Wittmann-Tiwald zur Präsidentin des Handelsgerichts Wien ernannt

Nicht erst seit sie gemeinsam mit Oliver Scheiber im Jahr 2005 die Fachgruppe „Grundrechte und interdisziplinärer Austausch“ in der Richtervereinigung gegründet hat, ist Kollegin Wittmann-Tiwald als Richterin einer breiteren juristischen Öffentlichkeit bekannt geworden. Bereits im Dezember 2000 war sie als Sprecherin der „Offener-Brief“-Aktion, parteipolitisch motivierten Angriffen auf die Unabhängigkeit von Richter und Staatsanwälte öffentlich entgegen …

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Europäische Verwaltungsrichter rügen Richterauswahl am Verwaltungsgericht Wien

AEAJIm jährlichen Bericht an das Expertengremium des Europarates gibt die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) einen Überblick über aktuelle Probleme in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Dieses Jahr werden u.a. die Richterernennungen am Verwaltungsgericht Wien kritisiert, weil die Vorgangsweise des Landes Wien den Empfehlungen des Europarates zur Unabhängigkeit der Justiz widersprochen hat.

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3. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das 3. Forum Verwaltungsgerichtbarkeit am 24. und 25. September 2015 wird sich dem Thema „leistbarer Rechtsschutz“ widmen. Der Vorsitzende des Dachverbandes der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR) Markus Thoma wird wie bereits beim 2. Forum Verwaltungsgerichtsbarkeit einen Programmpunkt  mit seinem Bericht bestreiten. Veranstaltungsort: Juridicum, Wien I., Schottenbastei 10–16 Programm  

„Ermunterung zu politischen Besetzungen“

presse-logoVerwaltungsrichter kritisieren Nachbesetzungen am Wiener Gericht.

Von Benedikt Kommenda  (Die Presse)

Wien will bei der Auswahl von Richtern für sein Landesverwaltungsgericht auf den Willen des Magistrats offenbar nicht verzichten. Dieser Tage wurden vier Mitglieder ernannt, die ab September frei werdende Stellen am Gericht übernehmen sollen. Nur eine der vier Personen fand sich auch auf Dreiervorschlägen des Personalausschusses des Gerichts; die drei anderen hatte nur eine vom Magistrat eingesetzte Kommission empfohlen.

Siegfried Königshofer, Richter am Landesverwaltungsgericht und Vorsitzender der Verwaltungsrichtervereinigung, sieht damit das Prinzip der richterlichen Selbstergänzung verletzt.

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Maiforum 2015: „Dienstaufsicht und Dienstbeurteilung von Richtern durch Richter“

Katharina LEHMAYER
Katharina LEHMAYER

Maiforum 2015Was sind die wesentlichsten Erfahrungen der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten und welche Problemstellungen können im Rahmen der Dienstaufsicht auftreten; das waren die Fragenstellungen, die von Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz, in ihrem sehr überzeugenden und praxisbezogenen Vortrag analysiert wurden.

Zu Beginn des Vortrags legte die Referentin die verfassungsrechtliche Grundlage der Justizverwaltung dar. Dabei wurde besonders betont, dass die Justizverwaltung, insoweit diese in Senaten ausgeübt wird, im Rahmen der Rechtsprechung – somit in richterlicher Unabhängigkeit – erfolgt und als Teil der richterlichen Selbstverwaltung das Herz der richterlichen Unabhängigkeit darstellt.

Als Aufgabe der Personalsenate wurde auf die Vornahme von Dienstbeschreibungen, die Erstattung von Besetzungsvorschlägen und die Erlassung der Geschäftsverteilung näher eingegangen. Hinsichtlich der Zusammensetzung der Personalsenate wurde besonders hervor gestrichen, dass immer eine Mehrheit der Wahlmitgliedern gegenüber den Amtsmitgliedern vorgesehen ist.

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Maiforum 2015: Einheitliches Richterbild – einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht?

Von verschiedenen Blickwinkel aus näherte sich Markus Thoma, Richter am Verwaltungsgerichtshof, in einem vielbeachteten Beitrag der Fragestellung, was unter einem einheitlichen Richterbild verstanden werden kann oder besser gesagt, verstanden werden müsste. Konkret analysierte der Beitrag die unterschiedliche dienst- und besoldungsrechtliche Stellung der Verwaltungsrichter in Österreich und entwickelte daraus wesentliche Leitlinien für die künftige Arbeit der …

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Maiforum 2015: Wer kennt sich aus im E-Government?

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Wolfgang Steiner

Maiforum 2015Die Elektronische Aktenführung, Formen der elektronischen Genehmigung und die Amtssignatur sind mittlerweile zentrale Elemente im Behördenalltag geworden.

Im Arbeitsalltag sind diese Arbeitsmittel nicht mehr wegzudenken, dennoch besteht bei vielen Anwendern eine gewisse Skepsis gegenüber diesen modernen Formen behördlichen Handelns. Die Ursache dafür liegt sicher teilweise auch in einer mangelnden Kenntnis der Funktionsweise der Grundpfeiler für das E-Government. Anlass für den Dachverband der Verwaltungsrichter, sich mit diesen Fragen beim heurigen Maiforum näher zu beschäftigen.

Dafür konnte mit Wolfgang Steiner, Landtagsdirektor und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö

Landesregierung, ein profunder Kenner der Materie als Referent gewonnen werden.

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Maiforum 2015: Der elektronische Akt – eine High-Speed-Präsentation

Kunz
Michael Kunz

Maiforum 2015Michael Kunz, richterlicher Leiter der Präsidialabteilung 10 des OLG Wien, ist intensiv in das Justiz-Projekt zur Einführung des „elektronischen Aktes“ für die Rechtsprechung eingebunden.

In dieser Funktion gab er dem Maiforum zum Thema: „Das digitale Gericht – kein Platz für richterliche Mitbestimmung?“ einen exzellenten Überblick über den Status Quo der IT-Anwendungen bei den ordentlichen Gerichten und einen Ausblick auf die kommenden Projekte.

Die Einführung der Digitalisierung erfolgte an den ordentlichen Gerichten – im krassen Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten – selbstverständlich unter Einbindung der RichterInnen und der Standesvertretung. „Selbstverständlich“  betonte der die österreichweit verschiedenen Arbeitsgruppen organisierende Redner und zeigte sich  äußerst verwundert, dass die Betroffenen an den Verwaltungsgerichten, insbesondere die RichterInnen und die Standesvertretung bei der Entwicklung nicht eingebunden sind und waren.

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VfGH betont Parteistellung eines „übergangenen Bewerbers“ – im Schulrecht

Aus Sicht der Standesvertretung sollte aus denselben rechtsstaatlichen Überlegungen eine nachprüfende Kontrolle auch für jene Personen bestehen, die in einem Besetzungsvorschlage für einen richterlichen Planposten aufgenommen wurden.

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 widmet sich der Verfassungsgerichtshof im Kapitel „Wahrnehmungen“ ausführlich der Rechtsstellung übergangener Bewerber im Auswahlverfahren.

Der Gerichtshof verweist auf seine Rechtsprechung, nach der Personen, die sich um die Verleihung der Planstelle eines Schulleiters beworben haben und in einen verbindlichen Besetzungsvorschlag aufgenommen werden, eine „Verwaltungsverfahrensgemeinschaft“ bilden; sie haben das Recht, an dem durch den Besetzungsvorschlag konkretisierten Ernennungsverfahren als Parteien teilzunehmen (so die mit VfSlg. 6151/1970 beginnende, ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes; zB VfSlg. 12.868/1991, 14.298/1995, 15.832/2000, 15.926/2000).

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