Österreich setzt auf die „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes, die deutsche Bundesregierung auf eine europäische Initiative (PEPP-PT). Apple und Google sollen Pläne haben, im Mai auf allen Smartphones eine Corona-App automatisch zu aktivieren und nach den NGO’s warnen nun auch 300 Forschende aus der ganzen Welt vor den Gefahren einer beispiellosen Überwachung.
„Stopp-Corona-App“ – Vorzeigemodell für Europa ?
Das Österreichische Rote Kreuz hat seine Corona-App von unabhängigen Forschern evaluieren lassen und setzt nun auf einen völlig dezentralen Ansatz.
Nach einem Bericht auf heise.de bescheinigen Experten der Anwendung der „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes zwar ein „gutes Ausgangsniveau“ bei Sicherheit und Datenschutz, empfehlen aber einige Korrekturen. Das Problem ist – wie bei allen Anwendungen – dass beim Datenaustausch Systeme amerikanischer Internetunternehmen zum Einsatz kommen, sodass grundsätzlich auch US-Behörden Zugriff auf die Daten haben könnten.
Corona- App könnte zum Spion auf unserem Smartphone werden
Während gegen einen völlig freiwilligen Einsatz der App aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts einzuwenden wäre, würde eine Pflicht dazu in vielfältiger Weise die Grundrechte unzulässig beschränken, schreiben die Professoren Anna Gamper und Peter Bußjäger vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Jetzt ist in meinem Leben die erste echte Krise da und es dauert keine Woche, da sehe ich meine (ungarische) Kindheit wiederkommen, schreibt der Datenschutzexperte Nikolaus Forgó in diesem sehr persönlichen Gastkommentar.
Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich, 
Die EU-Kommission plant, Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen vorläufig zu verbieten, um Regulierungen entwickeln zu können.
Der Wahrnehmungsbericht der Rechtsanwälte fällt heuer extrem kritisch aus. Die Kritik betrifft fehlende Begutachtungsverfahren für neue Gesetze, die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte, fehlerhafte Verwaltungsbehörden und überbordenden Gerichtsgebühren.
„Die verdeckte Erfassung und Identifizierung von Lenkern, die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch Sicherheitsbehörden, die geheime Überwachung verschlüsselter Daten und die Ermächtigung zur Installation eines Programms zur Überwachung von Bürgern sind allesamt rechtswidrig“. Das erklärte Christoph Grabenwarter, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), am Mittwoch.