Richter:in am EuGH aus Österreich gesucht

Das Bundeskanzleramt hat am 21.11.2023 den Posten ausgeschrieben. Am EuGH soll dementsprechend der/die Nachfolger:in des bisherigen Richters, der Grazer Europarechtsexperte Andreas Kumin, gefunden werden, der seit 20.03.2019 einer der 27 Richter:innen am EuGH ist.

Die Regierung muss daher einen Vorschlag für die Besetzung erstellen. In der Ausschreibung wird gefordert: „In fachlicher Hinsicht wird gemäß Art. 253 AEUV für die zu ernennende Persönlichkeit vorausgesetzt, dass sie jede Gewähr für Unabhängigkeit bietet und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllt oder Juristin / Jurist von anerkannt hervorragender Befähigung ist.“

Ende der Bewerbungsfrist ist Dienstag, der 19.12.2023. Die Ernennung erfolgt durch die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung des in Art. 255 AEUV vorgesehenen Ausschusses für die Dauer von sechs Jahren mit Wirksamkeit vom 7. Oktober 2024. Kumin könnte um weitere sechs Jahre verlängert werden, sollte er bis Mitte Dezember Interesse daran bekunden und von der Regierung nominiert werden.

Kumin wurde im Oktober 2018 von der ÖVP-FPÖ-Regierung nominiert und am 20.03.2019 zum Richter ernannt, nachdem die zunächst von der Regierung nominierte Rechtswissenschaftlerin Katharina Pabel beim EuGH-Hearing gescheitert war.

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