Sektion „Verwaltungsrichter“ in der Richtervereinigung gegründet

RIV_Logo-Sektion-Verwaltungsgerichte_CMYKAuf Initiative der Österreichischen Richtervereinigung (RV) wurde am vergangenen Montag in Wien für Verwaltungsrichter eine eigene Sektion gegründet.

Ziel dieser Gründung ist es, eine bessere Zusammenarbeit der richterlichen Standesvertretungen zu gewährleisten und auf Grundlage der Entschließung des Nationalrates über die richterliche Unabhängigkeit vom Mai 2012 ein einheitliches Richterbild zu entwickeln.

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Vortrags- und Diskussionsveranstaltung: Der Europäische Richter

Wie sieht der Arbeitsalltag eines Richters am Gericht der Europäischen Union aus, was sind die Aufgaben des Gerichtes, wie die Arbeitsabläufe, wie die Besonderheiten beim Verfahren und den Verfahrenssprachen? Über diese und andere Fragestellungen wird auf Einladung des Instituts für Staatsorganisation und Verwaltungsreform (BKA) und des Dachverbandes der Verwaltungsrichter am 7. März 2016 in Wien …

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verwaltungsrichter.at: Rückblick 2015

Unser Seite wurde im Jahr 2015 mehr als 87.000 mal besucht. Das Archiv umfaßt mittlerweile über 1.500 Beiträge. Die Zahl der Abonnementen steigt laufend, es finden sich auch immer mehr, oft sehr interessante, Kommentare. Die am meisten besuchten Beiträge in 2015 waren: 1. Besoldung neu: Flut von Anträgen zeichnet sich ab 2. Verwaltungsgerichtshof hebt die …

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Staatsschutzgesetz: Kritik an fehlender Kontrolle durch unabhängige Gerichte

© ORF.at/Roland Winkler

Die Rechtsanwaltskammer und die Richtervereinigung kritisieren das neue Staatsschutzgesetz. Kern der Kritik ist die fehlende richterliche Kontrolle der Sicherheitsverwaltung.

Der geplante Rechtsschutzbeauftragte habe zwar eine richterliche Ausbildung, sei aber nicht als Richter tätig, kritisiert der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. „Dort wo Richter drauf steht, sollte auch Gericht drin sein“, meint er.

Immerhin gehe es beim Staatsschutz um erhebliche Grundrechtseingriffe. Und: Die Betroffenen wären nicht einmal einer Straftat verdächtig.

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EASO conference Judging on the Common European Asylum System: Key issues in the implementation of the CEAS from the judicial perspective

EASO2IMG_0086Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.

Im Rahmen dieser Konferenz  wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.

Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.

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Verwaltungsgerichtshof hebt die „Entlassung“ eines UVS-Richters auf

richter_apaWien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:

UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.

Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.

Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.

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Verwaltungsgerichtsbarkeit in Polen: Gute Rahmenbedingungen – ambitionierte Richter

NSA
NSA – Die offizielle Kurzbezeichnung der Verwaltungsgerichte in Polen

Wer ein Beispiel dafür sucht, wie sich der EU- Beitritt eines Landes positiv auf die Entwicklung einer Region auswirkten kann, wird in vier Autostunden nördlich von Wien fündig. Die Region Katowice/Gliwice, aus den Geschichtsbüchern als Schlesien bekannt, hat ihren früheren Charakter als Zentrum der Kohle- und Schwerindustrie abgelegt und ist eine moderne und dynamische Region geworden.

Das ist auch am Verwaltungsgericht in Gliwice (Gleiwitz) zu erkennen, dem eine Delegation des Dachverbandes der Verwaltungsrichter einen (Gegen-) Besuch abstattete.

Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2004

So wie bei allen EU-Mitgliedsstaaten, die seit dem Jahr 2002 beigetreten sind, erfolgte auch in Polen die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als „Conditio sine qua non“ für den EU-Beitritt. Insgesamt 16 Verwaltungsgerichte, eines pro Region (Wojewodschaft) wurden in Polen eingerichtet. Das ist eine vergleichsweise geringe Zahl, wohnen doch alleine im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtes Gliwice rund 5 Millionen Menschen.

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Rechtsstaat auf italienisch – neapolitanische Impressionen (2)

Wer den Eingang zum Verwaltungsgericht Neapel sucht, landet unweigerlich bei einer riesigen U-Bahn-Baustelle unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude auf der „Piazza Municipio“.

P1020812Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.

In den Vorträgen und Gesprächen sind auch beim Verwaltungsgericht die Abrenzungsprobleme zur Zivilgerichtsbarkeit und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität ein Thema. Dort sorgt für besondere Empörung, dass seitens der Politik geplant wird, die Rechtskontrolle betreffend die Annullierung der Wahlen und der Verträge den Verwaltungsgerichten zu entziehen und dafür eine eigene – unabhängige – Antikorruptionsbehörde vorzusehen. Dafür fehlt es in Italien aber – noch – an einer verfassungsrechtlichen Grundlage.

Hohe Zugangshürden

Der Zugang zu den Verwaltungsgerichten wurde in den vergangenen Jahren deutlich erschwert. Die Eingangsgebühren wurden drastisch erhöht und an einen Streitwert gebunden, darüber hinaus besteht Anwaltspflicht. Diese Maßnahmen führten zu einem erheblichen Kostenrisiko, denn die Mindestgebühr beträgt 300 EUR, die durchschnittliche Verfahrensgebühr liegt bei rund 6.000 EUR pro Verfahren, die unterlegene Partei zahlt die gesamten Kosten. Prozesskostenhilfe gibt es zwar, aber die Anwaltskosten sind um ein Vielfaches höher als die erstatteten Kosten. Seither sinkt die Zahl der anfallenden Verfahren, unumstritten sind diese Maßnahmen aber bei weitem nicht.

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Rechtsstaat auf italienisch – neapolitanische Impressionen (1)

Neapel präsentiert sich für Touristen, wie man es erwarten kann: laut und schmutzig aber auch lebendig und pittoresk. In der medialen Öffentlichkeit, in den Vorträgen und in den Gesprächen mit Richterkollegen steht aber ein Thema ganz im Vordergrund: Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

Bericht über eine Studienreise

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Justizpalast Neapel
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Studienreise 2015

„In der Nacht“, so der uns betreuende Kollege, Vorsitzender eines Geschworenensenates und Experte für Kapitalverbrechen, „in der Nacht sieht es hier aus wie in der Szenerie eines „Batman“-Filmes, es ist menschenleer und gefährlich“.

Er meint damit das in den 90er Jahren aus dem Boden gestampfte Business-Viertel („Centro Divezionale“) in dem sich auch der Justizpalast befindet, ein 20stöckiger, riesiger, schwarzer Koloss. Das Viertel hat keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr, die vor 10 Jahren erbaute U-Bahnstation ist nach wie vor nicht in Betrieb, den Justizpalast kann man mangels befahrbarer Straßen praktisch nur zu Fuß erreichen.

Und es sind Massen, die in diesem Gebäude täglich unterwegs sind, rund 6.500 Personen betreten das Gebäude täglich im Durchschnitt. „Es ist wie die Verwaltung einer Kleinstadt“, meint dazu der Präsident des Appellationsgerichtes bei der Begrüßung.

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