
Die Ernennung der neue Richter*innen durch die Wiener Landesregierung erfolgte mit Wirksamkeit 1. Juli 2022.
Die Landesregierung reagierte damit auf die Appelle der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes Wien in den jährlichen Tätigkeitsberichten. Dort war wiederholt eine rasche Nachbesetzung bzw. eine Aufstockung der richterlichen Planposten gefordert worden, um die Leistungsfähigkeit des Gerichtes im Hinblick auf Pensionierungen und die hohe Arbeitsbelastung zu gewährleisten.
Die Besetzungsverfahren wurden äußerst zügig durchgeführt. Vom Ende der Bewerbungsfrist am 31. Dezember 2021 bis zum Beschluss der Landesregierung am 17. Mai 2022 dauerte das gesamte Auswahlverfahren – eingeschlossen das „Vorauswahlverfahren“ des Amtes der Wiener Landesregierung gem. § 3 Abs. 4 VGWG – nicht einmal 5 Monate.

Die zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) sieht unter Bezugnahme auf den jüngsten 


Die Generaldirektion für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit des Europarates möchte es RichterInnen und StaatsanwältInnen in ganz Europa ermöglichen, ihre ukrainischen KollegInnen zu unterstützten.
Auch Zugangsregel für Nachtgastronomie verstieß nicht gegen Gleichheitsgrundsatz.