Maiforum 2015: Wer kennt sich aus im E-Government?

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Wolfgang Steiner

Maiforum 2015Die Elektronische Aktenführung, Formen der elektronischen Genehmigung und die Amtssignatur sind mittlerweile zentrale Elemente im Behördenalltag geworden.

Im Arbeitsalltag sind diese Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken, dennoch besteht bei vielen Anwendern eine gewisse Skepsis gegenüber diesen modernen Formen behördlichen Handelns. Die Ursache dafür liegt sicher teilweise auch in einer mangelnden Kenntnis der Funktionsweise der Grundpfeiler für das E-Government. Anlass für den Dachverband der Verwaltungsrichter, sich mit diesen Fragen beim heurigen Maiforum näher zu beschäftigen.

Dafür konnte mit Wolfgang Steiner, Landtagsdirektor und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö

Landesregierung, ein profunder Kenner der Materie als Referent gewonnen werden.

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Maiforum 2015: Der elektronische Akt – eine High-Speed-Präsentation

Kunz
Michael Kunz

Maiforum 2015Michael Kunz, richterlicher Leiter der Präsidialabteilung 10 des OLG Wien, ist intensiv in das Justiz-Projekt zur Einführung des „elektronischen Aktes“ für die Rechtsprechung eingebunden.

In dieser Funktion gab er dem Maiforum zum Thema: „Das digitale Gericht – kein Platz für richterliche Mitbestimmung?“ einen exzellenten Überblick über den Status Quo der IT-Anwendungen bei den ordentlichen Gerichten und einen Ausblick auf die kommenden Projekte.

Die Einführung der Digitalisierung erfolgte an den ordentlichen Gerichten – im krassen Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten – selbstverständlich unter Einbindung der RichterInnen und der Standesvertretung. „Selbstverständlich“  betonte der die österreichweit verschiedenen Arbeitsgruppen organisierende Redner und zeigte sich  äußerst verwundert, dass die Betroffenen an den Verwaltungsgerichten, insbesondere die RichterInnen und die Standesvertretung bei der Entwicklung nicht eingebunden sind und waren.

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VfGH betont Parteistellung eines „übergangenen Bewerbers“ – im Schulrecht

Aus Sicht der Standesvertretung sollte aus denselben rechtsstaatlichen Überlegungen eine nachprüfende Kontrolle auch für jene Personen bestehen, die in einem Besetzungsvorschlage für einen richterlichen Planposten aufgenommen wurden.

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 widmet sich der Verfassungsgerichtshof im Kapitel „Wahrnehmungen“ ausführlich der Rechtsstellung übergangener Bewerber im Auswahlverfahren.

Der Gerichtshof verweist auf seine Rechtsprechung, nach der Personen, die sich um die Verleihung der Planstelle eines Schulleiters beworben haben und in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen werden, eine „Verwaltungsverfahrensgemeinschaft“ bilden; sie haben das Recht, an dem durch den Besetzungsvorschlag konkretisierten Ernennungsverfahren als Parteien teilzunehmen (so die mit VfSlg. 6151/1970 beginnende, ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes; zB VfSlg. 12.868/1991, 14.298/1995, 15.832/2000, 15.926/2000).

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Ein fröhliches Weihnachtsfest …

… und ein  zufriedenes Jahr 2015 wünscht allen Leserinen und Lesern die verwaltungsrichter.at -Redaktion [youtube https://www.youtube.com/watch?v=sWEfszb9h8Q?rel=0&w=560&h=315]

Verwaltungsgerichte und richterliche Standesvertretung

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„Le juge est la bouche de la loi“ – Der Richter  ist der Mund des Gesetzes (Montesquieu)

VerwaltungsrichterInnen sind es also, die dem Gesetz, dem Willen des Volkes, Stimme und Ausdruck verleihen. Damit erhebt sich aber die Frage, ob auch jemand für die VerwaltungsrichterInnen spricht und deren Interessen Ausdruck verleiht?

Beim 2. “Forum Verwaltungsgerichtbarkeit” hat sich Markus Thoma als Vertreter des Dachverbandes der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) mit der Frage beschäftigt, ob Verwaltungsrichterinnen und Richter eine Interessenvertretung brauchen.

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Rechtsstaat in Not

Verwaltungsgericht Thessaloniki
Verwaltungsgericht Thessaloniki

Griechenland befindet sich nach wie vor in einer tiefen Krise. Was als Finanzkrise begonnen hat, ist zur sozialen Krise und letztlich zur Krise des Rechtsstaats geworden, die auch auf die persönlichen Lebensverhältnisse der Richterinnen und Richter massiven Einfluss hat. Das zeigten die Vorträge und Diskussionen bei unserem mehrtätigen Studienaufenthalt in Thessaloniki.

Das Programm begann mit dem Besuch der griechischen Richterakademie, die sich in Thessaloniki und nicht in Athen befindet. Diese wird von einem Richter des Staatsrates geleitet, Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme werden von Richtern organisiert und durchgeführt. Dort erfolgt die Aufnahme und Ausbildung aller Richter, getrennt nach den Sparten Zivil-, Straf-, und Verwaltungsrecht.

Die Kandidaten müssen sich bereits bei der Aufnahmeprüfung für eine der Sparten entscheiden, ein späterer Wechsel ist nicht mehr möglich. Die Ausbildung dauert 18 Monate und endet mit einer Abschlussprüfung. Mindestalter für eine Bewerbung ist das Erreichen des 28. Lebensjahrs und eine mindestens zweijährige Anwaltspraxis.

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Braucht die Verwaltungsgerichtsbarkeit eine richterliche Standesvertretung ?

Beim 2. „Forum Verwaltungsgerichtbarkeit“ wird auch der Dachverband der VerwaltungsrichterInnen (DVVR) einen Programmpunkt bestreiten. Vor dem Hintergrund, dass den RichterInnen an den Verwaltungsgerichten elf verschiedene Dienstgeber gegenüberstehen, die RichterInnen an den Bundesgerichten über keine Personalvertretung verfügen und die Anliegen der RichterInnen in den Ländern von der „allgemeinen“ Personalvertretung vertreten werden müssen, soll diskutiert werden, wie …

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