Ab Jänner: Elektronische Beweismittel
Mit der E-Evidence-Verordnung will die EU sicherstellen, dass elektronische Beweismittel europaweit eingeholt werden können. Etwa könnten Strafverfolgungsbehörden aus Österreich von einer Firma in Deutschland Auskunft verlangen, ohne dass der deutsche Staat benachrichtigt werden muss. Die EU-Staaten haben sich bereits geeinigt, nun wird im EU-Parlament verhandelt. (Siehe dazu auch: Soziale Netze sollen „elektronische Beweismittel“ liefern)
Ab Jänner: Uploadfilter für Terrorinhalte
Die EU will terroristische Inhalte aus dem Netz schaffen. Dabei sollen einerseits Uploadfilter, die solche automatisiert erkennen, eingesetzt werden. Andererseits müssen Plattformen sie innerhalb einer Stunde nach der Aufforderung einer Behörde entfernen.
Die EU-Innenminister haben den Plänen bereits zugestimmt, nun beginnen auch hier die Verhandlungen im Parlament.
Frühjahr: Transparenzdatenbankgesetz-Novelle soll Qualität steigern
Eine Novelle zum österreichischen Transparenzdatenbankgesetz ist derzeit in Begutachtung. Geplante Änderungen betreffen etwa die Abfrageberechtigungen bei den Förderstellen und die Einführung des Wirtschaftlichkeitszwecks. Relevant ist auch, dass Förderungen künftig früher gemeldet werden sollen, wodurch Doppelförderungen im Vorfeld entgegengewirkt werden könne.
So soll nicht erst bei Gewährung, sondern schon beim Antrag auf Förderung eine Mitteilung erfolgen, der Bearbeitungsstand erfasst und dem Förderwerber angezeigt werden. Erstmals soll die Wirtschaftlichkeit als Zweck aufgenommen werden.
Strafen für „Whistleblower“ erhöht
Scharfe Kritik gibt es für die in §38 vorgesehene weitere Verschärfung der Strafbestimmung für „Whistleblower“. Diese könnte zu einer völlig unverhältnismäßigen und damit unzulässigen Einschränkung des Grundrechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit führen. Die auf 50.000 Euro erhöhte Geldstrafe für das Verarbeiten von Daten betreffend öffentliche Subventionen und Förderungen würde eine abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung haben. (Siehe dazu: Transparenzdatenbank-Novelle stößt in Begutachtung auf viel Kritik)
Frühjahr: E-Privacy-Regelung der EU
Eigentlich sieht die E-Privacy-Verordnung neben der im Mai in Kraft getretenen DSGVO vor, einen besseren Datenschutz im Netz sicherzustellen. Vor allem Werbetreibende sollen das Surfverhalten von Nutzern nicht mehr so intensiv ausspähen können. Während Österreichs EU-Ratspräsidentschaft wurde sie aber verzögert – weitere Entwicklungen sind wohl während Rumäniens EU-Vorsitz ab Jänner zu erwarten.
EU-Urheberrechtsreform
Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission sollen nun, nachdem bisher Uneinigkeit herrschte, in der dritten Jännerwoche in die letzte Runde gehen. Einige der umstrittenen Punkte werden wohl bleiben, wie etwa der Uploadfilter, ein automatisierter Mechanismus, der urheberrechtlich geschützte Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung blockiert. Eine finale Abstimmung im EU-Parlament soll dann im Mai 2019 stattfinden.
Netzneutralität wird neu eruiert
Die Netzneutralität sieht in der EU seit 2016 vor, dass alle Daten im Netz gleich behandelt werden müssen – etwa dürfen Streamingdienste nicht gedrosselt werden, während man auf sozialen Netzwerken die volle Geschwindigkeit nutzen kann. 2019 sollen die Leitlinien des zuständigen Dachgremiums BEREC geprüft werden.
Dazu den Beitrag im Standard lesen …