Wien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:
UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.
Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.
Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.
Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.

Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.


Der 18. Deutsche Verwaltungsgerichtstag wird vom 1. bis zum 3. Juni 2016 in Hamburg stattfinden.
Im jährlichen Bericht an das Expertengremium des Europarates gibt die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) einen Überblick über aktuelle Probleme in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Verwaltungsrichter kritisieren Nachbesetzungen am Wiener Gericht.