
Es ist nicht nur das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) neu zu besetzen, sondern laufen auch die Amtszeiten der von Österreich Nominierten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) aus.
Es ist nicht nur das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) neu zu besetzen, sondern laufen auch die Amtszeiten der von Österreich Nominierten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) aus.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich am 30. November 2023 vorläufig zum Vorschlag einer Richtlinie zum Schutz vor strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung (Strategic Lawsuits Against Public Participation – sogenannte SLAPPs) geeinigt. Die Richtlinie dient dem Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern vor unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-148/22 am 28.11.2023 entschieden, dass Behörden ihren Beschäftigten das Tragen eines Kopftuchs oder anderer sichtbarer Zeichen religiöser Überzeugung am Arbeitsplatz verbieten dürfen.
Das Bundeskanzleramt hat am 21.11.2023 den Posten ausgeschrieben. Am EuGH soll dementsprechend der/die Nachfolger:in des bisherigen Richters, der Grazer Europarechtsexperte Andreas Kumin, gefunden werden, der seit 20.03.2019 einer der 27 Richter:innen am EuGH ist.
Die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, hat ihren Bericht über den Zustand von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit 2023 in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats veröffentlicht, der alle zwei Jahre erstellt wird. Als Untertitel – und wohl auch Ausfluss – dieses Berichts wird festgehalten: „Eine Einladung, sich den Werten und Standards des Europarats erneut zu verpflichten.“
Die Rechtssache betrifft das Verfahren zur Ernennung von Mitgliedern des Justizrates (General Council of the judiciary – „GCJ“) in Spanien. Im Jahr 2018 stand die Zusammensetzung des GCJ zur Erneuerung an, und die Kläger, damals spanische Richter, waren Kandidaten. Bis heute hat das Parlament das Ernennungsverfahren nicht abgeschlossen. Nun stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Verstoß gegen Art. 6 EMRK fest.
Peter Bußjäger, Universitätsprofessor an der Universität Innsbruck, führt im Interview mit der Kleinen Zeitung aus, dass sich die Justiz Kritik gefallen lassen müsse, die persönlich und untergriffig argumentiere. Dies sei Ausfluss der Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit in den vergangenen Jahren in Grundsatzurteilen.
Sechs junge Portugies:innen fordern von 32 Staaten mehr Klimaschutz. Die globale Erwärmung betreffe ihre Generation am stärksten. Heute wird der Fall – Duarte Agostinho and Others v. Portugal and 32 Others (application no. 39371/20) – vor der Großen Kammer des EGMR verhandelt. Alleine die Große Kammer zeigt schon die Bedeutung des Falls.
Das Umweltministerium habe seine Kritik an Wolfsabschüssen bekräftigt und in Stellungnahmen zu Verordnungen mehrerer Bundesländer nun detailliert dargelegt. Fehlende Einzelfallprüfung, die Begründung und eine „Unverhältnismäßigkeit“ werden bei den Verordnungen mehrerer Länder, die den Abschuss von Wölfen erlauben, kritisiert.
Der EuGH hat in seinem Erkenntnis vom 25.05.2023, C-575/21, entschieden, dass das Unionsrecht Schwellenwerten entgegensteht, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.