Die Leiterin der dem Bundeskanzleramt angegliederten Denkfabrik „Think Austria“, Antonella Mei-Pochtler, geht davon aus, dass „Contact-Tracing-Apps“ und andere Technologien künftig wesentlicher Bestandteil des sozialen Lebens sein werden.
„Das wird Teil der neuen Normalität sein. Jeder wird eine App haben“, sagte die Kanzler-Beraterin der „Financial Times“. Die europäischen Länder müssten sich an Tools gewöhnen, die „am Rand des demokratischen Modells“ seien. (Siehe dazu: Kurz-Beraterin Mei-Pochtler: „Jeder wird eine App haben“)
Damit bestätigt sie bereits geäußerte Vermutungen, die Bundesregierung bereite eine verpflichtende Installation von „Contact Tracing-Apps“ auf Smartphones vor, sollte es eine „zweite Welle“ bei den Corona-Infektionen geben. Und Bundeskanzler Kurz wolle dabei am Beispiel Israels orientieren (Siehe dazu: Smart wie Bibi).
Kein App ohne amerikanische Internetkonzerne
Deutschland: Welle von Gerichtsentscheiden über 800-Quadratmeter-Regel
Während gegen einen völlig freiwilligen Einsatz der App aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden wäre, würde eine Pflicht dazu in vielfältiger Weise die Grundrechte unzulässig beschränken, schreiben die Professoren Anna Gamper und Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Jetzt ist in meinem Leben die erste echte Krise da und es dauert keine Woche, da sehe ich meine (ungarische) Kindheit wiederkommen, schreibt der Datenschutzexperte Nikolaus Forgó in diesem sehr persönlichen Gastkommentar.
Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, 
Die EU-Kommission plant, Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen vorläufig zu verbieten, um Regulierungen entwickeln zu können.