Das digitale Jahr 2019 (2)

Ab Jänner: Elektronische Beweismittel 

Mit der E-Evidence-Verordnung will die EU sicherstellen, dass elektronische Beweismittel europaweit eingeholt werden können. Etwa könnten Strafverfolgungsbehörden aus Österreich von einer Firma in Deutschland Auskunft verlangen, ohne dass der deutsche Staat benachrichtigt werden muss. Die EU-Staaten haben sich bereits geeinigt, nun wird im EU-Parlament verhandelt. (Siehe dazu auch: Soziale Netze sollen „elektronische Beweismittel“ liefern)

Ab Jänner: Uploadfilter für Terrorinhalte

Die EU will terroristische Inhalte aus dem Netz schaffen. Dabei sollen einerseits Uploadfilter, die solche automatisiert erkennen, eingesetzt werden. Andererseits müssen Plattformen sie innerhalb einer Stunde nach der Aufforderung einer Behörde entfernen.

Die EU-Innenminister haben den Plänen bereits zugestimmt, nun beginnen auch hier die Verhandlungen im Parlament.

Frühjahr: Transparenzdatenbankgesetz-Novelle soll Qualität steigern

Eine Novelle zum österreichischen Transparenzdatenbankgesetz ist derzeit in Begutachtung. Geplante Änderungen betreffen etwa die Abfrageberechtigungen bei den Förderstellen und die Einführung des Wirtschaftlichkeitszwecks. Relevant ist auch, dass Förderungen künftig früher gemeldet werden sollen, wodurch Doppelförderungen im Vorfeld entgegengewirkt werden könne.

So soll nicht erst bei Gewährung, sondern schon beim Antrag auf Förderung eine Mitteilung erfolgen, der Bearbeitungsstand erfasst und dem Förderwerber angezeigt werden. Erstmals soll die Wirtschaftlichkeit als Zweck aufgenommen werden.

Strafen für „Whistleblower“ erhöht

Scharfe Kritik gibt es für die  in  §38  vorgesehene  weitere  Verschärfung  der  Strafbestimmung  für „Whistleblower“.  Diese könnte  zu einer  völlig  unverhältnismäßigen  und  damit  unzulässigen  Einschränkung  des Grundrechts  auf  Meinungs-  und  Informationsfreiheit   führen.  Die  auf  50.000  Euro  erhöhte Geldstrafe  für  das  Verarbeiten  von  Daten  betreffend  öffentliche  Subventionen und  Förderungen  würde  eine  abschreckende  Wirkung  auf  die  freie  Meinungsäußerung haben. (Siehe dazu: Transparenzdatenbank-Novelle stößt in Begutachtung auf viel Kritik)

Frühjahr: E-Privacy-Regelung der EU

Eigentlich sieht die E-Privacy-Verordnung neben der im Mai in Kraft getretenen DSGVO vor, einen besseren Datenschutz im Netz sicherzustellen. Vor allem Werbetreibende sollen das Surfverhalten von Nutzern nicht mehr so intensiv ausspähen können. Während Österreichs EU-Ratspräsidentschaft wurde sie aber verzögert – weitere Entwicklungen sind wohl während Rumäniens EU-Vorsitz ab Jänner zu erwarten.

EU-Urheberrechtsreform

Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission sollen nun, nachdem bisher Uneinigkeit herrschte, in der dritten Jännerwoche in die letzte Runde gehen. Einige der umstrittenen Punkte werden wohl bleiben, wie etwa der Uploadfilter, ein automatisierter Mechanismus, der urheberrechtlich geschützte Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung blockiert. Eine finale Abstimmung im EU-Parlament soll dann im Mai 2019 stattfinden.

Netzneutralität wird neu eruiert

Die Netzneutralität sieht in der EU seit 2016 vor, dass alle Daten im Netz gleich behandelt werden müssen – etwa dürfen Streamingdienste nicht gedrosselt werden, während man auf sozialen Netzwerken die volle Geschwindigkeit nutzen kann. 2019 sollen die Leitlinien des zuständigen Dachgremiums BEREC geprüft werden.

 

Dazu den Beitrag im Standard lesen …

 

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