Ethische Fragen einer Impfung gegen COVID-19

In einem Beitrag im Rechtspanorama der „Presse“ wird massive Kritik an der Stellungnahme der Bioethikkommission geübt, welche auch Überlegungen zu Grundrechtseinschränkungen enthält.

Die Autorin, welche u.a. als Expertin für die WHO tätig ist, bemängelt, dass die Stellungnahme der Bioethikkommission nicht ausreichend auf den Umstand hinweise, dass das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit nicht den herkömmlichen Arzneimittelstandards entspreche. Dies sei im Dezember 2020 von der EU-Kommission auch so bestätigt worden. Der erste Pandemieimpfstoff sei daher vorerst nur für zwölf Monate unter der Bedingung zugelassen worden, dass bis Ende 2023 eine Wirksamkeits- und Sicherheitsstudie vorgelegt werde.

Ebenso lasse die Stellungnahme außer Betracht, dass als Langzeitfolge der Impfung gegen die Schweinegrippe im Jahr 2009 insbesondere Kinder an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt waren. (Siehe dazu: SG Koblenz bejaht Impfschaden durch Schweinegrippeimpfung)

Dies hätte die Bioethikkommission ebenso diskutieren müssen wie die Haftungsausschlüsse der Impfstoffhersteller. Der Vorschlag der Bioethikkommission, ein Register für „eventuell“ auftretende Nebenwirkungen anzulegen, sei ohne integraler Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Pandemieimpfstoffe. Erklärungsbedürftig sei zudem die Idee der Bioethikkommission, Langzeitschäden von Nichtgeimpften statt von Impfgeschädigten aufzuführen.

Grundrechtlich bedrohlich sei die empfohlene Stellungnahme für jene Personen, die nicht zum Impfen bereit sind. Auch die Umetikettierung zu einem „Berufsausübungserfordernis“ mit verengter Freiwilligkeit und postulierten Schutzpflicht gegenüber Patienten ändere nichts am angedachten Impfzwang. Eine nach dem Epidemiegesetz bestehende Möglichkeit, Schutzimpfung für medizinisches Personal vorzusehen, setze eine evidenzbasierte Güterabwägung zwischen der Schwere der Krankheit und dem Wissen über die Wirkungen des Impfstoffes voraus. Bei dem aktuellen Wissenstand sei die angedachte Einschränkung der Erwerbsfreiheit unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen (Bezahlteil) …  

Hier geht’s zur Stellungnahme der Bioethikkommission …

Siehe dazu auch: Grippeimpfung- wie Pandemrix eine Narkolepsie auslöst

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