittelbare Auswirkungen auf die Richter und die Art und Weise haben, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen.
Der norwegische Abgeordneten der Labour Party, Jette F. Christensen, hat die polnische Richtervereinigung „Justitia“ für den Friedensnobelpreis 2021 nominiert.
In seinem heute versendeten Bericht kritisiert der Rechnungshof (RH), dass die Aktenrückstände am Bundesfinanzgericht (BFG) seit Jahren anwachsen, sich die Dauer der Verfahren verlängert und eine positive Tendenz nicht erkennbar sei.
Mit der Urteilsschelte im Fall „Grasser“ werden die Grenzen der Ligitation PR neu gezogen.
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt mit ihrer Entscheidung vom 01.12.2020 das Urteil der Vorinstanz vom 12. März 2019 (Az. 26374/118) zur Besetzung eines isländischen Berufungsgerichts, welche von der Isländischen Regierung bekämpft worden war. Damit wurde endgültig klargestellt, dass Verfahrensfehler bei der Ernennung von Richtern das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK verletzen.
Über die Zerstörung des polnischen Justizsystems als Zerstörung der europäischen Rechtsordnung.