„Racial Profiling“: Kontrollgrund Hautfarbe

In Deutschland kontrolliert die Polizei jedes Jahr Millionen Menschen ohne Tatverdacht. Gegen die Anwendung der sog. „verdachtslosen Ausweiskontrolle zur Verhinderung von Straftaten“ wird vor den Verwaltungsgerichten immer wieder Klage erhoben, mit dem Vorwurf, die polizeiliche Kontrolle sei nur wegen der Hautfarbe erfolgt.  

Deutsche Verwaltungsgerichte können in diesen Beschwerdeverfahren auf eine umfangreiche und sehr differenzierte Rechtsprechung zurückgreifen. (Siehe dazu: Polizei darf nicht mehr ohne Verdacht kontrollieren)

Ein Beitrag auf „zeitonline“ gibt dazu einen informativen Überblick, bei dem alle Beteiligten zu Wort kommen.

In Österreich gibt es bis dato nur sehr wenige Entscheidungen von Verfassungs-bzw Verwaltungsgerichtshof, die das Thema „Racial Profiling“ im Bereich der Polizeiarbeit zum Gegenstand haben. (z.B. VfGH 09.10.2003, B 1128/02;  VwGH 25.02.2014, 2012/01/0149)

Hier den Beitrag auf zeitonline aufrufen (Video) …

Siehe dazu auch: Stellungnahme zu Racial Profiling/Ethnic Profiling innerhalb der österreichischen Polizei

Und: Wie die Polizei gegen Rassismus ausgebildet wird

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