Corona-Krise: Verwaltungsgericht Bozen erklärt Schulschließung für rechtswidrig

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Vom 16. bis 22. November waren in Südtirol alle Kindergärten und Schulen geschlossen, mit Ausnahme für Kinder mit Eltern in systemrelevanten Bereichen. Eine Gruppe von Eltern und Verbandsvertreter legten Rekurs ein. Nun muss das Land die Prozesskosten übernehmen.

Maßnahme fehlte angemessene Begründung

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69/2020 vom 12. November wurden alle Schulen und Kindergärten in Südtirol geschlossen. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs nun festgestellt, dass es dafür Ermittlungs- und Begründungsmangel gegeben hat. Es erklärte deshalb die Maßnahme als rechtswidrig, laut Bericht in der Tageszeitung „Dolomiten“.

Zunächst lehnte das Gericht mit Präsidialdekret vom 17. November den Antrag auf eine Sicherungsmaßnahme ab, da die Schließung zu diesem Zeitpunkt nur mehr drei Tage gültig war.

Das Verwaltungsgericht erkannte den Einbringern des Rekurses allerdings die Prozessspesen von 3.000 Euro zu. In der Urteilsbegründung steht, dass die angefochtene Maßnahme, mit der die staatlichen Bestimmungen im Bereich Schule in Südtirol verschärft worden war, rechtswidrig war. Es fehlte eine umfassende Sachverhaltsermittlung, die sich auf objektive und wissenschaftlich erwiesene Daten stützt sowie eine angemessene Begründungspflicht.

Individualanträge an Verfassungsgerichtshof in Österreich

In Österreich haben Eltern im November 2020 im Namen ihrer Kinder Individualanträge wegen der Umstellung auf Distance-Learning beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Auch hier wird mit dem Fehlen einer evidenzbasierten Argumentation für diese Maßnahme argumentiert. Dabei beriefen sie sich die Antragsteller unter anderem auch auf die Einschätzung der Ampel-Kommission, die sich kurz vor Verkündung der Maßnahme einstimmig gegen die Schulschließungen ausgesprochen hatte. Der Bund müsse so einen Schritt jedenfalls entsprechend begründen, auch der Einsatz „gelinderer Mittel“ – wie etwa Aufteilung der Klassen, unterschiedliche Beginnzeiten – sei nicht erfolgt.

Verfassungsrechtler kann Argumentation folgen

Auch Verfassungsrechtler Mayer war der Ansicht, dass eine sachliche Grundlage für eine undifferenzierte Schließung aller Schulen fehle. Das schloss er aus den Aussagen der Gesundheitsexperten. Eine Behörde müsse den Sachverhalt zuvor umfassend ermitteln. Zudem stellte Mayer noch eine Kompetenzfrage, da aus seiner Sicht nicht das Bildungs-, sondern das Gesundheitsministerium rechtlich zuständig gewesen wäre (Siehe dazu: Anwälte klagen wegen Schulschließungen)

Siehe dazu auch: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert weiteren Rechtsschutz gegen Grundrechtseinschränkungen

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