VwGH Judikatur / Gewerberecht: Für Vermietung von Wohnungen über Buchungsplattformen kann Gewerbeberichtigung erforderlich sein

Das Verwaltungsgericht Wien hatte ein Straferkenntnis bestätigt, mit welchen der Beschwerdeführer bestraft worden war, weil dieser in Wien ein Ferienapartment über Buchungsplattformen  zur Vermietung angeboten hatte, ohne über die erforderliche Gewerbeberechtigung zu verfügen.

Im Angebot werde das Viertel, in dem die Wohnung liege, als tolle Wahl für Reisende, die sich für einen guten öffentlichen Nahverkehr, Sehenswürdigkeiten, Sightseeing und Kultur interessieren würden, beschrieben. Das Angebot habe die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern, einen kostenfreien W-LAN Zugang, die Nutzung eines Flachbildfernsehers sowie die Endreinigung, nicht jedoch den Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern während der Inanspruchnahme der Wohnung, die Reinigung der Privatwäsche der Gäste sowie die Bereitstellung von Speisen oder Getränken umfasst.

Die Wohnung sei zumeist für ein bis zwei Nächte, in einem Ausnahmefall für eine Woche gebucht worden. Aufgrund der Möglichkeit einer Buchung der Wohnung über die genannten Internetseiten liege eine unzulässige Gewerbeausübung vor.

Einzelfallprüfung erforderlich

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Dateneinsicht:  Behörden und Unternehmen müssen Auskunft geben

Nach einer Berechnung der ARGE-Daten, der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz mit Sitz in Wien, sind alle Österreicherinnen und Österreicher bei etwa 400 bis 500 Datenverarbeitern registriert. Persönliche Informationen seien also in Form von Datensätzen von diesen Stellen erfasst und gespeichert worden, sagt der Vorstand der ARGE-Daten, Hans Zeger.

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Behörden und Unternehmen aber auch auskunftspflichtig. Sie müssen Einblick in persönliche Daten gewähren, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wird. Zeger empfiehlt, von diesem Recht Gebrauch zu machen und vor allem administrative Datensätze in Augenschein zu nehmen. Also etwa Daten, die bei den Sozialversicherungen aufliegen. Auch ein Einblick in Informationen, die auf Magistraten oder Gemeindeämtern gespeichert sind, können so manche Überraschung zutage fördern, sagt Zeger. Das Gleiche gilt für Daten, die bei Kreditschutzverbänden oder der Polizei abgefragt werden können.

Die DSGVO ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft. Neu sei unter anderem, dass der gewünschte Datenauszug in einer detaillierten und strukturierten Form zur Verfügung gestellt werden müsse, so Zeger. Etwa als Liste oder auch in digitaler Form, wenn man die Daten in irgendeiner Form weiterverarbeiten oder einem anderen Datenverarbeiter zur Verfügung stellen möchte.

Datenschutzbehörde muss bei Beschwerden prüfen

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Estland will Richter durch künstliche Intelligenz ersetzen

Das Vorreiterland in Sachen Digitalisierung setzt bereits in 13 staatlichen Verwaltungsbereichen auf Algorithmen statt Menschen. Bringt KI in der Justiz mehr Fairness?

Estland ist bekannt dafür, mutige Wege in Sachen Digitalisierung zu gehen. Jede Bürgerin und jeder Bürger verfügt über eine nationale Identitätskarte, auf der die wichtigsten Daten gespeichert sind und die so gut wie alle Behördengänge obsolet macht. Die Geburtsurkunde, die Schulanmeldung, die Parlamentswahl – fast alles kann man in Estland online erledigen. Könnte das bald sogar für Streitschlichtungen mit dem Nachbarn oder Schadenersatzurteile über Blechschäden im Straßenverkehr gelten?

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Digitalisierungsoffensive bringt Roboter-Assistenten in die Gerichte

Seit zwei Wochen unterstützt die künstliche Intelligenz „Mona“ auf der neuen Internetseite www.oesterreich.gv.at die digitalen Amtswege der Bürgerinnen und Bürger.

Jetzt will die Regierung im Rahmen der Digitalisierungsoffensive ein weiteres Projekt umsetzen: die Anschaffung eigener Roboter-Assistenten zur Bekämpfung der personellen Engpässe bei den Gerichten.

Als Vorbild dienen Roboter, die bereits weltweit erfolgreich zur Kundenbetreuung in Hotels eingesetzt werden, etwa beim Empfang, für die Erteilung von Auskünften oder für Gepäcktransporte. Ähnliche Aufgaben sollen die Roboter zukünftig auch in den Gerichten erfüllen.

„§USTIZ 4.0“

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Sicherheitspolizeigesetz (2):  Fast drei Millionen KFZ-Kennzeichen ohne Anlass erfasst

foto: imago

Die wenigsten Autofahrer werden es gemerkt haben. Doch sehr viele ihrer Autofahrten werden registriert und gespeichert, zumindest jene auf Autobahnen. Seit Ende Mai des Vorjahres ist die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft, Kennzeichen werden seither ohne konkreten Anlass erfasst und gespeichert.

Im vergangenen Jahr – also seit Mai – wurden rund 2,9 Millionen Kennzeichen erfasst. Das ergibt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos an Innenminister Herbert Kickl. Die Erfolgsquote bei dem Vorgehen ist erstaunlich gering: 181 verifizierte Treffer konnten erzielt werden.

Eingriff in die Privatsphäre

Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der Neos, findet das höchst bedenklich. „Es findet eine anlasslose Massenüberwachung aller Autofahrer statt“, sagt er im STANDARD-Gespräch. Das sei ein massiver Schritt Richtung Überwachungsstaat. Denn damit könnten auch Bewegungsprofile über jeden einzelnen Fahrer erstellt werden, was einen „unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre“ darstelle.

Konkret funktioniert das so: Kameras erfassen ein Autokennzeichen. Dieses wird in der Kennzeichenerfassungsdatenbank für zwei Wochen gespeichert. Dieser Datensatz wird ständig mit der Fahndungsdatenbank abgeglichen. Aus den 2,87 Millionen erfassten Kennzeichen, hier sind natürlich auch Mehrfacherfassungen möglich, gab es 28.111 Übereinstimmungen mit der Fahndungsdatenbank. Die Differenz zu den tatsächlichen 181 Treffern ergibt sich daraus, dass in den meisten Fällen das Kennzeichen nicht genau fotografiert wurde.

Drittelbeschwerde beim Höchstgerichtshof eingebracht

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Studie: Freiheit ist wichtiger als mehr Sicherheit

Es ist eine Diskussion, die gerade in den vergangenen Jahren neue Nahrung gewonnen hat. Soll der Staat die Überwachungsmaßnahmen ausdehnen, um für mehr Sicherheit zu sorgen? Oder ist es wichtiger, die Freiheit der Bürger zu erhalten?

Österreichs Bevölkerung schlägt sich laut einer am Dienstag veröffentlichten Studie eher auf die Seite der Freiheit. So spricht sich eine deutliche Mehrheit gegen neue Maßnahmen zur Überwachung von Telefongesprächen oder zur Einschränkung der Meinungsfreiheit aus. Auch der politisch immer wieder diskutierten Einschränkung des Demonstrationsrechts wird eine klare Absage erteilt.

Eine deutliche Mehrheit gibt es hingegen für den Ausbau von Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen.

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Verfassungsgerichtshof soll neue Überwachungsinstrumente prüfen

Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen „Sicherheitspaket“ erhielt die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, wurde ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Die Oppositionsparteien (SPÖ und Neos) wollen dazu im Nationalrat zwei sogenannte Drittelbeschwerden einbringen. (Wenn ein Drittel der Abgeordneten diese Anträge unterstützen, landen sie vor dem Verfassungsgerichtshof.) Der Verfassungsgerichtshof wird somit prüfen, ob die Überwachungsinstrumente gegen die Grundrechte verstoßen. Heikel ist etwa die Frage der automatischen Kennzeichenerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrechtswidrig erklärt wurde.

„Bundestrojaner“ umstritten

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Chinas „smarte“ Justiz oder wie Persönlichkeitsrechte außer Kraft gesetzt werden

Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu: Der dressierte Mensch, „Le monde  diplomatique“ Jänner 2019)

Laut einem Bericht im „Standard“ ist China auch dabei, seinen Plan, „alle Personen zu vernetzen“, auf die nächste Stufe zu heben: Das Ziel sei, „alle Personen mit allem“ zu vernetzen, steht im neuen „Entwicklungsbericht 2018 zur Digitalisierung des chinesischen Justizwesen“. Dabei setzt es auf die Kombination und Anwendung von Internet Plus, „Big Data“, „Cloud“ und künstlicher Intelligenz. Das Land habe anfangs keine führende Rolle dabei gespielt. „Nun überholt es die frühen Vögel.“ Bis 2020 werde Chinas Justizwesen auf „smarten Gerichten“ aufbauen.

Schon beim Datenschutz ist es vom Rechtsstaat weit entfernt. Der ist auch kein Thema bei der Präsentation. Der Bericht verlangt nach mehr „Big Data als Kernressource der Digitalisierung“. Es sei eine „praktische Notwendigkeit, dass sich unterschiedliche Plattformen, Netzwerke, Abteilungen und Gerichte Daten teilen und effizient zusammenarbeiten“.

Schwarze Listen für Sünder

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Das digitale Jahr 2019 (2)

Ab Jänner: Elektronische Beweismittel 

Mit der E-Evidence-Verordnung will die EU sicherstellen, dass elektronische Beweismittel europaweit eingeholt werden können. Etwa könnten Strafverfolgungsbehörden aus Österreich von einer Firma in Deutschland Auskunft verlangen, ohne dass der deutsche Staat benachrichtigt werden muss. Die EU-Staaten haben sich bereits geeinigt, nun wird im EU-Parlament verhandelt. (Siehe dazu auch: Soziale Netze sollen „elektronische Beweismittel“ liefern)

Ab Jänner: Uploadfilter für Terrorinhalte

Die EU will terroristische Inhalte aus dem Netz schaffen. Dabei sollen einerseits Uploadfilter, die solche automatisiert erkennen, eingesetzt werden. Andererseits müssen Plattformen sie innerhalb einer Stunde nach der Aufforderung einer Behörde entfernen.

Die EU-Innenminister haben den Plänen bereits zugestimmt, nun beginnen auch hier die Verhandlungen im Parlament.

Frühjahr: Transparenzdatenbankgesetz-Novelle soll Qualität steigern

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Das digitale Jahr 2019 (1)

Im Jahr 2018 standen die digitale Autobahnvignette, das Unfallmeldesystem E-Call, die digitale Identität, digitale Behördenwege, das zentralisierte Datenregister, das Transparenzregister (gegen Geldwäsche), die biometrische Einreisekontrolle und anderes mehr auf der Agenda der Regierung. (Siehe dazu: Das digitale Jahr 2018)

(Ergänzungen zu „Vermummungsverbot, Uploadfilter: Was 2019 netzpolitisch auf Österreich zukommt “ von Muzayen Al-Youssefderstandard.at)

Auch im Jahr 2019 wird die Digitalisierung vieler Lebensbereiche weiter Gestalt annehmen. Hier ein Überblick über bevorstehende Maßnahmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ab Jänner: Teilautonomes Fahren

Mit einer Novelle zur „Automatisiertes Fahren Verordnung“ ( AutomatFahrV)  wird  es  in Österreich künftig erlaubt sein, Einparkhilfen zu verwenden, für die der Lenker nicht im Fahrzeug sitzen muss.

Die Einparkhilfe muss in der Lage sein, alle übertragenen Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken automatisch zu bewältigen, wird im geplanten Gesetzestext betont. „Solange das System aktiviert ist, ist der Lenker von den Verpflichtungen, den Lenkerplatz einzunehmen und die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben.“ Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Erlaubt ist diese Art der Einparkhilfe nur für Pkws (Klasse M1).

Ab Jänner: Wertkarten-SIMs müssen registriert werden

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