Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).
Rechtswirkungen der Verkündung
Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts wird mit der mündlichen Verkündung die Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes rechtlich existent, wenn sowohl der Inhalt einer Entscheidung als auch die Tatsache ihrer Verkündung in der Niederschrift festgehalten werden.