Dachverband der Verwaltungsrichter: Maßnahmen der Regierung zur Corona-Pandemiebekämpfung müssen verhältnismäßig bleiben   

In einer Presseerklärung nimmt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) zu den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Stellung. Grund dafür sind die von der Regierung angestellten Überlegungen, die Bewegungsfreiheit der Bürginnen und Bürger an die Verwendung eines App zu knüpfen. 

Der DVVR stellt dazu fest, die Verwaltungsrichterinnen und – Richter seien sich bewusst, dass außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern. So dringend Maßnahmen zur Vermeidung von Tod und Leid aber auch erscheinen, so unentbehrlich ist es dabei, die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen und die gebotene Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen im Auge zu haben.  Ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte dürfe nur erfolgen, soweit dieser Eingriff unbedingt erforderlich, zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung dieser Rechte verbunden ist.

Corona-Krise darf nicht Deckmantel für digitale Überwachung sein

Die in den letzten Tagen auch in Österreich in die Diskussion eingebrachte Einführung einer digitalen Überwachung der Bürgerinnen und Bürger würde einen massiven Grundrechtseingriff darstellen. Der DVVR unterstützt die von Amnesty International und über 100 anderen  Nichtregierungsorganisationen erhobene Forderung, dass die weltweite Coronavirus-Krise nicht als Deckmantel für den Beginn einer neuen Ära intensiver digitaler Überwachungstechnologien benutzt werden darf.

Aus Sicht des DVVR  muss jedenfalls sichergestellt sein, dass alle Maßnahmen, die zur Bewältigung der Krise ergriffen werden, im Einklang mit den Grundrechten, namentlich mit den Grundrechten auf Datenschutz und auf persönliche Freiheit (Art. 5 EMRK, Verfassungsgesetz über die Schutz der persönlichen Freiheit) stehen und gegen diese Maßnahmen ein effektiver Rechtsschutz durch Gerichte gewährleistet ist.

Solche Eingriffe sind auf eine gesetzliche Ermächtigung zu gründen. Bloße Erlässe (allgemeine Weisungen an untergebene Verwaltungsorgane) stellen kein zulässiges Mittel für Eingriffe gegenüber dem Bürger dar.

Hier geht’s zur Presseerklärung …

Hier geht’s zur gemeinsamen Erklärung der Zivilgesellschaft vom 2. April 2020 (automatisierte Übersetzung) …

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