Erstmals sollen in Österreich die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Trusts in einem einheitlichen Register erfasst werden.
Damit werden Vorgaben der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2015/849) umgesetzt. Das Finanzministerium hat dazu den Entwurf für ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG zur Begutachtung ausgesendet.
Das Register wird durch die beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt. Als gesetzliche Dienstleisterin bedient sich die Registerbehörde der Bundesanstalt Statistik Austria, die das Register auf Basis des Unternehmensregisters betreibt.
