Liste „Jetzt“ will stärkere Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte.
Die kritische Stellungnahme des Beirats europäischer Richter (CCJE) beim Europarat, über den „Die Presse“ vorige Woche berichtet hat, ruft jetzt die Politik auf den Plan. Alfred J. Noll, Justiz- und Verfassungssprecher der Liste „Jetzt“ um Peter Pilz, wird eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Josef Moser einbringen. Noll möchte von Moser wissen, was er als Ressortverantwortlicher für die Verfassung zur Stärkung der Unabhängigkeit der im Jahr 2014 eingeführten Verwaltungsgerichte unternehmen will.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat in einem Schreiben die Parlamentsparteien auf das Gutachten des Europarates (CCJE) vom 28. März 2019 zur Organisation des Verwaltungsgerichtes Wien hingewiesen.
Nach Auffassung des Dachverbandes machen es die Feststellungen des Expertenrats erforderlich, die strukturelle Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in Österreich einer genauen Prüfung zu unterziehen mit dem Ziel, die erforderlichen Anpassungen an die europäischen Standards vorzunehmen. Für den Verfassungs- und die Organisationsgesetzgeber bestehe daher dringender Handlungsbedarf.
Dieser betreffe insbesondere folgende Bereiche:
Rechtssprechungserfahrung als Ernennungsvoraussetzung für die Bestellung zur Präsidentin/zum Präsidenten eines Verwaltungsgerichts
Angleichung des Bestellungsverfahren für Präsidentinnen/Präsidenten der Verwaltungsgerichte an jenes der Richterinnen und Richter
Schaffung eines Beratungsgremiums zur Einbeziehung der Richterinnen und Richter bei wesentlichen Änderungen der Gerichtsorganisation
Einrichtung eines formalen Verfahrens oder einer zuständiger Behörden für Richterinnen und Richter, die der Ansicht sind, dass ihre Unabhängigkeit bedroht ist
Gesetzliche Verankerung der Weisungsfreiheit der Gerichtspräsidentinnen/ Gerichtspräsidenten in Justizverwaltungssachen
Einrichtung eines umfassend zuständigen Justizrates oder eines vergleichbaren Organs zur Sicherung der Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte und der einzelnen Richter sowie zur Förderung des reibungslosen Funktionierens der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich.
EU-Kommission weist auf Einhaltung rechtstaatlicher Standards hin
Gerichtspräsident Kolonovits: „Dass die Mitglieder sich selbst ihren Präsidenten aussuchen, ist unvorstellbar.“
Ein Beirat des Europarats aus Richtern sieht den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien nicht genug vor Druck von außen geschützt.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 29.04.2019)
Wien. Der Schutz der Unabhängigkeit der Justiz vor übermäßigem Druck könnte in mancher Hinsicht gefährdet sein: Zu diesem Schluss kommt der Beirat europäischer Richter (CCJE) beim Europarat nach einer Analyse des Landesverwaltungsgerichts Wien. Der Beirat aus Richtern aus den 47 Europaratsstaaten hat sich konkret die Position des Präsidenten und dessen Stellvertreterin angesehen. Das Expertengremium vermisst eine saubere Trennung zwischen der Landesregierung und dem Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kontrollieren soll.
Der Beirat kritisiert, dass der Präsident im freien Ermessen und ohne richterliche Mitwirkungsmöglichkeit von der Wiener Landesregierung bestellt wird. Dabei sei es für die Unabhängigkeit der Gerichte wichtig, dass die Richter unabhängig von der Exekutive und der Legislative vorzugsweise von einem Justizrat bestellt werde; ein solcher existiert in unterschiedlicher Ausformung in der Mehrzahl der europäischen Staaten, nicht aber in Deutschland und Österreich.
Gerügt wird auch der Umstand, dass der Präsident nicht auf dieselbe Weise bestellt wird wie die Mitglieder des Gerichts, zu deren Ernennung bereits bestellte Richter Vorschläge erstatten.
Der beim Europarat angesiedelte„Consultative Council of European Judges“ (CCJE)hat eine umfangreiche Stellungnahme zur rechtlichen Position des Präsidenten/der Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts Wien abgegeben.
Dies auf Anfrage der Europäischen Vereinigung der Veraltungsrichter (AEAJ). Die Vereinigung hegte Zweifel, ob die Wiener Rechtsvorschriften über die Rolle, Stellung, Organisation und Befugnisse des Gerichtspräsidenten den europäischen Standards für den Schutz der Unabhängigkeit der Justiz und dem Schutz der Richter vor ungebührlichem Druck entsprechen.
Die Prüfung durch das Präsidium des CCJE erfolgte auf Grundlage dieser Anfrage im Lichte der europäischen Normen, einschließlich der Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates, des CCJE und der Venedig-Kommission. Der Expertenrat beschäftigte sich in seinem Gutachten u.a. mit dem Bestellungsverfahren für den Gerichtspräsidenten, mit der erforderlichen Berufserfahrung der Bewerber für dieses Amt, mit den Befugnissen und Zuständigkeiten des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien, der Bewertung seiner Arbeit und den Beziehungen zwischen dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien und der Wiener Landesregierung.
Keine politische Ernennung von Gerichtspräsidenten
Die Europäische Kommission möchte einen Reflexionsprozess über die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union anstoßen und mögliche Schritte für das weitere Vorgehen aufzeigen. Ziel dieses Prozesses ist es, in den einzelnen Mitgliedsstaaten Probleme in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit früher zu erkennen um rascher wirksame Maßnahmen ergreifen zu kennen.
Funktionieren der EU hängt von der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten ab
In der kürzlich veröffentlichten Mitteilung wird eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente für die Überwachung, die Bewertung und den Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorgenommen. Zudem werden die Erfahrungen beleuchtet, die in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet gesammelt worden sind und auf deren Grundlage ein breite europäische Debatte über die Frage, wie die Rechtsstaatlichkeit weiter gestärkt werden kann, in Gang gebracht werden soll. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben vor allem gezeigt, dass die Rechtsstaatlichkeit besser gefördert, etwaigen Problemen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit in der Union frühzeitig vorgebeugt und wirksamer auf solche Probleme reagiert werden muss.
In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission hatte die polnischen Richtervereinigung „Justizia“ die EU aufgefordert, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen. Auch die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) hatte der Kommission mitgeteilt, durch die Einleitung und Führung offenkundig unbegründeter Disziplinarverfahren gegen Richter/innen …
Internet-Konzerne wie Google und Facebook müssen für ihre Werbe-Einnahmen in der Europäischen Union auch künftig keine Steuern zahlen.
Die EU ist bei ihren Bemühungen um eine Digitalsteuer auf Onlinewerbung gescheitert. Dänemark, Schweden, Estland und Irland blockierten bei einem EU-Finanzministerrat in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag von Deutschland und Frankreich. Insbesondere Irland hatte fundamentale Bedenken geltend gemacht. Dort ist Facebook/Europa angesiedelt. Die EU will nun eine Lösung im Rahmen der Industriestaatenorganisation OECD verfolgen.
Finanzminister Hartwig Löger zeigte sich „enttäuscht“, dass sich Europa nicht einmal auf einen „Minimalvorschlag“ einige. Damit „tun wir nicht nur uns selber weh“, so Löger, sondern man sei auch enttäuschend für alle, die an einer internationalen Lösung arbeiteten. Selbst die USA und große internationale Konzerne wie Google und Amazon wünschten sich von der EU eine klare Linie und hätten keine Freude mit zersplitterten nationalen Lösungen. Auch der französische Finanzminister Bruno Le Maire kritisierte „eine verpasste Chance“.
Das BMVRDJ führte gemeinsam mit dem Boltzmann Institut für Menschenrechte das EU-finanzierte Projekt zur Europäischen Grundrechtecharta „Judging the Charta“ durch.
(Doris Obereder)
Nach Abschluss dieses Projektes hier die beiden wichtigsten Ergebnisse:
Eine Website mit praxisrelevanten Informationen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
Die Website richtet sich hauptsächlich an Praktiker*innen, die mit konkreten Fällen arbeiten und nach Anleitungen suchen, ob und wie die Charta in den jeweiligen konkreten Fällen zur Anwendung kommen kann.
Die umstrittenen Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters „Glyphosat“ müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.
Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids im Jahr 2017 verlängert hatte. Die Studien, welche die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hatte, wurden aber geheim gehalten.
Jetzt hat das EU-Gericht der Klage von vier Europaabgeordneten Folge gegeben, welche auf Herausgabe der Studie geklagt hatten. Die Entscheidungen der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs „Glyphosat“ verweigert wurde, werden für nichtig erklärt. „Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“, hieß es in der Begründung der Entscheidung.
Die EFSA hat dadurch, dass sie das öffentliche Interesse an der Offenlegung der verlangten Informationen nicht anerkannt habe, ihre Verpflichtungen aus den Art.2 und 4 der Verordnung Nr.1049/2001 und Art.41 der Verordnung Nr.178/2002 verletzt.
Die Niederlande haben eines der strengsten, effektivsten und am schnellsten arbeitenden Asylwesen Europas, Kernverfahren dauern meist nur ein bis zwei Wochen. Bezüglich Sicherungshaft haben die Niederlande so wie etwa Belgien die EU-Richtlinie über die Aufnahme von Asylwerbern von 2013 umgesetzt, die in Artikel 8 Abs. 3 Buchstabe e Haft für Asylwerber ermöglicht, wenn das „aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung erforderlich ist“.
Die entsprechende niederländische Regel steht in Artikel 59b Abs. 1 Buchstabe d des Fremdengesetzes, das im Übrigen weitere Haftgründe vorsieht, etwa, um Identität und Staatsangehörigkeit zu ermitteln, oder beim Verdacht, die Person würde untertauchen.
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.