In Deutschland kontrolliert die Polizei jedes Jahr Millionen Menschen ohne Tatverdacht. Gegen die Anwendung der sog. „verdachtslosen Ausweiskontrolle zur Verhinderung von Straftaten“ wird vor den Verwaltungsgerichten immer wieder Klage erhoben, mit dem Vorwurf, die polizeiliche Kontrolle sei nur wegen der Hautfarbe erfolgt.
Deutsche Verwaltungsgerichte können in diesen Beschwerdeverfahren auf eine umfangreiche und sehr differenzierte Rechtsprechung zurückgreifen. (Siehe dazu: Polizei darf nicht mehr ohne Verdacht kontrollieren)
Ein Beitrag auf „zeitonline“ gibt dazu einen informativen Überblick, bei dem alle Beteiligten zu Wort kommen.
Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, bezweifelt in seinem Beitrag auf Verfassungsblog.de die Angemessenheit und Evidenzbasiertheit der Grundrechtseinschränkungen durch die von der deutschen Bundesregierung ergriffenen Corona-Maßnahmen.
Die Vorgangsweise der Sicherheitsbehörden, Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen zu untersagen, nimmt Alexander Somek, Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Wien in einem Gastbeitrag in der “Presse” zum Anlass, die Verhältnismäßigkeit dieser Verbote zu hinterfragen.
Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2021 beschlossen, Polen eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, da die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts nach wie vor tätig ist.
Möglichkeiten zur Verhängung von Einreiseverboten oder zum Einfrieren von Vermögenswerten werden erweitert
Der Oberste Gerichtshof hegt verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 7 Abs. 1a (Sätze 2 bis 4) Epidemiegesetz wegen der Verletzung des Grundsatzes der Trennung von Justiz und Verwaltung und wegen des Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip (Beschluss vom 02.11.2020, 7 Ob 139/20x)
Zuletzt hatte sich der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2016 mit der Frage der Zulässigkeit der Sterbehilfe im Zusammenhang mit der versuchten Gründung eines Sterbehilfevereins auseinandergesetzt.