Das Europaparlament hat der EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt, um die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen zur Anwendung zu bringen.
Der Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Ungarn und Polen, die seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der EU am Pranger stehen, hatten sich vergangenes Jahr vehement gegen das neue Instrument gewehrt. Sie blockierten dabei über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem CoV-Hilfsfonds.
Bei Untätigkeit ist EuGH am Zug
Der 14. Juni wird zum „International Fair Trial Day“ (IFTD). Dieser wurde von einer Vielzahl europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen ins Leben gerufen. Gleichzeitig wird auch der „Ebru Timtik“- Preis verliehen, der nach der türkischen Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin benannt ist,
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, Bürgerinnen und Bürgern europäische digitale Identitätsnachweise (EUid) zur Verfügung zu stellen, welche EU-weit genützt werden können.
Die EU-Grundrechtsagentur (FRA) untersuchte Erfahrungen von Schwarzen und Roma mit der Polizei. Nach den Studienergebnissen erfolgt in Österreich eine überproportional häufige Anhaltung von Menschen mit dunkler Hautfarbe.
Die vom Gesundheitsministerium zur Begutachtung ausgesendeten Novellen zum Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetz treffen auf massive datenschutzrechtliche Bedenken, da eine Verknüpfung von Daten über das Erwerbsleben, Einkommensniveau, Arbeitslosigkeiten, Bildungsweg und Krankenstände vorgesehen wird.
In dem am 11. Mai 2021 veröffentlichten Bericht zeigt sich der Europarat tief besorgt über die Entwicklungen in Europa und sieht die Gefahr, dass die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfolgten Einschränkungen demokratischer Rechte nicht mehr vollständig zurückgenommen werden könnten.
Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Krise, hatte ao. Univ.-Prof. Christian Piska (Universität Wien) gemeinsam mit RA Dr. Neulinger einen Beitrag publiziert, der sich mit den Folgen einer Politik beschäftigte, welche die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lässt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat Teile der Strafbestimmung des § 28 AuslBG beim Verfassungsgerichtshof angefochten.
Eine Zeitspanne von 17 Monaten, die zwischen der mündlichen Verkündung einer Entscheidung und deren schriftlicher Ausfertigung liegt, widerspricht den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Begründung gerichtlicher Entscheidungen (VfGH 10.03.2021, E 2059/2020 ua).