In dem am 11. Mai 2021 veröffentlichten Bericht zeigt sich der Europarat tief besorgt über die Entwicklungen in Europa und sieht die Gefahr, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen demokratischer Rechte nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten.
Entwicklung hat bereits vor der Corona-Pandemie begonnen
Der Bericht analysiert die Entwicklungen in Europa in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Sicherheit seit dem letzten Bericht, der im Jahr 2018 erschienen ist. Neben vereinzelter Fortschritte seien aber in allen Bereichen besorgniserregende Rückschritte in Europa zu beobachten. Diese Entwicklungen hätten bereits vor der Corona-Pandemie begonnen, seien aber durch die zur Bekämpfung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen weiter verstärkt worden. So seien die Rechte und Freiheiten des Einzelnen in einer Weise eingeschränkt worden, die in normalen Zeiten inakzeptabel gewesen wäre, ebenso die Demokratie. Die Gefahr bestehe aktuell darin, dass sich unsere demokratische Kultur davon nicht vollständig erholen werde.
Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.
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Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).
Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat zum vorgelegten Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben, welche eine Ausdehnung einer Informationspflicht auf die Organe der Gerichtsbarkeit in der vorliegenden Form ablehnt.
Im Zuge der Corona-Krise wurde wiederholt – sogar vom Verfassungsdienst – die Vorgangsweise der Bundesregierung kritisiert, für geplante Gesetzesänderungen mit hoher Eingriffsintensität nur ganz kurze Begutachtungsfristen vorzusehen. In seinem Blog im „Standard“ beschreibt Univ. Prof Nikolaus Forgo nun, wie die Bundesregierung – offenbar als Reaktion auf diese Kritik – eine neue Vorgangsweise gewählt hat, um eine angestrebte Gesetzesänderung ohne öffentliche Begutachtung beschließen lassen zu können.
Die Europäische Rechtsakademie in Trier veranstaltet unter dem Schwerpunkt „Zugang zum Recht“ ein Online-Seminar zu den drei Säulen der Aarhus-Konvention.
Während in Europa noch versucht wird, den Gerichtsbetrieb mittels Verhandlungen über Zoom coronasicher zu gestalten, wird in den USA bereits ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft des Gerichtsverfahrens gemacht.