Europarat: Organisations- und Dienstrecht des Verwaltungsgerichts Wien widersprechen in wesentlichen Bereichen europäischen Standards 

Der beim Europarat angesiedelte „Consultative Council of European Judges“ (CCJE) hat eine umfangreiche Stellungnahme zur rechtlichen Position des Präsidenten/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Wien abgegeben.

Dies auf Anfrage der Europäischen Vereinigung der Veraltungsrichter (AEAJ). Die Vereinigung hegte Zweifel, ob die Wiener Rechtsvorschriften über die Rolle, Stellung, Organisation und Befugnisse des Gerichtspräsidenten den europäischen Standards für den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und dem Schutz der Richter vor ungebührlichem Druck entsprechen.

Diese Stellungnahme ist bereits auf der Webseite des Europarates abrufbar.

Weitreichende und detaillierte Prüfung

Die Prüfung durch das Präsidium des CCJE erfolgte auf Grundlage dieser Anfrage im Lichte der europäischen Normen, einschließlich der Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, des CCJE und der Venedig-Kommission. Der  Expertenrat  beschäftigte sich in seinem Gutachten u.a. mit dem Bestellungsverfahren für den Gerichtspräsidenten,  mit der erforderlichen Berufserfahrung der Bewerber für dieses Amt, mit den Befugnissen und Zuständigkeiten des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien, der Bewertung seiner Arbeit und den Beziehungen zwischen dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien und der Wiener Landesregierung.

Keine politische Ernennung von Gerichtspräsidenten

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EU- Kommission eröffnet Debatte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Die Europäische Kommission möchte einen Reflexionsprozess über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union anstoßen und mögliche Schritte für das weitere Vorgehen aufzeigen. Ziel dieses Prozesses ist es, in den einzelnen Mitgliedsstaaten Probleme in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit früher zu erkennen um rascher wirksame Maßnahmen  ergreifen zu kennen. 

Funktionieren der EU hängt von der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten ab

In der kürzlich veröffentlichten  Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente für die Überwachung, die Bewertung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorgenommen. Zudem werden die Erfahrungen beleuchtet, die in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet gesammelt worden sind und auf deren Grundlage ein breite europäische Debatte über die Frage, wie die Rechtsstaatlichkeit weiter gestärkt werden kann, in Gang gebracht werden soll. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben vor allem gezeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit besser gefördert, etwaigen Problemen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in der Union frühzeitig vorgebeugt und wirksamer auf solche Probleme reagiert werden muss.

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Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Justizreform eingeleitet

In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission hatte die polnischen Richtervereinigung „Justizia“ die EU aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen. Auch die  Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ)  hatte der Kommission mitgeteilt, durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahren gegen Richter/innen …

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Steuerrecht: Digitalsteuer in der EU gescheitert

foto: apa/dpa/stefan jaitner

Internet-Konzerne wie Google und Facebook müssen für ihre Werbe-Einnahmen in der Europäischen Union auch künftig keine Steuern zahlen.

Die EU ist bei ihren Bemühungen um eine Digitalsteuer auf Onlinewerbung gescheitert. Dänemark, Schweden, Estland und Irland blockierten bei einem EU-Finanzministerrat in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag von Deutschland und Frankreich. Insbesondere Irland hatte fundamentale Bedenken geltend gemacht. Dort ist Facebook/Europa angesiedelt. Die EU will nun eine Lösung im Rahmen der Industriestaatenorganisation OECD verfolgen.

Finanzminister Hartwig Löger zeigte sich „enttäuscht“, dass sich Europa nicht einmal auf einen „Minimalvorschlag“ einige. Damit „tun wir nicht nur uns selber weh“, so Löger, sondern man sei auch enttäuschend für alle, die an einer internationalen Lösung arbeiteten. Selbst die USA und große internationale Konzerne wie Google und Amazon wünschten sich von der EU eine klare Linie und hätten keine Freude mit zersplitterten nationalen Lösungen. Auch der französische Finanzminister Bruno Le Maire kritisierte „eine verpasste Chance“.

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Projekt zur Europäischen Grundrechtecharta: „Judging the Charta“

Das BMVRDJ führte gemeinsam mit dem Boltzmann Institut für Menschenrechte das EU-finanzierte Projekt zur Europäischen Grundrechtecharta „Judging the Charta“ durch.

(Doris Obereder)

Nach Abschluss dieses Projektes hier die beiden wichtigsten Ergebnisse:

Eine Website mit praxisrelevanten Informationen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Hier gehts zur Webseite …

Die Website richtet sich hauptsächlich an Praktiker*innen, die mit konkreten Fällen arbeiten und nach Anleitungen suchen, ob und wie die Charta in den jeweiligen konkreten Fällen zur Anwendung kommen kann.

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Zugang zu Umweltinformationen: Geheimhaltung der Glyphosat- Studien war rechtswidrig

Die umstrittenen Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters „Glyphosat“ müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids im Jahr 2017 verlängert hatte. Die Studien, welche die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hatte, wurden aber geheim gehalten.

Jetzt hat das EU-Gericht  der Klage von vier Europaabgeordneten Folge gegeben, welche auf Herausgabe der Studie geklagt hatten. Die Entscheidungen  der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs „Glyphosat“ verweigert wurde, werden für nichtig erklärt.  „Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“, hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Die EFSA hat dadurch, dass sie das öffentliche Interesse an der Offenlegung der verlangten Informationen nicht anerkannt habe, ihre Verpflichtungen aus den Art.2 und 4 der Verordnung Nr.1049/2001 und Art.41 der Verordnung Nr.178/2002 verletzt.

EuGH fordert transparente Verwaltung

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Sicherungshaft für Asylwerber: Richtungsweisende EuGH-Entscheidung


Symbolbild. – (c) Stanislav Jenis (Stanislav Jenis)

Haft für Asylwerber ist in Europa keine Seltenheit. Bereits im Jahr 2016 gab es dazu eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten „Aufnahmerichtlinie“.

Sicherungshaft ist Behördenpraxis

Die Niederlande haben eines der strengsten, effektivsten und am schnellsten arbeitenden Asylwesen Europas, Kernverfahren dauern meist nur ein bis zwei Wochen. Bezüglich Sicherungshaft haben die Niederlande so wie etwa Belgien die EU-Richtlinie über die Aufnahme von Asylwerbern von 2013 umgesetzt, die in Artikel 8 Abs. 3 Buchstabe e Haft für Asylwerber ermöglicht, wenn das „aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung erforderlich ist“.

Die entsprechende niederländische Regel steht in Artikel 59b Abs. 1 Buchstabe d des Fremdengesetzes, das im Übrigen weitere Haftgründe vorsieht, etwa, um Identität und Staatsangehörigkeit zu ermitteln, oder beim Verdacht, die Person würde untertauchen.

Pingpongspiel mit den Behörden

 

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Umstrittene Justizreform in Ungarn: Österreich als Vorbild genannt

Mit Sorge verfolgt das EU-Parlament die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erscheint. Dort beruft man sich jedoch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und Bayern als Vorbilder.

Neue Verwaltungsgerichte ab 2020

In Ungarn wurde beginnend mit 1997 bis zum Jahr 2011 eine starke richterliche Selbstverwaltung entwickelt. Wesentliche Aufgaben der Justizverwaltung waren einem von der Vollversammlung der Richter gewählten Justizrat übertragen. Der Rechtsschutz gegenüber behördlichen Entscheidungen (Art 47 Grundrechtecharta) wurde von den Zivilgerichten übernommen. Dort wurden, ähnlich wie in Tschechien oder Rumänien, eigene Abteilungen für Verwaltungsrecht eingerichtet.

Durch eine Änderung des Grundgesetzes wurde im Juni 2018 ein neues System von spezialisierten Verwaltungsgerichten eingeführt. Ab Jänner 2020 werden damit ein neues Oberstes Verwaltungsgericht – mit Sitz in Esztergom und nicht in Budapest – und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz eingerichtet.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen folgende Punkte der Reform:

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Kürzung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland: Kritik der EU-Kommission

In einem gemeinsamen Brief haben Tschechien, Slowakei, Polen, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien die EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen aufgerufen, zu prüfen, ob die österreichische Maßnahme der Indexierung der Familienbeihilfe im Einklang  mit EU-Recht steht.

Bereits Ende Oktober hatte die rumänische Sozialministerin Lia Olguța Vasilescu in einem Brief an Thyssen gegen den Beschluss im Nationalrat protestiert. Für gleiche Beiträge müsse es auch gleiche Leistungen geben, argumentierte sie.

Gleiche Rechte für EU-Bürger

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Glücksspiel: Österreich ist „Waschmaschine“ für Mafiagelder

In der Rechtssache C-390/12 (Pfleger ua) hatte der EuGH dezidiert ausgesprochen, dass die Einschränkung des Glückspiels durch die Erteilung von Konzessionen nur dann gerechtfertigt ist, wenn damit tatsächlich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolgt und „in kohärenter und systematischer Weise [….] die mit diesen Spielen verbundene Kriminalität“ bekämpft wird. Zu dieser mit dem Glückspiel verbundenen Kriminalität zählen insbesondere Betrug und Geldwäsche, welche in immer größerem Ausmaß im Rahmen der organisierten Kriminalität stattfindet.

Bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels gilt als zentrales Problem das illegale Online-Glücksspiel. Es gibt rund 2.000 Internetseiten, die im Inland illegales Glücksspiel anbieten. Das illegale Online-Glücksspiel wird in aller Regel nicht von Österreich aus angeboten. Die Server stehen in Ländern mit zumeist gar keinen oder niedrigeren Spielerschutzstandards. Über das Internet sind diese Glücksspielangebote jedoch auch im Inland trotz gesetzlichen Verbots für Spieler frei verfügbar.

„IP-Blocking“  von Webseiten

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