Corona-Krise: Verfassungsausschuss vertagt Antrag zu Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Die Frage, ob in Österreich – so wie Deutschland – ein rascher Rechtsschutz gegen freiheitsbeschränkende Maßnahmen durch ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof erforderlich ist, war auch Thema eines Beitrages in der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 25. April 2020.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in der Corona-Krise bereits mehrfach deutlich gemacht, dass massive Einschränkungen der Grundrechte nur für einen klar begrenzten Zeitraum hingenommen werden können. Pauschale Verbote von Demonstrationen etwa verstießen auch in der Corona-Krise gegen die deutsche Verfassung (Grundgesetz), einzelne Demonstrationsverbote wurden in sogenannten Eilverfahren innerhalb weniger Tage aufgehoben.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in einer Presseaussendung darauf hingewiesen, dass in der Corona-Krise die Freiheit der Bürger generell durch Gesetze oder Verordnungen beschränkt wurde. Diese Einschränkungen können in Österreich nur im Zuge eines meist länger dauernden Normprüfungsverfahrens beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. Daher wurde ein rascherer Rechtsschutz in diesem Bereich gefordert. (Siehe dazu: Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz)

Eilverfahren ist Sache des Parlaments

Die Mediensprecherin des Verfassungsgerichtshofs stellte in der Sendung „Bürgeranwalt“ dazu befragt fest, darüber zu entscheiden sei nicht Sache des Verfassungsgerichtshofes, hier sei das Parlament am Wort. Die durchschnittliche Entscheidungsdauer für Verfahren vor dem Gerichtshof betrage aktuell vier Monate. Die Befürchtung, die Verfahren könnten beim Verfassungsgerichtshof „auf die lange Bank geschoben werden“, werde ausdrücklich zurückgewiesen.

Zu den freiheitsbeschränkenden Maßnahmen seien derzeit beim Gerichtshof rund 30 Verfahren anhängig, die Regierung habe eine Frist zur Stellungnahme von 6 Wochen erhalten, welche am 1.Mai zu laufen beginnt. (Siehe dazu: Interview mit Mediensprecherin des VfGH)

Ein Antrag der NEOS, eine Art „Eilverfahren“ zur Prüfung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen vorzusehen, wurde letzte Woche im Verfassungsausschuss vertagt. Aus Sicht der ÖVP spricht nichts dagegen, mit dem VfGH-Präsidenten darüber zu reden, ob der Gerichtshof zusätzliche Instrumente braucht.

Siehe dazu auch: Erste VfGH-Beschwerden drohen ins Leere zu gehen …

Und: Corona und Grundrechte: Shopping ja, demonstrieren nein?

Und: Versammlungsfreiheit – Heikler Umgang mit einem hohen Gut …

Hier geht’s zum Antrag Rascherer Rechtsschutz vor dem Verfassungsgerichtshof (444/A(E)) auf der Homepage des Parlaments …

Teilen mit: