Europäische Verwaltungsrichter rügen Richterauswahl am Verwaltungsgericht Wien

AEAJIm jährlichen Bericht an das Expertengremium des Europarates gibt die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) einen Überblick über aktuelle Probleme in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten.

Dieses Jahr werden u.a. die Richterernennungen am Verwaltungsgericht Wien kritisiert, weil die Vorgangsweise des Landes Wien den Empfehlungen des Europarates zur Unabhängigkeit der Justiz widersprochen hat.

Die Empfehlungen Nr. 12 (2010) des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten über die Unabhängigkeit und Effizienz der Richter beschreiben unter anderem auch die europäischen Standards für die Ernennung neuer Richter. Die Vorgangsweise des Landes Wien, das verfassungsrechtlich vorgesehene Selbstergänzungsrecht praktisch zu ignorieren, wird als Verletzung von Punkt 47 der Empfehlungen erachtet, die Intransparenz des Auswahlverfahrens als Verletzung von Punkt 11 der Empfehlungen. Auch die mangelnde organisatorische Trennung der Verwaltungsgerichte in den Ländern mit deren Rechtsträgern wird als Verletzung der Punkte 4 und 7 der Empfehlungen gerügt.

Weiter Wahrnehmungen der Vereinigung betreffen die Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit in den Ländern Griechenland, Litauen, Schweden und der Türkei.

Das Ministerkomitee des Europarates erstellt auf Grundlage eigener Wahrnehmungen sowie auf Grundlage von Berichten der richterlichen  Interessenvertretungen jedes zweite Jahr einen Bericht über vermutete Beeinträchtigungen der richterlichen Unabhängigkeit in Europa.

Den letzten Bericht gibt’s hier zu lesen…

Siehe dazu auch:
Einheitliches Richterbild – einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht?

Richterauswahl: Europäische Standards verlangen Rechtsschutz für übergangene Bewerber

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