Das digitale Jahr 2019 (1)

Im Jahr 2018 standen die digitale Autobahnvignette, das Unfallmeldesystem E-Call, die digitale Identität, digitale Behördenwege, das zentralisierte Datenregister, das Transparenzregister (gegen Geldwäsche), die biometrische Einreisekontrolle und anderes mehr auf der Agenda der Regierung. (Siehe dazu: Das digitale Jahr 2018)

(Ergänzungen zu „Vermummungsverbot, Uploadfilter: Was 2019 netzpolitisch auf Österreich zukommt “ von Muzayen Al-Youssefderstandard.at)

Auch im Jahr 2019 wird die Digitalisierung vieler Lebensbereiche weiter Gestalt annehmen. Hier ein Überblick über bevorstehende Maßnahmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ab Jänner: Teilautonomes Fahren

Mit einer Novelle zur „Automatisiertes Fahren Verordnung“ ( AutomatFahrV)  wird  es  in Österreich künftig erlaubt sein, Einparkhilfen zu verwenden, für die der Lenker nicht im Fahrzeug sitzen muss.

Die Einparkhilfe muss in der Lage sein, alle übertragenen Fahraufgaben beim Ein- und Ausparken automatisch zu bewältigen, wird im geplanten Gesetzestext betont. „Solange das System aktiviert ist, ist der Lenker von den Verpflichtungen, den Lenkerplatz einzunehmen und die Lenkvorrichtung während des Fahrens mit mindestens einer Hand festzuhalten, enthoben.“ Der Lenker muss sich aber „in Sichtweite zum Fahrzeug befinden“ und im Notfall eingreifen können. Erlaubt ist diese Art der Einparkhilfe nur für Pkws (Klasse M1).

Ab Jänner: Wertkarten-SIMs müssen registriert werden

Wer ab 1. Jänner eine Wertkarten-SIM nutzt, muss persönlich mit einem Lichtbildausweis in einen Handyshop gehen und sich registrieren lassen. Das ist eine der Maßnahmen des im April 2018 beschlossenen Überwachungspakets. Bestehende Nutzer können ihre SIM-Karte bis September verwenden, dann müssen auch sie das tun.

Maßnahme umstritten

Die Datenschützer von Epicenter Works kritisieren die Maßnahme als nicht verhältnismäßig,  da Nutzer unter Generalverdacht gestellt werden. „Der äußerst zweifelhafte Nutzen für die Bekämpfung von Kriminalität steht einem Eingriff in das Recht aller Österreicher, frei und unbeobachtet zu kommunizieren, gegenüber“, so die Bürgerrechtler. Auch ist das Verbot leicht zu umgehen. Wer unerkannt kommunizieren will, kauft dann entweder ein ausländisches anonymes Wertkartenhandy oder wählt andere Kommunikationstechnologien.

Auch betonen sie, dass eine Studie der Interessenvertretung der Telekomindustrie keine Belege dafür fand, dass die Registrierung von SIM-Karten zu einer besseren Verbrechensaufklärung führt oder gegen Terrorismus hilft. Mexiko hat das Verbot anonymer SIM-Karten sogar wieder abgeschafft, da die Verbrechensrate sogar stieg und es nur zu einem Schwarzmarkt für SIM-Karten führte.

Tschechien, Neuseeland, Kanada, Rumänien, Großbritannien und die EU-Kommission haben die Maßnahme analysiert und sich aufgrund der fehlenden Belege dagegen entschieden. Nach den Terroranschlägen in London 2005 hat sogar eine eigene Kommission von Sicherheitsbehörden diese Maßnahme geprüft und, weil es keine Belege für die Nützlichkeit für die Sicherheit gab, von einer Einführung abgeraten.

Frühjahr: Digitales „Vermummungsverbot“

Die Regierung will gegen Hass im Netz vorgehen und aus diesem Grund die Anonymität im Netz einschränken. Die Regierung überlegt, dafür eine Registrierungspflicht einzuführen, bei der Nutzer auch Daten wie Name, E-Mail und Postanschrift angeben müssen, damit sie im Falle eines potenziellen Rechtsbruchs geahndet werden können.

Frühjahr: „Österreichisches“ Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Das deutsche NetzDG verpflichtet Plattformen im Netz seit 2017 dazu, Hasspostings innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Konzerne, die sich nicht daran halten, müssen Bußgelder in Millionenhöhe zahlen, zudem müssen Zuständige im jeweiligen Land eingestellt werden, die sich um Meldungen kümmern. Eine Verurteilung gab es bis dato aber nicht – Österreich überlegt nun, eine ähnliche Regelung einzuführen.

 

 

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